Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 12. Juli 1766
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 42-43
Transkription Hans Gaab, Fürth


Praes. d. 12.ten Jul. 1766.[1]

Ew. Hochedelgebohren


haben mir am 9.ten Jul in einem Billet aus einer gnädigsten Resolution der hohen Königl. Landes Regierung auf meine letzte Erklärung den 23. Juni die folgende zween Puncte zu meiner Nachricht mitgetheilet:

1.) Wie Königl. Regierung geneigt seÿ, den aus bloser Milde angebothenen Erlaß mir angedeihen zu laßen; woferne ich wegen des sodann überbleibenden Rückstandes zu prompter Bezahlung sichere Veranstaltung selbst machen würde:

2.) Daß wann die gnädige Erklärung Königl. Regierung nicht sofort, ohne alle Nebeneinstreuungen, die zu dieser Sache gar nicht gehörten, annehmen würde, Königl. Regierung Ihr gethanes Erbiethen sofort zurucknehme.

Zugleich haben Sie mir aufgetragen, längstens bis heute Sonnabends und also noch dreÿ Trage vor dem Abgang der nächsten Post, meine endliche Erklärung Ihnen bekant zu machen, um davon pflichtmäßigen Bericht höhern Orts abstatten zu könnnen: Als nehme ich mir die Freÿheit, hiemit Dero Begehren zur gesetzten Zeit ein Genüge zu thun.

Vor allen Dingen erkenne ich mich verpflichtet, die gnädigsten Gesinnungen einer hohen Königl. Landes Regierung mit allermöglichsten Schätzung und Hochachtung zu verehren: ich wür-

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de dieselben als die allergrößte Gnade, die mir in meinem ganzen Leben widerfahren ist, anzusehen haben, wenn mich nicht meine sämtlichen Umstände, die von dieser Sache absolute unzertrennlich sind, davon abhilten, mir dieses, in allen anderen Fällen höchst vortheilhafte gnädigste Anerbiethen, theilhaftig und zu Nutze zu machen.

Da es dem hohen Königl. Ministerio beliebet, die in meinen Vorstellungen sowohl, wie meiner Erklärung angeführten Gründe, warum ich glaubete, durch die Rechte von diesen Forderungen entbunden zu werden, mit dem Nahmen: zu dieser Sache gar nicht gehörigen Nebeneinstreuungen zu belegen; so muß ich daraus so viel abnehmen, daß die hohe Königl. Regierung in die unterthänigst gebethene Untersuchung dieser ganzen Sache, um zu höchst deroselben Beruhigung und meiner Satisfaktion, eine vollkommene Erkäntniß davon zu empfangen, sich nicht einzulaßen gedenket. So gewiß es aber ist, daß ich für meine Person niemahls nach Göttingen zu ziehen, noch 2000 Rthl. Vorschuß zum Behuf meine projektirten Weltkugelwerkes verlanget habe: und ich würde auch niemahls hieher gezogen seÿn und dieses Geld angenommen haben, wenn mir nicht wäre Hofnung gemacht worden, daß man mich mit allen übrigen benöthigten Geldern zur gänzlichen Ausfertigung dieser weitläuftigen, und kostbahren Arbeit unterstützen werde: so gewiß ist es, daß ich nur als denn schuldig wäre, diese sämtlichen Gelder wiederum zurück zu bezahlen, wenn ich die Absicht, um deren Willen ich mich nach Göttingen zuziehen, habe überreden laßen, vollkommen errreichet hätte.

Weil ich nun meine letzte Erklärung um keiner andern Absicht willen von mir gestellet habe, als diese Sache zu meinem grösten Schaden abzukürzen, oder gänzlich abzuthun: so muß ich Ew.

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Hochedelgebohren ergebenst versichern, daß ich mich auch jetzt nicht anders erklären kann.

Und wenn es der Hohen Königl. Regierung gefallen sollte, diese meine Erklärung ferner zu verwerfen; so muß ich mir es freÿlich gefallen lassen: ich werde aber dadurch in die Nothwendigkeit gesetzet, noch ehe ich meine unterthänigste Zuflucht unmittelbahr zur Allerhöchsten Gnade Ihrer Majestät, unsers Allergnädigsten Königs nehme, diese Sache vor einem Justiz-Collegio anzubringen, um ein rechtliches Urtheil darüber zu erlangen.

Ich muß daher Ew. Hochedelgebohren ergebenst bitten, dem Hohen Königl. Ministerio die stärkste Versicherung zu ertheilen, daß dem ungeachtet niemahl die geringste Verminderung der submissesten Ehrfurcht, und Hochachtung, die ich Höchstdemselben stetig schuldig bin, an mir soll verspühret werden. Endlich muß ich noch diese einzige Bitte hiebeÿ fügen, es darauf anzutragen, daß die Hohe Königl. Landes Regierung gnädigst geruhen möge, höchst dero endliche Resolution an mich selbst gelangen zu laßen. Der ich inzwischen mit aller Hochschätzung verharre


Ew. Hochedelgebohren



Göttingen den 12. Julius
          1766.

ergebenster Diener
Georg Moritz Lowitz.



Fußnoten

  1. Einfügung von anderer Hand.