Briefwechsel Peter Conrad Monath
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Monath, Peter Conrad (1683-1747) |
Empfänger | Rat der Stadt Nürnberg |
Ort | Nürnberg |
Datum | 8. September 1732 |
Signatur | Staatsarchiv Nürnberg: Ratskanzlei-A Laden A 155-3, Bl. 30-33 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Wohlgebohrne und Hochweise Herren,
Hochgebietende Gnädige Herren.
Euer Wohlgebl: Gnaden ist ohne mein weitläuffiges Anführen von selbsten schon bestens bekannt, was für eine Verzeichnüs der hiesigen Hohen Raths= und Regiments-Personen und Sämtl: Beambtens dieser Tagen zum Vorschein gekommen. Was für Unrichtig= und Unschicklichkeiten sowol, als auch höchst=Nachtheilige Dinge darinnen zu finden, gibt der erste Anblick desselben so gleich schon zu erkennen. Gleichwohlen wird diese Verzeichnus sehr theuer allhier heimlich distribuiret, und dem ungeachtet von sehr vielen Personnen gesuchet, und gerne, ob es schon nur 8. bögen starck, umb einen halben Gulden bezahlet; Lediglich darum, weilen es eine verbottene und unerlaubte Sache ist, dergleichen Dinge eben deßwegen nur umb so viel mehr und begieriger gesuchet und aufgekauffet werden: Dieses aber zu verwehren, hielte ich, jedoch ohne unziemliche Maas Vorschreibung, meines geringen Ortes für das dienlichste, wann
[Blatt 31]
Euer Wohlgebl: Gnaden gnädig erlauben wollten,
daß allhier dergleichen Verzeichnüße auf eine gute und
schickliche Art, mit den behörigen Benennungen der
Aemter, mit welchen zum Exempel beÿ denen Verkündungen
und Leichen die Personen beleget zu werden
pflegen, und Hinweglassung der hieher nicht gehörigen
Sachen, dürfte publiciret werden. Es ist bekannt,
daß viele dergleichen Verzeichnüße von andern Orthen
alljährlich heraus kommen, wie dann solches, unter vielen
nur etliche anzuführen, der so genannte Wiener Instanz-Calender,[1]
darinnen der gantze Kaÿserl. Hof, mit allen
sowohl Höhen als Niedern Gerichten, Namentlich
beschrieben und angezeigt wird, ferner das jetztlebende
Leipzig[2], Danzig[3],
Königsberg, Regenspurg, und
Lübeck, bezeugen können. Der Nutzen und Bequemlichkeit,
welche solche wohleingerichtete Beschreibungen
mit sich bringen, ist leichtlich gut zu begreiffen.
Da ferne nun Euer Wohlgebl. Gnaden dergleichen allhier auch publiciren zu laßen, nicht mißfällig wäre, und ich die Oberherrl. Gnädige Erlaubnus, als worumb Euer Wohlgebohrn Gnaden ich hiemit unterthänigst ansuche, hierzu erhalten könnte, wäre ich des unterthänigen schuldigen Erbietens solche Verzeichnus nicht nur den Oberherrl. Hohen Belieben gemäs einzurichten, und in den behörigen und so viel mölich vollkommenen Stande zu bringen, sondern auch solche um einen recht billigen Preiß zu verkauffen, und alljährlich die Hochlöbl. Rath-Stube gratis damit zu versehen.
[Blatt 32]Solche verhoffentlich zu erhaltende Oberherrl. Hohe Gnade werde ich Lebenslang mit aller Pflichtschuldigen bürgerlichen Treue und Gehorsam zu demeriren[4] mir äussersten fleißes angelegen seÿn laßen, und mit submissesten Respect beständig verharren
Euer Wohlgebohrnen Gnaden
Meiner Hochgebietenden Gnädigen Herren
Nürnberg
d. 8. September.
A.o 1732.
Unterthänig und Treu-Gehorsamster
Diener
Peter Conr. Monath
selbst concipist
Fußnoten
- ↑ 1741 ist ein Königlicher Inner-Oesterreichischer Instantz-Calender nachweisbar. Beim von Monath angesprochenen Kalender handelt es sich wahrscheinlich um ein Vorgängerprojekt.
- ↑ Von 1701 bis 1713 ist Das jetzt lebende Leipzig nachweisbar.
- ↑ Für 1764 ist Das jetzt lebende Dantzig nachweisbar.
- ↑ demeriren: vergelten.