Briefwechsel Tobias Mayer


Kurzinformation zum Brief
Zur Reinschrift Zum Entwurf
Verfasser Landesregierung
Empfänger Bürgermeister und Rat der Stadt Göttingen
Ort Hannover
Datum 22. Juli 1751
Signatur
Abschrift SUB Göttingen: Cod. Ms. T. Mayer 15.4, Nr. 23, Bl. 53r–55v
Entwurf Universitätsarchiv Göttingen: Kur 9272, Bl. 4r-6v
Transkription Hans Gaab, Fürth

Unsere p:

Es hat Uns eure gestrigen Tages eingebrachte gantz intempestive[1] Vorstellung dem zum Observatorio destinierten Thurm betrl. um desto mehr befremden müßen, da ihr mit solcher unerachtet euch das gantze Vorhaben bekanndt gewesen, so lange zurück geblieben, bis der plan des zu errichtenden Observatorii approbiret, die Contracte mit denen Ouvriers[2] geschloßen, alle Veranstaltung gemacht und die Sache in einen solchen Stand gesetzt ist, daß keine Möglichkeit, von denen gemachten Einrichtungen wiederum zurücke zu kommen.

Wir finden Uns demnach gemüsiget es nicht nur dabeÿ lediglich bewenden zu laßen, und die völ-

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lige Ausräumung des mehr gedachten Thurms, als in welchen die Treppen anzulegen nothwendig ist, nochmahls zu begehren, sondern auch hiemit euch zu bezeugen daß die von euch proportionirte Conditiones so seltsam und weit hergesuchet sind, daß man daraus fast nichts anders urtheilen kann, als daß beÿ einigen eures Mittels ein Wiederwille gegen alles, was die Universitaet concerniret[3] und eine Wiedersinnigkeit gegen alle gute Verbeßerung, ob sie gleich der Stadt zur Ehre und per indirectum zum

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Nutzen gereichen, die Oberhand haben müste. Es ist woll unleugbar daß durch Anlegung der Universitaet nicht nur den Einnahmen der Stadt eine solche Nahrung zugewandt, sondern auch der Cämmereÿ ratione der erhoheten Pacht Gelder solche Vortheile zugewandt worden, daß woll niemand, welcher die Billigkeit vor Augen hat, auf eine der dortigen Cämmereÿ wenig betragende recognition bestehen, oder 2.tens den bloßen Gebrauch eines alten Thurms und Fortschaf=

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fung der Feuer Geräthschafften zu weigern sich beÿgehen lassen wird, wenn gleich deren Unterbringung an einem andern Ort, einige Kosten veruhrsachen solte, und wie damit zugleich der 4.te und 7.te Punct cessiret; Also wird man 3.° et 5.° wegen des Steinpflasters und höher bauens der Nachbaren, casu existente,[4] leichtl. ein diensames Auskommen finden können;

Ad 6tum hat es zwar die Meinung gar nicht, daß mehrgedachtes Observatorium bewohnet werden solle; In=

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zwischen glaubet man dennoch nicht daß in dem Apothecker Garten, dinge die das Licht zu scheuen haben vorgehen, mithin dadurch eine Minderung des locarii[5] sich begeben werde.

Beÿ so bewandten Umständen nun begehren im Nahmen Sr Königl. Majt Wir hiemit ernst= und zuverläßig, zum Nachtheil des vorhabenden Baues, die Fortbringung der Feuer=Geräthschafften an einen andern Orth nicht ferner zu verzögern, sondern solche

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innerhalb 14. Tagen laengstens zu bewercksteligen, damit man nicht gemüßiget werde, auf eure Kosten, disfalls jemand specialen Auftrag zu thun. Wir p.

Hannover den 22.ten Jul. 1751.

K[öniglich] G[roß] B[ritanische] z[ur] Churfürstlich B[raunschweig] L[ünbeburgischen] R[egierung] v[erordnete]
Geheimbte Raethe

    an
den StadtRath
zu Göttingen



Fußnoten

  1. intempestive: unangebracht.

  2. Ouvrier: Handwerker.

  3. concerniret: betrifft.

  4. casu existente: im Bedarfsfall.

  5. locarium (lat.): Miete, Pachtzins.
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