Briefwechsel Tobias Mayer


Kurzinformation zum Brief
Zur Reinschrift Zum Entwurf Stellungnahme Segner
Verfasser Balck, Heinrich Eberhard (1705–1769)[1]
Empfänger Mayer, Tobias (1723–1762)
Segner, Johann Andreas (1704–1777)[2]
Ort Hannover
Datum 17. Juli 1751
Signatur
Reinschrift SUB Göttingen: Cod. Ms. T. Mayer 15.4, Nr. 22, Bl. 51r–v
Entwurf Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 9272, Bl. 13r, 14r
Stellungnahme Segner Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 9272, Bl. 30r–31r
Transkription Hans Gaab, Fürth
Anmerkung Den Anmerkungen von Segner wurden in der linken Spalte die Einträge aus dem Katalog von Kohlreif gegenüber gestellt.
Weitere Briefe zum Thema
Die Instrumente von Kohlreif
  • 07.06.1751: Segner weist erstmalig auf die Instrumente aus dem Nachlass von Kohlreif hin.
  • 28.06.1751: Hardenberg befürwortet, sich die Instrumente aus dem Nachlass von Kohlreif anzusehen.
  • 01.07.1751: Die Regierung kennt niemanden, der die Instrumente von Kohlreif begutachten könnte.
  • 12.07.1751: Segner bietet an, über die Instrumente von Kohlreif Erkundigungen einzuziehen.
  • 17.07.1751: Segners Angebot wird dankend angenommen sowie dessen Pro Memoria.
  • 16.08.1751: Informationen zu den Instrumenten von Kohlreif werden weitergereicht.
  • 11.09.1751: Erneut werden Informationen zu den Instrumenten von Kohlreif weitergereicht.
Dachdeckerarbeiten
  • 12.07.1751: Anfrage, ob der Dachdecker aus Kassel kontaktiert werden soll.
  • 17.07.1751: Der Dachdecker aus Kassel soll angefragt werden.
  • 16.08.1751: Der Dachdecker aus Kassel war vor Ort, Bericht erfolgt demnächst.
  • 17.09.1751: Heumann nimmt Stellung zu den Kostenvoranschlägen.
  • 20.09.1751: Segner zu den beiden vorliegenden Kostenvoranschlägen.
  • 23.09.1751: Ein Angebot eines Schieferdeckers aus Goslar soll eingeholt werden.
  • 29.09.1751: Berechnung der Dachfläche durch Segner.
  • 01.10.1751: Stellungnahme von Schädeler zu Segners Berechnungen.
  • 16.11.1751: Schädeler fragt an, ob er mit Schelle einen Vertrag abschließen soll.
  • 01.12.1751: Schädeler soll einen Vertrag mit dem Schieferdecker abschließen.
  • 08.01.1752: Information an Segner über den Vertrag mit Schelle aus Goslar.
  • 03.09.1752: Segner zu Nachforderungen des Schieferdeckers.
  • 06.09.1752: Der Schieferdecker muss bis zur Rückkehr Müchhausens warten.
  • 07.07.1753: Der Schieferdecker Schelle erinnert an seine Nachforderungen.
  • 30.07.1753: Segner soll die Nachforderung der Schieferdeckers überprüfen.
  • 02.08.1753: Schelle an Segner mit der Bitte zu Nachzahlungen Stellung zu nehmen.
  • 05.08.1753: Stellungnahme Segners zu den Nachforderung des Schieferdeckers.
  • 09.08.1753: Endgültige Entscheidung über die Nachforderung des Schieferdeckers.

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P. M.

