Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Meyer, Heinrich August (1737-1799)[1]
Ort Göttingen
Datum 24./28. November 1758
Signatur Stadtarchiv Göttingen: Amtsbücher Exp. IV Band 23, S. 587-595
Transkription Hans Gaab, Fürth


Ich Endes bemeldeter mittelst dieses uhrkunde und bekenne hiemit für mich, meine Erben und Erbnehmer, daß Hl. Heinrich August Meyer, Auditor des Königs und Churfst. Bergamts zu Clausthal für sich und als bestellter Vormund seiner Demoiselle Schwester Margarethe Philippina Meyer, aus ihren beederseits gemeinschaftlichen Vermögen mir auf mein bittliches Ersuchen 1000 Rt, ich schreibe Eintausen Reichsthaler, baar und in einer Summe vorgeliehen, welche ich von demselben in vollwichtigen franzl. und braunschweigischen Pistolen, a 5 Rt. gerechnet, richtig empfangen und in meinen Nutzen zu Fortsetzung meiner großen Welt Kugel-Arbeit verwendet habe. Ich quitire also zuvorderst über den richtigen Empfang vorstehender Summe mit Verzicht der Einrede des nicht empfangenen noch zu dem an-

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geführten Nutzen verwendeten Geldes auf das bündigste, und mache mich daruber anheischig.

1) gedachtes Capital, jahrl. a dato obligationis anzurechnen, mit fünf von hundert zu verzeichnen und die Hälfte der jährlichen Zinsen neml. 25 Rt beym Ablauf eines jeden halben Jahrs in vollwichtigen Gelde die Pistole zu 5 Rt. gerechnet, frey und auf meine Gefahr an den Ort, wo sich Hl. Gläubiger aufhalt, zu ubersenden.

2) Verspreche ich, dieses Capital an eben so guter Müntze als ich empfangen, in nutzerwerter Sinne nach vorhergegangener loß Kündigung binner einer Halbjahres Frist, welche von beeden Seiten beleebet worden, dankbarlich wieder zu bezahlen und ebenmäßig franco auf meine Gefahr an Hl. Gläubiger, wobey den Zinsen gedacht, zu übersenden.

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3) Damit aber mein Gläubiger wegen Capitalszinsen und wieder Verhoffen zu verursachende Schaden und Kosten gesichert seyn möge, so setze ich demselben meine Habe und Güther bewegliche und unbewegliche, gegen wartige und zukunftige jura, nomina und actiones mit eingeschloßen zum wahren Unterpfand um sich daran auf den fall, wann die bezahlung zu gesetzter Zeit nicht erfolget, wegen Capitale, Zinsen Schaden und Kosten nach belieben zu erholen, nichts zu allen zeiten aus diesem od. jenem verpfändeten Stücke seine Bezahlung zu suchen, und darinnen, so oft es ihm beliebet, eine anderung zu treffen, daß auf die Haupt Summe nebst dem Schaden und Kosten abgetragen ist.

4) Hierbey erkläre ich mich ausdrücklich, wenn mein Gläubiger auf die freygegeben Weise gegen mich verfähret, mich dawieder auf keine Weise zu setzen, noch mich mit einigen behelfen od. Einwenden, sie mögen Nahmen haben, wie sie wollen

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bereits verordnet und erdacht seyn od. nach verordnet und erdacht werden, niemahls zu schutzen; gestalt ich dem zu meines Gläubigers völiger Sicherheit aller solcher beneficiis, Verordnungen, der Zahlung und Execution anfallenden Rescriptes und Decretis, und andere exeptionibus, gleich, als wenn sie alle hier ausdrücklich benennet wären, in sonderheit aber der Rechst Regel, daß eine allgemeine Vorschrift erst gelten könne, wenn einigs jede Exception besonders renunciret werden, hiemit wohlbedachten aussage, daß mich von meiner Obligation sonst überall nicht befreyen soll, als baare Bezahlung.

  Hiernechts verspreche ich, des Schuldner Ehefrau Dorothea Elisabeth Regina gebl. Ripenhausen, für obgedachtes Capital adicatt[?] Zinsen, Schaden und Kosten unter allen denen Clauseln, womit der Hauptschuldner sich verbindlich gemacht, wie auch unter Verpfändung aller meiner

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güter, insonderheit nach specificirte grund stücke[2]

Im Wehnder Felde

2½ Morgen Land an dem Wehnder Wege, schließend an des Pastors Reinhold Land
1 Morgen Land auf der Wind Mühle an Isengards Land
1½ Morgen Land hinter dem neuen Kirchhofe.

