Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Lowitz, Georg Moritz (1722-1774) |
Empfänger | Göttinger Professor |
Ort | Göttingen |
Datum | 18. Juni 1766 |
Signatur | SUB Göttingen: 2 Cod. Ms. philos. 133:4, Bl. 105r-v |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Magnifice
Wohlgebohrner und hochgelehrter Herr,
Höchst zu verehrender Herr Professor![1]
Ew. Magnificenz haben mir gestern abends zwischen 8 und 9 Uhr, durch den Pedell Willig[2] mündlich wissen und zu entbieten lassen 1) daß der von mir angezeigte Fremde sich noch hier in Göttingen befinde, und beÿ dem Buchele unter Herrn Rosenbusch logiere, auch daß er sich noch einige Tage allhier aufhalten werde: 2) Ich solte dem hiesigen Hl Gerichtsschultzen entweder selbst, oder durch den Hl Reuß[3] die nemliche Anzeige thun, und ihn ersuchen, diesen Fremden darüber zu vernehmen.
Ich habe diese Sache wirklich überleget, und nehme mir hierdurch die Freÿheit, Ew. Magnificenz die Gedanken darüber mit aller Offenherzigkeit zu erörttern.
Da diese ganze Sache vor das hiesige Judicium Academicum gehört, indem dasselbe den ganzen Proceß wieder mich, ex officio[4] will verhänget und geführet haben: so war es meine Schuldigkeit und höchst nothwendig, diese sich eröffnende Spuhr demselben anzuzeigen. Ich kan und darf also nichts mehr dabeÿ thun, als daß ich in Zukunfft nach gerichtlicher Mittheilung eine beglaubte Abschrift der darüber versamelten Acten, meine gesamelten Indicia mit denen die sich durch eine ordentliche Untersuchung dieses Umstandes hervorthun mögten, vereinige, um dadurch die fernere Entdeckung zuerleichtern.
Es liegt also dem Judicio daran, die Sache selbst mit aller Vorsicht nach denen Regeln der Proceß= und peinlichen Hals Gerichts Ordnung, wie auch der hiesigen Criminal Instruction, fort zu setzen. Die hochlöbliche Universitäts Deputation wird daher
[Bl. 105v]
wenn anderst das hiesige Gerichtsschultzen Amt das Recht hat einen Fremden
zu verhören, den extract des gestrigen Protocolles nebst einem ordentlichen
Requisitions Schreiben an den Hl Gerichts Schultzen einzureichen, wenn
nicht der Grund zu einer neuen Nullität in diesem Proceß
geleget werden soll.
Ew Magnificenz werden daher von mir gehorsamst ersuchet, mich von diesem Antrage gütigst zu entbinden: und wenn ja die hochlöbliche Deputation für nöthig finden solte, daß ich dem ohngeachtet in dieser Sache etwas thun müßte, so bitte ich mir die benöthigten Instructionen darüber schriftlich und versigelt aus! Die ich so denn mit aller Bereitwilligkeit nach meiner Schuldigkeit befolgen werde
Ich habe die Ehre mit vollkommener Ehrfurcht zu seyn
Ew. Magnificenz
Göttingen am 18. Junij
1766.
gehorsamster Diener
Georg Moritz Lowitz
Fußnoten
- ↑ Das Schreiben ist sicherlich an den Prorektor gerichtet. Das war vom 02.01.1766 bis zum 03.07.1766 Rudolf Augustin Vogel (1724-1774), der seit 1753 Professor für Medizin in Göttingen war.
- ↑ Als Pedell war Johann Jobst Christoph Willig (06.01.1726-16.09.1810) angestellt. Zu ihm siehe: Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien. Göttingen: Vandhoeck & Ruprecht 1996, S. 512.
- ↑ Im Thüringer Pfarrerbuch, S. 218 ist ein am 06.10.1741 ordinierter Pfarrer Johann Wilhelm Reuss erwähnt, der 1743 Coburg wegen Übertretung des 6. Gebotes verlassen musste. Er soll 1780 in Göttingen Unterricht im Glas- und Steinschleifen gebeben haben. Angeblich starb er im Mai 1787 (Zeitschrift für Instrumentenkunde 1907, S. 121).
- ↑ ex oficio: von Amts wegen.