1.)[3] Es haben der Herren Geheimen Räthe Excellenzien beÿ dem Entwurff des Contracts über die Zimmer=Arbeit am Observatorio, nach welchem dem Meister Thon[4] überhaupt 252 th. und davon 100. rt. vorschüßig zu bezahlen, nichts zu erinnern; Im Fall derselbe nicht zu einem geringern quanto zu persuadiren wäre, welches sonst zu Instrumenten woll emploiret werden könte.
2.) Da den Casselschen Schiefer Decker verschiedene Umstände schon bekandt, und er überdem näher beÿ Göttingen ist: So wird es am besten seÿn mit selbigen bestmöglichst zu contrahiren.
3.) Das Erbiethen des Herrn Professoris Segner, sich nach der Beschaffenheit der Ratzeburgischen Instrumente zu erkundigen wird mit Danck acceptiret.[5]
4.) Da man die beÿ denen dortigen actis vorhandene Anschläge des Observatorii bisweilen zum Nachsehen nöthig hat: So will man
[Bl. 51v]
  sich dieselbe anhero in Copia zurück erbitten.[6]

Hannover den 17.ten Jul. 1751.


Balck

    an
die Herren Professores
Segner und Mayer.


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[Blatt 30r]

Unterthänigstes Pro Memoria
Einige in der Kohlreiffischen Auction befindliche Astronomische
Instrumente betreffend, die in den beigelegten Blättern
des Catalogi[7] benennet werden.

Es würde dem zum Observatorio bestimten Fond zur Erleichterung gereichen, wen einige dieser Instrumente könten erstanden werden, zumalen da dergleichen dinge in den Auctionen öfters sehr wolfeil weggehen.

Auf der andern Seite aber kan man nicht eigentlich wißen, wie dieselben beschaffen sind, und wäre also der Kauf nicht gantz ohne Hazard. Wäre iemand in Ratzeburg oder in der dasigen Gegend, auf deßen Urtheil man sich verlassen könte, welcher diese Instrumente wol examinirte und dieselben umständlich beschriebe, so würde dieser Hazard größten Theils wegfallen.

Auf allen fall habe ich nachfolgende Anmerckungen aufgesetzt, welche bei dem biethen zu einigen obiectis dienen können, falls dieses nöthig seyn möchte.

Pag. 22.
N°. 111. Ein Tubus Astronomicus von Pappe und 10. Auszügen.   Weil bei den Tubis überhaupt der Hazard gros ist, und die meisten der hier beschriebenen wegen ihrer Länge nicht so leicht probiert werden können, die Rohre mit Auszügen aber sich bei einer Observatio nicht schicken, so müste, wen Sie auf gebothen werden solte, blos das Objectiv Glas in Betrachtung gezogen, und überhaupt der Schuh der Länge eines tubi zu 4 [Bl. 30v] höchstens 6 ggl bezahlet werden, so daß ein tubus von 4 schuh länge nicht über einen Thaler bezahlet würde und die übrigen nach proportion. Ja selbst hiebei müste man von der Güte der Gläser einige Versicherung haben, weil ein schlechtes Glas gar nicht zu gebrauchen ist.
N°. 112. Ein dito.  
N°. 113. Ein dito von 6 Auszügen und 8 Fuß lang.  
N°. 114. Ein dito von 9. Ausz.  
N°. 115. Ein dito von 7. Ausz.  
N°. 116. Ein dito von 5. Ausz. 4. Fuß lang.  
N°. 117. Ein dito von 3. Ausz. 3 Fuß lang.  
 
N°. 118. Ein Micrometrum von 6. Ausz. 7 Fuß lang, mit einem höltzern Fuß und Grad=Bogen.   Es kommet darauf an, wie diese Micrometer abgefertiget und conserviret ist. Ist es ein Englisches, da zarte faden durch eine enge Schraube fortgeschoben werden, und mit einer Zeiger Platte versehen; von einem guten Meister und wol conserviret, so konte vor das gantze Instrument wol 15, oder wo es besonders gut geurtheilet wird, 20 thl gegeben werden.
 
N°. 119. Ein dito von Holtz mit einem höltzern Fuß und Grad=bogen, 4 Ausz. 6½ Fuß lang.   Bei eben den Umständen dürfte vor dieses Micrometer 10 bis 12 thl nicht zu viel seyn,
 
N°. 124. Ein Meßingen in Engelland verfertigter Astronomischer Quadrante von 26. Zoll im Radio.   Wen dieser Quadrant von einem guten Meister ist, wol conserviret worden, und durch einen fall oder andre Gewalt keine Schaden gelitten; wen er eine leichte und feste Bewegung hat, ohne Rost, wenn seine Tubi gut sind, und die Gradation richtig, oder wen wenigstens zu einer neuen Gradation Platz da ist; so ist vor dieses Instrument 50 bis 60 thl nicht zuviel.
 
