Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Lowitz, Georg Moritz (1722-1774) |
Empfänger | Meyer, Heinrich August (1737-1799)[1] |
Ort | Göttingen |
Datum | 24./28. November 1758 |
Signatur | Stadtarchiv Göttingen: Amtsbücher Exp. IV Band 23, S. 587-595 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Ich Endes bemeldeter mittelst dieses uhrkunde und bekenne hiemit für mich, meine Erben und Erbnehmer, daß Hl. Heinrich August Meyer, Auditor des Königs und Churfst. Bergamts zu Clausthal für sich und als bestellter Vormund seiner Demoiselle Schwester Margarethe Philippina Meyer, aus ihren beederseits gemeinschaftlichen Vermögen mir auf mein bittliches Ersuchen 1000 Rt, ich schreibe Eintausen Reichsthaler, baar und in einer Summe vorgeliehen, welche ich von demselben in vollwichtigen franzl. und braunschweigischen Pistolen, a 5 Rt. gerechnet, richtig empfangen und in meinen Nutzen zu Fortsetzung meiner großen Welt Kugel-Arbeit verwendet habe. Ich quitire also zuvorderst über den richtigen Empfang vorstehender Summe mit Verzicht der Einrede des nicht empfangenen noch zu dem an-
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geführten Nutzen verwendeten
Geldes auf das bündigste, und
mache mich daruber anheischig.
1) gedachtes Capital, jahrl. a dato obligationis anzurechnen, mit fünf von hundert zu verzeichnen und die Hälfte der jährlichen Zinsen neml. 25 Rt beym Ablauf eines jeden halben Jahrs in vollwichtigen Gelde die Pistole zu 5 Rt. gerechnet, frey und auf meine Gefahr an den Ort, wo sich Hl. Gläubiger aufhalt, zu ubersenden.
2) Verspreche ich, dieses Capital an eben so guter Müntze als ich empfangen, in nutzerwerter Sinne nach vorhergegangener loß Kündigung binner einer Halbjahres Frist, welche von beeden Seiten beleebet worden, dankbarlich wieder zu bezahlen und ebenmäßig franco auf meine Gefahr an Hl. Gläubiger, wobey den Zinsen gedacht, zu übersenden.
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3) Damit aber mein Gläubiger
wegen Capitalszinsen und wieder
Verhoffen zu verursachende Schaden
und Kosten gesichert seyn möge, so
setze ich demselben meine Habe und
Güther bewegliche und unbewegliche,
gegen wartige und zukunftige
jura, nomina und actiones mit eingeschloßen
zum wahren Unterpfand
um sich daran auf den fall, wann die
bezahlung zu gesetzter Zeit nicht erfolget,
wegen Capitale, Zinsen Schaden und
Kosten nach belieben zu erholen, nichts
zu allen zeiten aus diesem od. jenem
verpfändeten Stücke seine Bezahlung zu suchen,
und darinnen, so oft es ihm beliebet,
eine anderung zu treffen, daß auf
die Haupt Summe nebst dem Schaden
und Kosten abgetragen ist.
4) Hierbey erkläre ich mich ausdrücklich, wenn mein Gläubiger auf die freygegeben Weise gegen mich verfähret, mich dawieder auf keine Weise zu setzen, noch mich mit einigen behelfen od. Einwenden, sie mögen Nahmen haben, wie sie wollen
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bereits verordnet und erdacht seyn
od. nach verordnet und erdacht werden,
niemahls zu schutzen;
gestalt ich dem zu meines Gläubigers
völiger Sicherheit aller solcher beneficiis,
Verordnungen, der Zahlung und Execution
anfallenden Rescriptes und
Decretis, und andere exeptionibus,
gleich, als wenn sie alle hier
ausdrücklich benennet wären, in
sonderheit aber der Rechst Regel, daß
eine allgemeine Vorschrift erst
gelten könne, wenn einigs jede
Exception besonders renunciret
werden, hiemit wohlbedachten aussage,
daß mich von meiner Obligation
sonst überall nicht befreyen
soll, als baare Bezahlung.
Hiernechts verspreche ich, des Schuldner Ehefrau Dorothea Elisabeth Regina gebl. Ripenhausen, für obgedachtes Capital adicatt[?] Zinsen, Schaden und Kosten unter allen denen Clauseln, womit der Hauptschuldner sich verbindlich gemacht, wie auch unter Verpfändung aller meiner
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güter, insonderheit nach specificirte
grund stücke[2]
Im Wehnder Felde
2½ Morgen Land an dem Wehnder Wege, schließend an des
Pastors Reinhold Land
1 Morgen Land auf der Wind Mühle an Isengards Land
1½ Morgen Land hinter dem neuen Kirchhofe.
