Galilei und Marius
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III. Die Erfindung des Fernrohrs
Am 2. Oktober 1608 befassten sich die Generalstaaten der Vereinigten Provinzen der Niederlande mit einem Antrag, der von einem Brillenmacher aus Middelbourg namens Hans Lipperhey [um 1570-1619] gestellt worden war, der, "wie die Herren der Staaten wissen, ein Instrument erfunden haben will, um in die Ferne zu sehen, und der darum gebeten hat die Erfindung geheim zu halten, und ihm ein Privilig auf dreißig Jahre oder eine jährliche Rente zu gewähren, um das Instrument ausschließlich zum Wohle des Landes herzustellen." Die Staaten beschlossen, dass einige Abgeordnete ihrer Versammlung mit dem Erfinder sprechen sollten, um "herauszufinden, ob er das Instrument nicht verbessern könne, so dass man es mit beiden Augen benutzen kann, und mit welcher Vergütung er zufrieden sei."[1]
Schon vor dem 2. Oktober war das Instrument und seine Verwendung in den Staaten bekannt; höchstwahrscheinlich hat Prinz Moritz es ihnen mitgeteilt, dem schon einige Zeit vorher von dem Erfinder das erste Fernrohr angeboten worden war.
Drei Tage später traf sich eine Delegation, die aus je einem Vertreter aus jeder Provinz bestand, auf einem Turm im Quartier des Statthalters im Binnenhof von Den Haag, um mit dem Erfinder dessen neue Erfindung zu begutachten.
Am 6. Oktober berichteten sie, dass Ihnen das von Hans Lipperhey erfundene Instrument für die Dienste des Staates nützlich erscheine, und dass sie dem Erfinder (der zunächst tausend Gulden verlangt hatte) dreihundert Gulden für ein Teleskop aus Quarz (Bergkristall) angeboten hatten und sechshundert Gulden, falls sich das von ihm verbesserte Instrument (so konstruiert, dass man es mit beiden Augen benutzen konnte) als brauchbar erwies.
Die Versammlung beschloss, die Frage der Konzessionsbewilligung oder der Rente auf die Zeit nach der Lieferung des Teleskops zu verschieben. Nach einer neuen Anfrage von Lipperhey, die in der Sitzung vom 11. Dezember verlesen wurde, gaben zwei der Kommissionsmitglieder an, das von Lipperhey erfundene Instrument, mit dem man mit beiden Augen in die Ferne sehen konnte, geprüft und für gut befunden zu haben. Es wurde daher vorgeschlagen, ihm die restlichen sechshundert Gulden zu zahlen und ihm das Patent zu gewähren. Unter Berücksichtigung dessen, dass einige andere von der Erfindung in die Ferne zu sehen, wussten, verweigerten die Staaten Lipperhey ein Patent; andererseits bestellten sie noch zwei ...
Fussnoten
- ↑ [Anmerkung des Bearbeiters]: Der Eintrag im Protokollbuch der Generalstaaten wurde von
dem niederländischen Mathematiker und Naturwissenschaftler Jan Hendrik van Swinden (1746-1823) entdeckt
und nach seinem Tod von Gerard Moll (1785-1838) veröffentlicht:
Moll, Gerard: In the first Invention of Telescopes, collected from the Notes and Papers
of the late Professor van Swinden. Journal of the Royal Institution I (1831),
S. 319-332,
483-496,
hier S. 324.
Oudemans und Bosscha weisen in der Fußnote auf der folgenden Seite auf ihre Quelle hin. Das Zitat geben sie in leicht gekürzter Form wieder.