Briefwechsel Tobias Mayer
| Kurzinformation zum Brief | Zum Original |
| Verfasser | Bürgermeister[1] und Rat der Stadt Göttingen. |
| Empfänger | Landesregierung in Hannover |
| Ort | Göttingen |
| Datum | 19. Juli 1751 |
| Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 7254, Bl. 8r–12r |
| Transkription | Hans Gaab, Fürth |
| Anmerkung | Die hier vorgebrachten Einwände sind bereits im Protokoll der Sitzung des Göttinger Senats vom 16.12.1748 zu finden |
N. 16. prst. 21 Jul: 1751
Balck[2]
Königl. Groß: Britannische zur Chur=
fürstl. Braunschweig Lüneburgischen Landes Regie=
rung Hochverordnete Herren Geheimte
Räthe.
Hoch= und Hochwohlgebohrne,
Gnädige und Hochgebietende
Herren !
Ew. Excellences haben uns per Rescriptum de 1ten hujus gnädig anzubefehlen geruhet, den bey dem hiesigen Apothecken=Garten befindlichen Thurm, worinn bißher die Feuer=Instrumenta verwahret worden, behuef Erbauung eines Observatorii
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Astronomici zu räuhmen und darunter ohne einigen Aufschub das nöthige
zu verfügen.
Diesem hohen Befehl zu unterthäniger Folge, haben wir nicht ermangelt, die Feuer=Geräthschafften sofort aus diesem Thurm weg= und solche an einem andern interims=Platz in verwahrung bringen zu laßen, und wie Ew. Excellences hieraus in Gnaden abzunehmen geruhen werden, daß wir dieses höchst löbliche institutum auf alle mögliche Waÿse zu befordern geflißen sind, also leben wir auch dabey der unterthänigen Hoffnung, es werde die Anlegung des
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Observatorii Astronomici in solchem Maße geschehen, daß der Stadt und denen Nachbahren
daraus kein Nachtheil erwachse. Wannenhero
wir denn gemüßiget sind, uns hiebey folgendes zu bedingen,
und in Unterthänigkeit aus zubitten:
| 1.) | Wird die Billigkeit erwarten, daß der Cämmerey von diesem Thurm eine jährlich Recognition gegeben werde, und wir überlaßen Ew. Excellences solche in Gnaden zu determiniren. |
| 2.) | Wollen wir zwar gerne geschehen laßen, daß das Observatorium auf den ermeldten Thrum gesetzet werde, wir müßen uns aber dabey |
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| ausbedingen, daß an dem Thurm selbst keine Aenderung geschehen möge, weilen wir sonst die Feuer=Instumenta darinn nicht verwahren könnten, und wir zu diesem Behueff keinen andern sichern und beständigen Ort auszufinden wißen. | |
| 3.) | Müßen wir uns auch in Unterthänigkeit ausbedingen, daß demnächst niemanden gewehret werde, auf den Seiten des Observatorii, in welcher Gegend der Stadt es auch seyn mögte, so hoch als es den Bauenden gut dücket, Gebäude auf zu führen. |
| 4.) | Wird die Treppe behuef des Auf= |
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| ganges in den Thurm selbst, ohne solchen zu beengen, nicht angelegt werden können. Daß sich nun immediate an diesem Thurm eine Bude befindet, welche dann Reinholdischen und Kaufmannischen Erben zustehet, und daselbst die Treppe zum Aufgange füglich angeleget werden kann, mithin sehr gut wäre, wenn solche Buede[!] zu diesem behuef acquiriret würde; so haben wir ermeldte Eigenthüner bereits darüber vernommen, welche sich dann auch erklähret, die Bude für 80 rthl. abzustehen, und halten wir die acquisition | |
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| dieser Bude höchst diensahm und nöthig. Denn wenn die Treppe zum Aufgange in dem Thurm selbst angeleget werden solte, würde solcher zu sehr beenget werden, und für die Feuer=Sprützen, und andere Feuer=Geräthschafften nicht Platz genug übrig bleiben. | |
