Hans Bruckner
Nürnberger Rechenmeister.
Lebenslauf:
1592 bittet Hans Bruckner, Famulus im Pfarrhof zu St. Sebald, um das Bürgerrecht in Nürnberg.
Der Rat ließ dabei zuerst anfragen, ob er in der Visierkunst erfahren sei.
Dies scheint negativ ausgefallen zu sein, denn erst knapp zwei Jahre später wurde
ihm als "teutschen Schulhalter" das Bürgerrecht gewährt.
Literatur:
Jaeger, Adolf: Stellung und Tätigkeit der Schreib- und Rechenmeister (Modisten) in Nürnberg
im ausgehenden Mittelalter und zur Zeit der Renaissance. Dissertation. Erlangen 1925, S. 134, 293-294
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