Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Erythropel, Johann Wilhelm Albrecht (1738-1790)[1]
Ort Hannover
Datum 11. Juni 1766
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 29-30
Transkription Hans Gaab, Fürth


d. 11ten Jun:   1766.

Unsere y

An
den Amts-Auditorem
Erytropel in Göttingen

Aus begehenden Schreiben[2] des Professoris Lowitz werdet ihr ersehen, wie derselbe glaubet daß sich darum kein Käufer zu seinen Immobilien in den 2ten Termino[3] gemeldet, weil ein Gerüchte ausgebreitet daß die Kauf-Gelder von uns mit Beschlag beleget worden, und wie er darauf dringet auf seine Erklärung von 1sten vorigen Monaths,[4] die sich bei denen euch zugesandten Acten befindet, eine Resolution zu haben.

Nun bestehet es wol in einer bloßen Einbildung von ihm daß sich darum kein Käufer zu seinen Immobilien anfinden solte, weil ihnen bekant daß auf die Kauf-Gelder ein Arrest verhänget werden solte, und seine Erklärung ist so unbestimt daß man ihm darauf mit keiner Resolution versehen können. Nach selbiger scheinet er, das[5] gantze Capital verlohren haben zu wollen, weil er durch den Krieg an dem Endzweck wozu ihm daselbe angeliehen, gehindert worden.

[Bl. 1v]
Hierin kan ihm aber auf keine Weise gewilfahret werden, weil bei solchen allgemeinen Land-Plagen, debitores zwar einige Nachsicht verdienen, den gäntzlichen Erlaß ihrer Schuld aber, so wenig nach den Rechten als der Billigkeit verlangen können.

Damit der Professor Lowitz inzwischen sehe, daß man in Ansehung des aus der Kloster-Caße zinsbahr habenden Capitals von 1/m [1000] Rt, alles was irgend möglich thun wolle, so werdet ihr Gelegenheit suchen ihm mündlich zu eröfnen, daß man ihm die Hälfte davon auf den Fall erlaßen wolle, wenn er dafür Sicherheit stelle daß die andere Hälffte so fort von dem Kauf-Praetio seiner Immobilien bezahlet werden solle, und also selbst die Veranstaltung mache daß diese Gelder nicht ihm sondern der Kloster Caße von dem Käufer so fort ausgezahlet werden.

Wobei wir jedoch zum voraus setzen daß dieser ihm zu bewilligende Erlaß, wenn ein Concursus Creditorum entstehen solte nicht dem corpori bonorum[6] und übrigen Creditoribus sondern dem Professori Lowitz, dem wir dadurch zu helfen die Absicht hegen, zu gute komme, welches ihr mit demselben zu überlegen und uns ein Gutachten darüber zu erstatten habt.

Was die Zurückbehaltung seiner letzten halbjährigen Besoldung anbetrifft, so könnet ihr ihm eröfnen daß diese allerdings

[Bl. 2r]
auf unsere Verfügung geschehen, und daß daran wie ihm bekant seine Persohnen=Steuer Gelder, und nachhero die Zinsen an die Kloster Caße auf dies Capital jährlich abgetragen worden; Und wie wir übrigens hoften es werde der Professor Lowitz diese unsere Entschließung als besonders milde erkennen, so erwarten wir auch, daß er zu prompter Bezahlung der anderen Hälffte die verlangte sichere Veranstaltung so fort machen werden, und überlaßen euch das nöthig desfals zu besorgen.

wie y

Hannover den 11ten Jun: 1766.

GR



Fußnoten

  1. Johann Wilhelm Albrecht Erythropel (1738-1790) war von 1766 bis 1769 Kammerregistrator in Hannover. Vorher war er "Amtsauditor" in Göttingen, d.h. Beisitzer am Amtsgericht.
  2. Das beigehende Schreiben ist nicht überliefert.
  3. Der erste Termin war vermutlich schon im April, der zweite am 28.05.1766.
  4. Auch diees Schreiben ist nicht überliefert.
  5. Randbemerkung links an dieser Stelle: "Ist mit der Vormitags=Post abzusenden".
  6. Der corpus bonorum oder corpus bonorum civitatis war eine ab 1720 erstellte Beschreibung des Grundbesitzes der Stadt Hannover sowie ein Verzeichnis der der Stadt zustehenden Rechte und aufgetragenen oder übernommenen Pflichten.