Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1]
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 5. August 1767
Signatur Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 81-84
Transkription Hans Gaab, Fürth


Nr. 8. pr. 8. Aug. 1767.
Exp. vac.

Königl. Großbrittrl. zur
Churfürstl. Braunschweig= Lünebl.
hohen Landes= Regierung, Hochver=
ordnete Herren, Premier=Ministre
und Geheimten Räthe
Hoch und HochWohlgebohren
Gnädige, und
Hochgebietende Herren


Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und HochWohlgebl. wollen aus der beÿgelegten Vorstellung des gewesenen Professoris Lowitz und dem darauf abgehaltenen Protocoll, um dessen gnädige

[Scan 82a]
Remission ich in Unterthänigkeit nachsuche, in hohen Gnaden zu ersuchen geruhen, wozu der Professsor Lowitz sich wegen Bezahlung der 1500 Rt erboten hat. Die von mir Nahmens der Königl. Kloster= und Manufactur Casse beÿ dem Academischen Gericht bishero gethane Erklärung ist dahin gegangen, daß Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und Hochwohlgebl. von dem 3/m [3000] Rt 1500 Rt in Gnaden zu erlaßen gesonnen wären, wenn wegen der um Michael d. J. zu bezahlen versprochenen übrigen 1500 Rt hinlängliche Sicherheit bestellet, und ehender keine Entsiegelung verfüget würde. Da es beÿ dem Punkt der Sicherheit hauptsächlich darauf ankam, daß

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der Pfleger des Lowitzischen Sohnes in Ansehung des aus dem Vermögen der Lowitzischen Ehefrau zustehenden Pflichttheils keinen Vorzug verlangte; so muste ich Nahmens der Königl. Cassen vor einer Entsiegelung nothwendig dahin antragen, daß der Pfleger des Lowitzischen Sohns consentiente judice tutelari[2] sich erklähre, den Königl. Cassen den Vorzug in Ansehung der 1500 Rt einzuräumen. Statt dieser für das academische Gericht mit einer Beschwerlichen Untersuchung verknüpften bedenklichen Verfügung hat der Professor Lowitz sich erkläret, für 500 Rt seine Bibliothec zur speciellen Hypothec zu bestellen. Da ich aber nicht sehe, wie die Königl. Cassen

[Scan 83a]
beÿ einer so bedenklichen Hypothec die nöthige Sicherheit erhalten; so habe ich auch in diesem Antrag ohne höhere Instruction nicht hinein gehen können. Euro Hochfreÿherrl. Excellenz, Hoch und HochWohlgebl. hohe Absicht gehet dahin, daß um Michael d. J. die 1500 Rt gewiß erfolgen. Ein Tausend Thaler wofür die Lowitzischen Ehefrau mitgebürget, können als eine hÿpothecarische Foderung[!] von den Haus Kaufgeldern gewiß erfolgen. Die Bezahlung der übrigen 500 Rt aber mögte beÿ der offerirten Hypothec der Bÿbliothec dennoch stets ungewiß bleiben, weil die Bibliothec beÿ der Entsiegelung überhaupt in der Stille zum Nachtheil der Königl. Casse veräusert, oder wenigstens sehr vermindert

[Scan 83b]
werden kan, über dieses aber der Pfleger des Lowitzischen Sohnes ratione legitimae diese hypothecum facta cessione bonorum et imminente concursu constitutam[3] jederzeit würde anfechten können. Weil indeßen die Königl. Kloster=Casse in Ansehung der 1000 Rt ob Hypothecam publicam hinlänglich gesichert ist, die übrigen 2000 Rt aber, so Königl. Manufactur Casse zu fordern hat, wegen des Pflichttheils des Lowitzischen Kindes höchst bedenklich sind, und dieserhalb nach meinem unterthänigen dafür halten die angefangene Abhandlung sehr zu befördern ist; so verstelle zu Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und Hochwohlgebl. gnädigen ratification, ob mit dem Professor Lowitz der Vergleich dahin zu treffen seÿ.

1) Daß das Haus sogleich angeschlagen, und

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Königl. KLoster=Casse der hÿpothecarischen Forderung der 1000 Rt von den aufkommenden Haus Kaufgeldern bezahlt erhalte.

2) Daß mir als Anwald der Königl. Manufactur Casse für die 500 Rt so statt der 2/m [2000] Rt angenommen werden sollen, die Bibliothec dergestalt in solutum gegeben werden, daß

a) Hl. Professor Hamberger[4] die modernsten und besten Bücher aussuche.

b) der Buchführer Dietrichs[5] oder ein anderer taxator solche nach Abzug des Bandes und ¼ des Werths taxire.

c) nach einen solchen Taxato 800 Rt in Büchern dem Anwalde der Königl. Manufactur Casse mit der Bedingung übergeben werden, daß dasjenige so nach geschehenen offentlichen Verkauf dieser in solutum[6] gegebenen Bücher die Summe von 500 Rt in Louisdor à 5 Rt übersteiget,

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dem Professor Lowitz jedoch nach Abzug der auf die taxation und Auction der Bücher verwendeten Kosten zurück gegeben würde, und daß

d) nach geschehener Übergabe der Bücher die Entsiegelung der Lowitzischen Effecten verfüget werden könne.

Wofern nun Euro Hochfreÿherrl. Excellenz, Hoch und Hochwohlgebl. diesen unterthänigen Vorschlag in Gnaden zu genehmigen geruhen; so erbitte mir eine baldige gnädige ratification, wobeÿ es vielleicht nicht undienlich seÿn würde, wenn der Professor Hamberger pro Rescriptum von der hohen Absicht Königl. hohen Landes Regierung nöcher unterrichtet würde.

Ich verstelle das weitere zu Höchst deroselben gnädigen Verfügung und beharre in tiefster Submission


Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und
HochWohlgebohrnen



Göttingen
den 5ten Aug.
    1767.

unterthäniger
Georg Philipp Meyenberg



Fußnoten

  1. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  2. consiente judici tutelari: in Übereinstimmung mit dem richterlichen Schutz
  3. facta cessione bonorum et imminente concursu constitutam: auf Grund der Übergabe der Güter (=Konkursanmeldung) und des drohenden Konkurses begründeten Tatsachen.
  4. Georg Christoph Hamberger (1726-1773) war seit 1755 außerordentlicher Professor der Philosophie, ab 1663 ordentlicher Professor in Göttingen.
  5. Johann Christian Dieterich (1722-1800) hatte 1760 eine Buchhandlung in Göttingen eröffnet und war 1765 zum Universitätsbuchhändler ernannt worden.
  6. in solutum: in Bezahlung.