Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Deputation der Universität
Empfänger Protokoll
Ort Göttingen
Datum 9. Mai 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 78-79, 83
Transkription Hans Gaab, Fürth


Actum Göttingen den 9. Maÿ. 1767
aufm Concilio

Demnach Königl. und Churfürstl. Landes=Regierung in Ansehung des Lowitzschen Debit Wesens auf die von dem Herrn Prof. Lowitz geschehene Vorstellung ein Rescript an den Anwald der Manufactur und Closter Case, den Herrn Vice Syndicum Meÿenberg[1] unter dem 28. April ergehen lassen, worinnen Königl. Regierung erkennen zu geben geruhet, daß wenn der Prof. Lowitz eine

  gerichtliche Sicherheit bestelle, daß die ausgelobten 1500 Rt zwischen jezo und nächsten Michaelis[2] gewis bezahlet werden, ihm alsdenn die andere Hälfte mit 1500 Rt. jedoch nicht eher bis diese Zahlung würckl. geschehen erlaßen seÿn solten.pp

So wurde der H. Professor Lowitz, Hl. Vice Syndicus Meÿenberg, der zum Lowitzschen Debitwesen bestellte Curator bonorum et ad lites[3], der Advocat Campe[4], und der Advocat Fincke[5], welcher letztere zum Vormund des Lowitzschen Sohns[6] constituiret werden solle, vorgeladen, und der Herr Prof. Lowitz erschien auch mit seinem Beÿstand dem Hl. Dr. Cassius[7], wie auch der Hl. Vice Syndicus Meyenberg, nebst dem Curatore bonorum und Lowitzschen Sohns Vormund, und geschehe dabeÿ die vorgängige Vorstellung wenn die Königl. Regierung ihrer Anforderung halber Sicherheit geschaffet werden solte; so müßte

1.)

was dem Lowitzschen Sohne wegen der von seiner verstorbenen Mutter zu fordern habenden Legitimae[8] ausgemachet und von des Vaters deren zuständigen Competens abgesondert werden. Es würde dahero ein genungsam vidimirte Abschrift[9] von dem mütterlichen Testament oder der Ehestifftung ad acta gegeben.

/18.[10]

[Scan 79]
und so dann wenn die angebliche Legitimae die Richtigkeit hätte, von dem Curatore des Lowitzschen Sohns ausfindig gemacht werden, wie viel die Legitima von dem mütterlichen Nachlaß betragen, und diese alsdann ad acta angezeiget werden. Zum

2.)

wäre es auch nöthig, daß der Frau Bürgermeisterin Ripenhausen[11] Sachen von dem Hln. Professore Lowitz an den Fr. Bürgermeistern verordneten Vormund dem Hl. Dr. Falckenhagen[12] in Verwahrung gegeben würden, und wann dieses geschehen, so müßte

3.)

der Herr Prof. Lowitz hiernächst anzeigen, wodurch er der Königl. Regierung und seinen übrigen Creditoribus die gerichtliche Sicherheit verschaffen wolle, zu diesem Behuff würden die bekannten Lowitzschen Creditores vor zu laden seÿn, um solchen von der Königl. Regierungs Resolution Eröfnung zu thun seÿn.

bißhero sind
die Frau Sachsen[13]
Vandenhoeck[14]
Der Gegenschreiber Meier[15] auf dem Hartze wegen 300 Rt Capital
Richter der Conditor[16]
Kübler[17], wie auch der Inder

Der Vice Syndicus Meyenberg hielte dafür, daß das Hauß und wenige Ländereÿ je eher je lieber anzuschlagen seÿ, damit man wißte, wie sich solches beÿdes in der Kauff Summe zu sezen seÿ. Denn eher dieses geschehen, so würde sich die Sicherheit nicht bestimmen lassen. Dabeÿ gab der Advocat Campe als Curator bonorum zu erkennen; so lange als bis alles dieses ausgemacht seÿn würde,

[Scan 83]
so würde sein officium in suspenso[18] bleiben. Er würde dahero, wenn er mit der Inventur fortfahren solle, gerichtl. Anweisung erwarten.

in fidem
CG Riccius[19]



Fußnoten

  1. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  2. Der Festtag des heiligen Michael ist der 29. September.
  3. Curator bonorum et ad lites: Insolvenzverwalter (wörtlich: Verwalter der Güter und des Prozesses).
  4. Der Advokat Johann Christian Kampe war als Insolvenzverwalter eingesetzt.
  5. Als Kurator des Sohnes von Lowitz war der Advokat Heinrich Arnold Fincke eingesetzt worden.
  6. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Georg Moritz Lowitz.
  7. Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
  8. Legitima: Erbteil.
  9. vidimirte Abschrift: beglaubigte Abschrift.
  10. Aktennummer in der Designatio Actorum.
  11. Otto Riepenhausen (23.11.1676-12.02.1750) war Bürgermeister von Göttingen gewesen. Seine Ehefrau Dorothea Maria Riepenhausen (01.01.1698-04.1773) überlebte ihn 23 Jahre. Sie war aber spätestens seit 1753 kränklich.
  12. Johann Heinrich Falkenhagen (1720-1784) war Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  13. Der Apotheker Johann Florentin Sachse hatte am 17.06.1739 das Bürgerrecht erworben. Seit 1740 wohnte er Auf der langen Marschstraße 861. Sein Haus wurde "Maschapotheke" genannt, er betrieb darin aber einen Weinschank. Offensichtlich ist er vor 1767 gestorben.
    Die Klage seiner Witwe wurde am 12.02.1767 präsentiert, Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 29-36 Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 391, Tab. IV, Nr. 676; S. 461, Tab. XIV, Nr. 317.
    Marx, Karl Friedrich Heinrich: Goettingen in medicinischer, physischer und historischer Hinsicht geschildert. Dieterich: Göttingen 1824, S. 275
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 46, Fußnote 299.
  14. Anna van den Hoeck geborene Perry (1709-1787), war die Witwe des Buchdruckers und Buchhändlers Abraham van den Hoeck (um 1700-1750). Sie wohnte in der heutigen Weender Straße 46, und damit unweit des Wohnhauses von Lowitz.
  15. Lowitz bekam von Heinrich August Meyer (1737-1799) 1000 Reichsthaler geliehen. Meyer war Bergamtsauditor in Clausthal. Der ausgeschriebene Vertrag befindet sich im Stadtarchiv Göttingen: Amtsbücher Exp. IV Bd. 23, S. 587-595. Vgl. auch den Eintrag zu Meyer im Siebenfacher Königl. Groß-Britannisch- und Chur-Fürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Staats-Calender für 1763, S. 34.
  16. Johann Jakob Richter war Konditor in Göttingen. Er besaß das Brauhaus Weenderstr. 78.
  17. Daniel Friedrich Kübler war Buchhändler und Verleger in Göttingen.
  18. in suspenso: in der Schwebe.
  19. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.