Im Groner Felde

1 Morgen Land an Comther Land
1½ Morgen Land an der Hose in Behrens Land

Im Geißmar Felde

2 Morgen Land in Südlang Ackern an Oppermanns Land
1 Morgen Land in der Qweers Breite an Rel Eberweines Land
1 Morgen Land hinter der Qweers Breite an des Tuchmachers Hampens Land

Im Albaner Felde

1½ Morgen Land durch den Kleper Weg an Erhard Land
1 Morgen Wiesen im Geißmar Feld an Rel Finckens Wiesen
1 Morgen Wiesen im Gröner Feld an Schuster Bertels Wiese.

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als selbstschuldige Bürgin zu hafften dergestalt, wenn mein Eheman diese Zahlung zu gesetzter Zeit nicht leistet, daß ich sodann für denselben einstehe und aus meinem eigenen Vermögen den Gläubiger ohne alle Wiederrede befriedigen will. Zu dem Ende entsage ich wohlbedächtig und mittelst Eides: So wahr Gott helfe und sein heiliges Wort, allen dem weiblichen Geschlecht zu gute verordneten Gerechtigkeiten, insonderheit dem beneficio Senatus consulti Vellejani und Authentice, si qua mulis, vermöge deßen eine Ehefrau ihres Manns Schulden, wenn sie sich schon dazu verbunden hat, zu bezahlen, nicht gehalten ist, wie nicht weniger dem privilegio dotis et illatorum, kraft deßen eine Ehefrau wegen ihres Ehegeldes und eingebrachten in ihres Ehemannes Güter auf gewiße Weise den Vorzug hat, und vor andern Gläbigern zu befriedigen ist, wie auf der Wiedereinsetzung in

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den Vorigen Stand, und allen andern bürgen zu statten kommenden ausfluchten, insonderheit dem beneficio excussionis als ob der Hauptschuldner zuvorderst aus zu klage[?] und zu executiren sey, nachdem mir alles dieses vorher wohlerinnert und erkläret, und ich auch daselbe sattsam verstanden habe.

  Nachdem nun dieses alles wißentlich und wohlbedächtlich also gehandelt und abgeredet; so haben wir diese Schuld-bürg und Pfand-Verschreibung darüber ausgestellet, selbige eigenhändig unterschrieben und untersiegelt, wollen auf dieselbe EE. Rath allhier ad effectum hypothecce publicae zur gerichtlichen Confirmation überreichen alles getreulich und ohn gefähred.

So geschehen Göttingen den 24ten Nov. 1758

L. S. Georg Moritz Lowitz
Phil. et Math. Prof. Publ. ord.
L. S. Dorothea Elisabeth Regina geborne
Riepenhausen Verehlichte Lowitz

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Nachdem uns [Name, unleserlich] vorstehende Verschreibung zur Confirmation übergeben worden; und dem der Senator Clar[3] und Secretar. Meyenberg auf geziemendes Gesuch zu dem Schuldner Hl Professor Lowitz und deßen Frau Eheliebste in dem Wohnhauß deputiret, diese Deputati auch demnechst berichteten, waß maßen sie suothane Verschreibung dem Hl. Professor Lowitzen deßen Frau Eheliebste Dorothea Elisabeth Reginen Riepenhausen wörtlich vorgelesen, worauf selbige deren Inhalt in allen puncten und Clausuln genehmiget, anbey ihre Nahmen eigenhändig unterschrieben und die Siegel vergedrucket, über dieses die Ehefrau den darin bemeldeten Weiblichen Gerechtsamen, nach vorher geschehene deren Erklärung, um besonders der Authentice si qua mulier mittelst Eides entsaget,

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daneben ihre sämtl. habe und Güther auf welchen, und zwar absonderlich auf der Frau Profeßerin Lowitz sie selbst belegung Hause wohin 1300 Rt. ingrossierte Schulden hafften, in sonderheit aber ihre darin specificirte Länderey zur Hypotheque bestellt: als wird satsame Verschreibung jedoch salvo Ser IIII[?] in jure, ad effectum hypothecae publice hiermit confirmiret und bestätiget. Urkundl. Göttingen den 28ten Nov. 1758

L. S. [Unterschrift unleserlich]

Fußnoten

  1. Heinrich August Meyer (1737-1799) war Bergamtsauditor in Clausthal.
    • Siebenfacher Königl. Groß-Britannisch- und Chur-Fürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Staats-Calender für 1763, S. 34
    • Siebenfacher Königl. Groß-Britannisch- und Chur-Fürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Staats-Calender für 1764, S. 36
  2. Zur Orientierung bezüglich der Lage der Ländereien ist die Karte der "Statt Goettingen mit den umliegenden Felder" von Matthaeus Seutter gut geeignet.
    Andere Version.
  3. Anton August Clar (1717-1761) war seit 1738 Ratsherr in Göttingen.
    • Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S.335, Tab. I, Eintrag 14


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