Im Groner Felde
1 Morgen Land an Comther Land
1½ Morgen Land an der Hose in Behrens Land
Im Geißmar Felde
2 Morgen Land in Südlang Ackern an Oppermanns Land
1 Morgen Land in der Qweers Breite an Rel Eberweines Land
1 Morgen Land hinter der Qweers Breite an des Tuchmachers Hampens Land
Im Albaner Felde
1½ Morgen Land durch den Kleper Weg an Erhard Land
1 Morgen Wiesen im Geißmar Feld an Rel Finckens Wiesen
1 Morgen Wiesen im Gröner Feld an Schuster Bertels Wiese.
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als selbstschuldige Bürgin zu hafften
dergestalt, wenn mein Eheman diese
Zahlung zu gesetzter Zeit nicht leistet,
daß ich sodann für denselben einstehe
und aus meinem eigenen Vermögen
den Gläubiger ohne alle Wiederrede
befriedigen will. Zu dem Ende
entsage ich wohlbedächtig und mittelst
Eides: So wahr Gott helfe
und sein heiliges Wort, allen
dem weiblichen Geschlecht zu gute
verordneten Gerechtigkeiten, insonderheit
dem beneficio Senatus consulti
Vellejani und Authentice, si qua mulis,
vermöge deßen eine Ehefrau
ihres Manns Schulden, wenn sie
sich schon dazu verbunden hat, zu
bezahlen, nicht gehalten ist, wie nicht
weniger dem privilegio dotis et illatorum,
kraft deßen eine Ehefrau
wegen ihres Ehegeldes und eingebrachten
in ihres Ehemannes Güter auf gewiße
Weise den Vorzug hat, und vor andern
Gläbigern zu befriedigen ist,
wie auf der Wiedereinsetzung in
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den Vorigen Stand, und allen andern
bürgen zu statten kommenden ausfluchten,
insonderheit dem beneficio excussionis
als ob der Hauptschuldner zuvorderst
aus zu klage[?] und zu executiren
sey, nachdem mir alles dieses vorher
wohlerinnert und erkläret, und ich
auch daselbe sattsam verstanden
habe.
Nachdem nun dieses alles wißentlich und wohlbedächtlich also gehandelt und abgeredet; so haben wir diese Schuld-bürg und Pfand-Verschreibung darüber ausgestellet, selbige eigenhändig unterschrieben und untersiegelt, wollen auf dieselbe EE. Rath allhier ad effectum hypothecce publicae zur gerichtlichen Confirmation überreichen alles getreulich und ohn gefähred.
So geschehen Göttingen den 24ten Nov. 1758
L. S. | Georg Moritz Lowitz Phil. et Math. Prof. Publ. ord. | |
L. S. | Dorothea Elisabeth Regina geborne Riepenhausen Verehlichte Lowitz |
[S. 594]
Nachdem uns [Name, unleserlich] vorstehende
Verschreibung zur Confirmation
übergeben worden; und dem
der Senator Clar[3] und Secretar. Meyenberg
auf geziemendes Gesuch zu
dem Schuldner Hl Professor Lowitz und
deßen Frau Eheliebste in dem Wohnhauß
deputiret, diese Deputati
auch demnechst berichteten, waß
maßen sie suothane Verschreibung
dem Hl. Professor Lowitzen
deßen Frau Eheliebste Dorothea
Elisabeth Reginen Riepenhausen
wörtlich vorgelesen, worauf
selbige deren Inhalt in allen puncten
und Clausuln genehmiget,
anbey ihre Nahmen eigenhändig
unterschrieben und die Siegel
vergedrucket, über dieses die
Ehefrau den darin bemeldeten Weiblichen
Gerechtsamen, nach vorher
geschehene deren Erklärung, um
besonders der Authentice si qua
mulier mittelst Eides entsaget,
[S. 595]
daneben ihre sämtl. habe und Güther
auf welchen, und zwar absonderlich
auf der Frau Profeßerin Lowitz sie
selbst belegung Hause wohin 1300 Rt.
ingrossierte Schulden hafften, in sonderheit
aber ihre darin specificirte
Länderey zur Hypotheque bestellt:
als wird satsame Verschreibung
jedoch salvo Ser IIII[?] in jure, ad effectum
hypothecae publice hiermit confirmiret
und bestätiget. Urkundl.
Göttingen den 28ten Nov. 1758
L. S. | [Unterschrift unleserlich] |
Fußnoten
- ↑ Heinrich August Meyer (1737-1799) war Bergamtsauditor in Clausthal.
- ↑ Zur Orientierung bezüglich der Lage
der Ländereien ist die
Karte
der "Statt Goettingen mit den umliegenden
Felder" von Matthaeus Seutter gut geeignet.
Andere Version. - ↑ Anton August Clar (1717-1761) war seit 1738 Ratsherr in Göttingen.
- Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S.335, Tab. I, Eintrag 14