| 5.) | Ist die Gegend des Thurms abgelegen, und daselbst sehr wenige passage, auch wohnen allda lauter dürfftige Leute: Falls nun in Ansehung des Observatorii das Stein=Pflaster daselbst in beßern Stand gesetzet, auch eine Fuß=Bank angeleget |
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werden sollte, so wird nichts billiger seyn, alß daß die dazu erforderliche Kosten aus der Universitaets=Casse jedes mahl bezahlet werde, als welches wir uns hiemit gleichfalls aus zu bedingen genöthiget sind. |
| 6.) | Müßen wir auch in Unterthänigkeit verbitten, daß niemand ordentlich auf dem Observatorio wohne, damit der Apothecker=Garten=Pächter, und deßen Gäste davon nicht incommodiret, und die Garten=Pacht dadurch nicht verringert werde. |
| 7.) | Weil der Thurm aber bebaut wer= |
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| den soll, mithin das Licht, welches bisher durch das Dach in den Thurm gefallen, verlohren gehet, so wird nöthig seyn, oben in dem Thurm einige Löcher durch zu brechen, und darin Fenster anzulegen, welches aber auf Kosten der Universitaets=Casse gleichfalls geschehen muß. | |
So billig nun diese von uns gemachte Bedingungen sind, so gewiße Hofnung hegen wir in Unterthänigkeit, daß Ew. Excellences uns
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solche gnädig zu accordiren und desfalls hohe Verfügung
ergehen zu laßen geruhen werden. Die wir übrigens
mit größester Ehrfurcht beharren
Ew. Excellences
Göttingen
den 19ten Julij
1751.
unterthänig-gehorsamste
Burgermeistern und Rath
der Stadt Göttingen
FF Insinger G. F. Morrien.
MS Kuehtze[3]
GJJ Pollmann[4]
GF Specbötel[5]
C. G. Dannhauer[6]
H. E. Horn[7].
Fußnoten
- ↑ Bürgermeister waren von 1724 bis 1763 Georg Friedrich Morrien
(ca. 1690–25.01.1774) und von 1737 bis 1759 Georg Ferdinand Friedrich Insinger (1694/97-14.10.1757).
- Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690–1755. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 342, Tabelle I, Eintrag 34; S. 346, Tabelle I, Eintrag 47.
- ↑ Heinrich Eberhard
Balck[e] (06.04.1705–18.10.1769)
war geheimer Kanzleisekretär in Hannover.
- Lampe, Joachim: Aristokratie, Hofadel und Staatpatriziat in Kurhannover. Die Lebenskreise der höheren Beamten an den kurhannoverschen Zentral- und Hofbehörden 1714–1760. Band 2: Beamtenlisten und Ahnentafeln. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1762, S. 20, Eintrag 18 (Biographie), S. 86 (Ahnentafel).
- ↑ Michael Samuel Kühtze (1701–06.10.1773) war Ratsherr in Göttingen.
- Waehner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen 2012, S. 262.
- Wellenreuther, Hermann (Hrsg.): Göttingen 1690–1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1988, S. 343–345, Tabelle I, Eintrag 38.
- ↑ Georg Johann Justus Pollmann (11.06.1709-15.12.1757) war Ratsherr in Göttingen.
- Wellenreuther, Hermann (Hrsg.): Göttingen 1690–1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1988, S. 348, Tabelle I, Eintrag 52.
- ↑ Georg Friedrich Spec[k]bötel war Ratsherr in Göttingen.
- Wellenreuther, Hermann (Hrsg.): Göttingen 1690–1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1988, S. 355, Tabelle I, Eintrag 69.
- ↑ Christoph Gottlob Dannhauer (1718–18.03.1756) war von 1747 bis 1756
Ratsherr in Göttingen.
- Wellenreuther, Hermann (Hrsg.): Göttingen 1690–1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1988, S. 336, Tabelle I, Eintrag 16.
- ↑ Heinrich Ernst Horn (ca. 1711–18.01.1791)
war von 1748 bis 1760 zweiter Stadtschreiber in Göttingen, danach erster.
- Waehner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen 2012, S. 257.
- Wellenreuther, Hermann (Hrsg.): Göttingen 1690–1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1988, S. 456, Tabelle XIV, Eintrag 169.
