Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1] |
Empfänger | Landesregierung in Hannover |
Ort | Göttingen |
Datum | 6. April 1767 |
Signatur | Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 62-65 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Nr. 8. pr. 8. April 1767.
Exp. vac.
Königl. Großbrittrl. zur Chur=
Fürstl. Braunschwl. Lünebl. Landes Regie=
rung, Hochverordnete Herren, Premier=
Ministre, und Geheimten Räthe
Hoch und HochWohlgebohren
Gnädige, und
Hochgebietende Herren
Eure Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch, und Hochwohlgebl. muß ich hiedurch in Unterthänigkeit anzeigen, daß der gewesenen Professor Lowitz auf die Mahnens der Königl. Manufactur und Kloster Casse wider ihn anhängig
[Bl. 1v]
gemachte Forderungen bonis cediret[2]
hat. Es ist mir solches heüte früh von
Hl. Prorectore[3] eröfnet, und der
Advocat Kampe[4] zum curatore bonorum
et ad lites[5] bestellet, und
die Versiegelung in meiner
Gegenwart verfüget worden.
Da der Professor Lowitz beÿ dieser
cessione bonorum sein Augenmerk
auf das beneficium competentiae[6]
richtet; so habe ich mir desfalls Nahmens
der Königl. Caßen Nothdurft
vorbehalten. Nachdem ohngefehrigen
Überschlag bestehet das
Lowitzische Vermögen in folgenden.
[Bl. 2r]
1) | Das Haus so ohngefehr Kosten mag | 2400 | rt. | |
2) | Ein Morgen Landes ohngefehr | 70 | ||
3) | Die Meüblen zum höhesten | 100 | ||
4) | die Bibliothec nebst den Instrumenten ohngefehr | 1800 | ||
------ | ||||
4370 | rt. | |||
Hievon würde abgehen | ||||
a) | eine ältere Hÿpothecarische Forderung des Berg Gegenschreiber Meÿers[7] ohne Zinsen | 300 | rt. | |
b) | Königl. Kloster Casse mit einer hÿpothecarischen Forderung von | 1000 | ||
c) | des Kindes Pflicht Theil ohngefehr | 2000 | ||
------ | ||||
3300 | rt. | |||
Würden noch übrig bleiben | 1070 | rt. | ||
[Bl. 2v]
wovon aber vielleicht nur 700 rt netto
nach Abzug der Gerichts und Curat:
Kosten für Königl. Manufactur Casse
à 2/m [2000] Rth. und die übrigen chirographarischen
Gläubiger[8] bleiben.
Wofern also das beneficium competentiae
für den Professor Lowitz eintreten
sollte; so würde vielleicht zur Befriedigung
der Königl. Manufactur Casse und der chirographarischen Gläubiger
nichts verbleiben. Es wird demnach
alles darauf ankommen, ob
Eure HochfreÿHerrl. Excellenz, Hoch
und Hochwohlgebl. Nahmens der Königl.
Cassen ex mera gratia[9] in Gnaden
genehmigen ob und wie viel dem
Profeßor Lowitz zu seiner Competenz
[Bl. 3r]
zu verwilligen seÿ. Weil die
mechanischen und phÿsicalischen
Instrumente weit unter dem Werth
verkauft werden dürften, wofern
der Profeßor Lowitz nicht selbst solche
rangiret[10] und beÿ der Inventur
zugegen ist, also verstelle es
zu Euro Hochfreÿherl. Excellenz
Hoch und HochWohlgebl. gnädigen
Ermäßigung, in wie fern ich Nahmens
der Königl. Cassen darin consentiren
solle, daß dem Profeßor
Lowitz welchem nach meinem unterthänigen
dafür halten das beneficium cessionis
bonorum[11] nicht
zu statten kommen kan, ex mera gratia,
bis zur Vollendung der Inventur
[Bl. 3v]
ein gewißes ex massa zu seiner
Competenz gereicht werden. Ich
erbitte mir hierüber höhere Verhaltens
Befehle in Unterthänigkeit
und beharre in tiefster submission
Euro Hochfreÿherrl. Excellenz
Hoch und HochWohlgebohrnen
Göttingen
den 6ten April
1767.
unterthäniger Diener
Georg Philipp Meyenberg
Fußnoten
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268. - ↑ Bonis cediren: Seine Güter an die Gläubiger abtreten, seinen Bankrott erklären.
- ↑ Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Januar 1767 bis zum 2. Juli 1767 war er Prorektor der Universität. Der Name des Adressaten wird im Brief nicht erwähnt, er dürfte sich aber an den Prorektor gerichtet haben.
- ↑ Der Advokat Johann Christian Kampe hatte den Auftrag erhalten, Lowitz zu vertreten.
- ↑ curatore bonorum et ad lites: Insolvenzverwalter.
- ↑ beneficium competentiae: Rechtswohltag des Notbedarfs. Es geht also um die unpfändbaren Sachen.
- ↑ Es handelt sich wahrscheinlich um Heinrich August Meyer (1737-1799), der Bergamtsauditor in Clausthal war. Er wird in dieser Position u.a. im Siebenfacher Königl. Groß-Britannisch- und Chur-Fürstl. Braunschweig-Lüneburgischer Staats-Calender für 1763, S. 34; und für 1764, S. 36. Meyer hatte Lowitz ein Darlehen von 1000 Reichsthaler gegeben. Durch Verkauf von Grundstücken konnte diese Summe 1765 zurückgezahlt werden, allerdings verblieben die Zinsen von ca. 300 Reichsthalern.
- ↑ Ein Chirographarischer Gläubiger ist einer, der Forderungen an den Schuldner hat, die sich blos auf einen Schuldschein oder Wechsel begründen, und denen die hypothekarischen Forderungen vorgehen.
- ↑ ex mera gratia: aus reiner Gnade.
- ↑ rangiren: ordnen.
- ↑ Beneficio cessionis bonorum: Diese Wohltat hilfft denen, so in grosse Schulden Last gefallen und von denen Gläubigern hart gedränget werden, daß sie bezahlen sollen und doch nicht können, dieselbigen, wenn sie aus allem ihren Vermögen weichen, können sie sich als denn gegen ihre (Glaubiger) dieses beneficii gebrauchen und also von dem Gefängniß und Hafft befreyen. Zedlers Universallexikon.