Briefwechsel Johann Philipp Andreae


Kurzinformation zum Brief  
Autor Kress, Christoph Michael (1671-1752)[1]
Haller, Johann Joachim (1695-1748)[2]
Empfänger Verlass
Ort Nürnberg
Datum 3. September 1732
Signatur Staatsarchiv Nürnberg: Ratskanzlei-A Laden A 155-3, Bl. 2-3
Transkription Hans Gaab, Fürth

Demnach man in sichere Erfahrung gebracht, welchergestalten der Mathematicus Andreae, das in Druck zum Vorschein gekommene Aemter=Büchlein in ziemlicher Quantität binden laße, und solches hin- und wieder divulgir[3]; Als ist befohlen beÿ gedachtem Andreae einen Eingang vorzunehmen, und da sich mehrer dergleichen Exemplarien oder anders verdächtige Dinge finden sollten, solche hinweg zu nehmen und in sichere Verwahrung zu bringen, auch falls ersagter Andreae zugegen wäre, sich seiner Persohn zu versichern, und selbigen behauern[4] zu lassen. Den 3. 7br: 1732.

Herr C.M. Kreß
Herr J. J. Haller


Fußnoten

  1. Christoph Michael Kress (1671-1752) war seit 1724 jüngerer Bürgermeister, erst 1737 wurde er älterer Bürgermeister. Als jüngerer Bürgermeister hatte er auch abwechselnd mit anderen das Schöffenamt zu versehen, d.h. er war für konkrete Strafuntersuchungen zuständig, in diesem Fall also für Andreae, wozu er u.a. die Verhöre im Lochgefängis führte. Bei der Neuaufnahme der Untersuchung waren 1733 dann aber nicht mehr Kress und Haller zuständig, sondern Carl Sigismund Ferdinand Grundherr (1694-1763) und Johann Carl Löffelholz (1673-1756).
    Fleischmann, Peter: Rat und Patriziat in Nürnberg (= Nürnberger Forschungen 31/2). Neustadt a.d. Aisch: Schmidt 2008, S. 664.
    Stadtlexikon Nürnberg. Nürnberg: Tümmels 2000, S. 946 (Verfasser: Walter Bauernfeind).
  2. Johann Joachim Haller (1695-1748) wurde 1725 Schöffe am Untergericht. Seit 1730 war er jüngerer Bürgermeister. Wie Kress hatte er als jüngerer Bürgermeister abwechselnd mit anderen das Schöffenamt zu versehen, d.h. er war für konkrete Strafuntersuchungen zuständig, in diesem Fall also für Andreae, wozu er u.a. die Verhöre im Lochgefängis führte. Bei der Neuaufnahme der Untersuchung waren 1733 dann aber nicht mehr Kress und Haller zuständig, sondern Carl Sigismund Ferdinand Grundherr (1694-1763) und Johann Carl Löffelholz (1673-1756).
    Fleischmann, Peter: Rat und Patriziat in Nürnberg (= Nürnberger Forschungen 31/2). Neustadt a.d. Aisch: Schmidt 2008, S. 534.
    Stadtlexikon Nürnberg. Nürnberg: Tümmels 2000, S. 946 (Verfasser: Walter Bauernfeind).
  3. divulgiren: verbreiten.
  4. behauern = belauern, überwachen.