Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Landesregierung in Hannover |
Empfänger | Deputation der Universität Göttingen |
Ort | Hannover |
Datum | 22. August 1763 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 153 (Reinschrift); Kur. 8213, Bl. 38r-v (Entwurf) |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Den 22ten Aug: 1763.
an
die Univ: Deputation
Unsere h.
Wir haben erhalten und verrnommen, was Ihr unter 29ten m: p: wegen der bekandten Pasquill=Sache berichtet und angefraget habt. Als Wir nun Diensahm gefunden, ein rechtliches Bedencken darüber zu erfordern: So laßen Wir solches, da es Unsern völligen Beÿfall findet behuf eures weitern Verfahrens nebst denen eingesandten Actis hiebeÿ schließen, und zweifeln im übrigen nicht, daß Ihr, die HoffR: Ayrer[1] und Michaelis[2], von selbst ge-
[Bl. 38v]
meinet seÿn werdet, zu Ablehung allen Verdachts, Euch aus der Raths=Stube
zu begeben, so oft gegenwärtige Sache, in dem Collegio vorgenommen wird.
Was übrigens dem Pr: Lowitz zur
Resol: ertheilet worden, solches eröfnet
der copeÿl. Anschluß in mehren.
Wir Hann.
GR
Fußnoten
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
- ↑ Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.