N°. 125 Ein dito 20. Zoll im Radio.   dieser Quadrant könte in dem fall, wen der erste nicht [Bl. 31r] zu haben wäre, oder wen er von einer außerordentlichen Güte, oder von einer Einrichtung ist, die von des erstern seiner verschieden, und besonders bequem ist, vor 40 rl behalten werden, höchstens.

Solten aber die Quadranten schadhaft seyn, so dürfte, wegen des allzugroßen Hazards, und weil man nicht wißen kan, ob sie wider zurecht zu bringen seyn möchen, nicht viel mehr davor gegeben werden, als das Meßing dem Gewichte nach werth ist.

Segner


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Fußnoten

  1. Heinrich Eberhard Balck[e] (06.04.1705–18.10.1769) war geheimer Kanzleisekretär in Hannover.

    • Lampe, Joachim: Aristokratie, Hofadel und Staatpatriziat in Kurhannover. Die Lebenskreise der höheren Beamten an den kurhannoverschen Zentral- und Hofbehörden 1714–1760. Band 2: Beamtenlisten und Ahnentafeln. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1762, S. 20, Eintrag 18 (Biographie), S. 86 (Ahnentafel).

  2. Johann Andreas Segner (09.10.1704–05.10.1777) war seit 1735 Professor für Mathematik und Naturlehre in Göttingen. Ab 1748 war er mit der Planung der Sternwarte befasst, ab 1751 überwachte er die Bautätigkeiten. 1755 wechselte er nach Halle.

    • Kleinert, Andreas: Johann Andreas (von) Segner (1704–1777). Reports on Didactics and History of Mathematics 19, 2002, S. 15–20.
    • Rab, Irén: Die Rolle von Johann Andreas Segner (1704–1777) bei der Errichtung der ersten Göttinger Sternwarte. In: Lengyel, Zsolt K. (Hrsg.): Ungarn-Jahrbuch. Zeitschrift für interdisziplinäre Hungarologie 37, 2021. Regensburg: Friedrich Pustet 2022, S. 41–63.

  3. Die 1.) fehlt im Original.

  4. Heinrich Gabriel Thon war ein bekannter Zimmermeister in Göttingen. Den Entwurf des Vertrags mit dem Zimmermeister Thon hat Segner mit Schreiben vom 12.07.1751 an Münchhausen übersandt.

    • Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690–1755. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 207, 209, 225, 231–233.

  5. Gottfried Kohlreif (01./11.10.1676–13.08.1750) war evangelisch-lutherischer Dompropst am Ratezburger Dom. Sein Nachlass wurde am 16.08.1751 versteigert. Im zugehörigen Katalog waren auch Instrumenta Astronomica verzeichnet ("Geheftete Bücher" mit eigener Seitenzählung am Ende des Katalogs, S. 22).

    • 124. Ein Meßingen in Engelland verfertigter Astronomischer Quadrante von 26. Zoll im Radio.
    • 125. Ein dito 20. Zoll im Radio.

    Aus dem Ankauf scheint nichts geworden zu sein, denn in späteren Auflistungen der Geräte der Sternwarte wird ein derartiges Gerät nicht erwähnt.

  6. Mit Schreiben vom 26.02.1751 hat man die Akten von Hannover nach Göttingen geschickt, damit Mayer sie einsehen konnte. Die Rückübermittlung der Akten nach Hannover erfolgte nicht sofort, denn am 22.07.1751 wurden sie erneut angefordert:

      "Da man die Acta des Observatorii von nöthen hat: So wird um deren Remittirung gebeten.
      Hannover den 22. Jul. 1751".
      SUB Göttingen: Cod. Ms. T. Mayer 15.4, Nr. 24, Bl. 57r.

  7. Die Seiten 17 bis 24 aus dem Anhang des gedruckten Versteigerungskatalogs von Gottfried Kohlreif finden sich auch im Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 9272, Bl. 35r–39r.


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