Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1]
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 6. April 1767
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 62-65
Transkription Hans Gaab, Fürth


Nr. 8. pr. 8. April 1767.
Exp. vac.

Königl. Großbrittrl. zur Chur=
Fürstl. Braunschwl. Lünebl. Landes Regie=
rung, Hochverordnete Herren, Premier=
Ministre, und Geheimten Räthe
Hoch und HochWohlgebohren
Gnädige, und
Hochgebietende Herren


Eure Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch, und Hochwohlgebl. muß ich hiedurch in Unterthänigkeit anzeigen, daß der gewesenen Professor Lowitz auf die Mahnens der Königl. Manufactur und Kloster Casse wider ihn anhängig

[Bl. 1v]
gemachte Forderungen bonis cediret[2] hat. Es ist mir solches heüte früh von Hl. Prorectore[3] eröfnet, und der Advocat Kampe[4] zum curatore bonorum et ad lites[5] bestellet, und die Versiegelung in meiner Gegenwart verfüget worden. Da der Professor Lowitz beÿ dieser cessione bonorum sein Augenmerk auf das beneficium competentiae[6] richtet; so habe ich mir desfalls Nahmens der Königl. Caßen Nothdurft vorbehalten. Nachdem ohngefehrigen Überschlag bestehet das Lowitzische Vermögen in folgenden.

[Bl. 2r]

  1) Das Haus so ohngefehr Kosten mag 2400 rt.
  2) Ein Morgen Landes ohngefehr 70  
  3) Die Meüblen zum höhesten 100  
  4) die Bibliothec nebst den Instrumenten ohngefehr 1800  
      ------  
      4370 rt.
  Hievon würde abgehen
  a) eine ältere Hÿpothecarische Forderung des Berg Gegenschreiber Meÿers[7] ohne Zinsen 300 rt.
  b) Königl. Kloster Casse mit einer hÿpothecarischen Forderung von 1000  
  c) des Kindes Pflicht Theil ohngefehr 2000  
      ------  
      3300 rt.
    Würden noch übrig bleiben 1070 rt.

[Bl. 2v]
wovon aber vielleicht nur 700 rt netto nach Abzug der Gerichts und Curat: Kosten für Königl. Manufactur Casse à 2/m [2000] Rth. und die übrigen chirographarischen Gläubiger[8] bleiben. Wofern also das beneficium competentiae für den Professor Lowitz eintreten sollte; so würde vielleicht zur Befriedigung der Königl. Manufactur Casse und der chirographarischen Gläubiger nichts verbleiben. Es wird demnach alles darauf ankommen, ob Eure HochfreÿHerrl. Excellenz, Hoch und Hochwohlgebl. Nahmens der Königl. Cassen ex mera gratia[9] in Gnaden genehmigen ob und wie viel dem Profeßor Lowitz zu seiner Competenz

[Bl. 3r]
zu verwilligen seÿ. Weil die mechanischen und phÿsicalischen Instrumente weit unter dem Werth verkauft werden dürften, wofern der Profeßor Lowitz nicht selbst solche rangiret[10] und beÿ der Inventur zugegen ist, also verstelle es zu Euro Hochfreÿherl. Excellenz Hoch und HochWohlgebl. gnädigen Ermäßigung, in wie fern ich Nahmens der Königl. Cassen darin consentiren solle, daß dem Profeßor Lowitz welchem nach meinem unterthänigen dafür halten das beneficium cessionis bonorum[11] nicht zu statten kommen kan, ex mera gratia, bis zur Vollendung der Inventur

[Bl. 3v]
ein gewißes ex massa zu seiner Competenz gereicht werden. Ich erbitte mir hierüber höhere Verhaltens Befehle in Unterthänigkeit und beharre in tiefster submission


Euro Hochfreÿherrl. Excellenz
Hoch und HochWohlgebohrnen



Göttingen
den 6ten April
    1767.

unterthäniger Diener
Georg Philipp Meyenberg



Fußnoten

  1. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  2. Bonis cediren: Seine Güter an die Gläubiger abtreten, seinen Bankrott erklären.
  3. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Januar 1767 bis zum 2. Juli 1767 war er Prorektor der Universität. Der Name des Adressaten wird im Brief nicht erwähnt, er dürfte sich aber an den Prorektor gerichtet haben.
  4. Der Advokat Johann Christian Kampe hatte den Auftrag erhalten, Lowitz zu vertreten.
  5. curatore bonorum et ad lites: Insolvenzverwalter.
  6. beneficium competentiae: Rechtswohltag des Notbedarfs. Es geht also um die unpfändbaren Sachen.
  7. Es handelt sich wahrscheinlich um Heinrich August Meyer (1737-1799), der Bergamtsauditor in Clausthal war. Er wird in dieser Position u.a. im Siebenfacher Königl. Groß-Britannisch- und Chur-Fürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Staats-Calender für 1763, S. 34; und für 1764, S. 36. Meyer hatte Lowitz ein Darlehen von 1000 Reichsthaler gegeben. Durch Verkauf von Grundstücken konnte diese Summe 1765 zurückgezahlt werden, allerdings verblieben die Zinsen von ca. 300 Reichsthalern.
  8. Ein Chirographarischer Gläubiger ist einer, der Forderungen an den Schuldner hat, die sich blos auf einen Schuldschein oder Wechsel begründen, und denen die hypothekarischen Forderungen vorgehen.
  9. ex mera gratia: aus reiner Gnade.
  10. rangiren: ordnen.
  11. Beneficio cessionis bonorum: Diese Wohltat hilfft denen, so in grosse Schulden Last gefallen und von denen Gläubigern hart gedränget werden, daß sie bezahlen sollen und doch nicht können, dieselbigen, wenn sie aus allem ihren Vermögen weichen, können sie sich als denn gegen ihre (Glaubiger) dieses beneficii gebrauchen und also von dem Gefängniß und Hafft befreyen. Zedlers Universallexikon.


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