Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Strube, David Georg (1694-1776)[1]
Empfänger Deputation der Universität
Ort Hannover
Datum 4. Februar 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-1, Bl. 56r-57r
Transkription Hans Gaab, Fürth



Euer Würdigen, auch Ehrbaren,
Hoch= und Wohlgelehrten, Unsern
Lieben andächtigen Räthen und Ge-
treuen, ProRectori, und übrigen
Gliedern der Universitäts=Deputation
zu
Göttingen


[Bl. 56r]

praes. d. 15. Febr. 1764.    

Wir GEORG der Dritte, von GOTTES Gnaden,
König von Großbritannien, Frankreich
und Irrland, Beschützer des Glaubens,
Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg,
des Heÿligen Römischen Reichs Ertz=
Schatzmeister und Churfürst.


Unsern geneigt= und gnädigsten Willen zuvor, Würdige auch Ehrbahre, Hoch= und Wohlgelehrte, Liebe Andächtige Räthe und Getreue!

Wir finden auf die von dem Professore Georg Moritz Lowitz wieder den Stallmeister Johann Heinrich Aÿrer[2] und Marie Elisabeth Becker[3], alhier übergebene und im Original angeschloßene Justifications=Schrift nöthig, vor Ertheilung eines Haupt=Bescheides, die beÿ Euch ergangenen Acten einzusehen, auch zu wißen, was es mit der angeführten causa Criminali eigentlich für Bewandniß habe,

[Bl. 56v]
insonderheit aber, zu welcher Zeit, selbige ihren Anfang genommen.

Da nun dieserwegen gegenwärtiges Rescript an Euch erkannt worden; So habet Ihr bemeldete Acta cum rationibus decidendi[4], nebst Eurem über obige Umstände allerunterthänigst zu erstattenden Bericht, auch Erwiederung des Original Beschlußes, fordersamst einzusenden, und die Remittirung der Acta hiernächst dem Befinden nach zu gewärtigen. Darum geschieht Unser gnädigster Wille. Und Wir sind Euch mit geneigt= und gnädigsten Willen beÿgethan.

Hannover den 4ten Febr: 1764.

Ad Mandatum Sermi et Potentmi
Regis et Electoris proprium

Strube



Fußnoten

  1. David Georg Strube (29.11.1694-24.07.1776) war seit 1758 Direktor der für Zivil- und Strafsachen zuständigen Justizkanzlei in Hannover. Zu ihm siehe die Neue Deutsche Biographie, 25, 2013, S. 585-586.
  2. Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760 Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075.
  3. Maria Elisabeth Becker war seit 1762 beim Stallmeister Ayrer als Köchin angestellt. Vgl.:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472.
  4. cum rationibus decidendi: mit Angabe der Grüde für die Entscheidung.