Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Universität Göttingen
Ort Hannover
Datum 25. Januar 1766
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 26-27
Transkription Hans Gaab, Fürth


den 25ten Januarii 1766

Demnach beliebet worden, die dem vormahligen Professori Lowitz zu Goettingen, von Ostern bis Michaelis 1763, da derselbe abgegangen, noch competirende[1] halbjährliche Besoldung von zweihundert Rthlr. Krafft dieses in dem Universitaets=Caße Register vom 1ten Mai 1764 bis dahin 1765, in Ausgabe berechnen; und außer denen darauf bereits assignirten 12 Rt 20 Gr 4 Pf[2] den, der Kloster=Caße annoch, auf das demselben daraus zu 3 pr. vorgeliehenen Capital von 1/m [1000] Rt dreijährige Zinsen, neml. von 29ten Januarii 1763 bis dahin 1766 mit Neunzig Rthlr zahlen, und dem alsdenn nachbleibenden Überschuß von oberwehnter Besoldung zu 97 Rt 15 Gr 4 Pf, bis zu ander weiter Verordnung verwahrlich auf behalten zu laßen; So wird darüber gegenwärtige Assignation erteilet,[3] damit der Geheimte Canzellei Secretarius Schernhagen[4]

[Bl. 1v]
als Rechnungs-Führer der Kloster= und Universitaets-Caße die Berechnung darnach ausstellen könne

Hannover den 25ten Jan: 1766.
        GR.



Fußnoten

  1. competiren: gebühren.
  2. Der Reichstaler wird hier zu 36 Mariengroschen a 8 Pfennige verrechnet.
  3. Randbemerkung links an dieser Stelle: "Hievon sind 2 Originalia für die Kloster= und Universitaets=Caße zu machen."
  4. Johann Andreas Schernhagen (1722-1785) war seit 1765 Geheimer Kanzleisekretär in Hannover. Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799) war seit seiner Vermessungsreise nach Hannover im Sommer 1772 eng mit ihm befreundet. Lichtenberg lobte vor allem dessen Fernrohr. Von Schernhagen existiert auch eine im Jahre 1756 aufgenommene "Carte von dem Herrschafftlichen großen Müggenburger Moore".
    Lichtenberg, Georg Christoph; Hasse, Dag Nikolaus (Hrsg.): Observationes. Die lateinischen Schriften. Göttingen: Wallstein-Verlag 1997, S. 218.