Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1] |
Empfänger | Landesregierung in Hannover |
Ort | Göttingen |
Datum | 5. August 1767 |
Signatur | Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 81-84 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Nr. 8. pr. 8. Aug. 1767.
Exp. vac.
Königl. Großbrittrl. zur
Churfürstl. Braunschweig= Lünebl.
hohen Landes= Regierung, Hochver=
ordnete Herren, Premier=Ministre
und Geheimten Räthe
Hoch und HochWohlgebohren
Gnädige, und
Hochgebietende Herren
Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und HochWohlgebl. wollen aus der beÿgelegten Vorstellung des gewesenen Professoris Lowitz und dem darauf abgehaltenen Protocoll, um dessen gnädige
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Remission ich in Unterthänigkeit nachsuche,
in hohen Gnaden zu ersuchen geruhen,
wozu der Professsor Lowitz sich wegen Bezahlung
der 1500 Rt erboten hat. Die
von mir Nahmens der Königl. Kloster=
und Manufactur Casse beÿ dem Academischen
Gericht bishero gethane Erklärung
ist dahin gegangen, daß
Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch
und Hochwohlgebl. von dem 3/m [3000] Rt
1500 Rt in Gnaden zu erlaßen gesonnen
wären, wenn wegen der
um Michael d. J. zu bezahlen versprochenen
übrigen 1500 Rt hinlängliche
Sicherheit bestellet, und ehender
keine Entsiegelung verfüget würde.
Da es beÿ dem Punkt der Sicherheit
hauptsächlich darauf ankam, daß
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der Pfleger des Lowitzischen Sohnes
in Ansehung des aus dem Vermögen
der Lowitzischen Ehefrau zustehenden Pflichttheils
keinen Vorzug verlangte; so
muste ich Nahmens der Königl. Cassen
vor einer Entsiegelung nothwendig
dahin antragen, daß der Pfleger
des Lowitzischen Sohns consentiente
judice tutelari[2]
sich erklähre, den Königl.
Cassen den Vorzug in Ansehung der
1500 Rt einzuräumen. Statt dieser
für das academische Gericht mit
einer Beschwerlichen Untersuchung
verknüpften bedenklichen Verfügung
hat der Professor Lowitz sich erkläret,
für 500 Rt seine Bibliothec zur speciellen
Hypothec zu bestellen. Da
ich aber nicht sehe, wie die Königl. Cassen
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beÿ einer so bedenklichen Hypothec die
nöthige Sicherheit erhalten; so habe ich
auch in diesem Antrag ohne höhere Instruction
nicht hinein gehen können.
Euro Hochfreÿherrl. Excellenz, Hoch und HochWohlgebl.
hohe Absicht gehet dahin, daß um
Michael d. J. die 1500 Rt gewiß erfolgen.
Ein Tausend Thaler wofür die
Lowitzischen Ehefrau mitgebürget, können
als eine hÿpothecarische Foderung[!]
von den Haus Kaufgeldern gewiß erfolgen.
Die Bezahlung der übrigen 500 Rt
aber mögte beÿ der offerirten Hypothec
der Bÿbliothec dennoch stets ungewiß
bleiben, weil die Bibliothec beÿ
der Entsiegelung überhaupt in der Stille
zum Nachtheil der Königl. Casse veräusert,
oder wenigstens sehr vermindert
[Scan 83b]
werden kan, über dieses aber der Pfleger
des Lowitzischen Sohnes ratione legitimae
diese hypothecum facta cessione bonorum
et imminente concursu constitutam[3] jederzeit
würde anfechten können. Weil
indeßen die Königl. Kloster=Casse in Ansehung
der 1000 Rt ob Hypothecam publicam
hinlänglich gesichert ist, die übrigen
2000 Rt aber, so Königl. Manufactur
Casse zu fordern hat, wegen
des Pflichttheils des Lowitzischen Kindes
höchst bedenklich sind, und dieserhalb nach
meinem unterthänigen dafür halten
die angefangene Abhandlung sehr zu
befördern ist; so verstelle zu Euro Hochfreÿherrl.
Excellenz Hoch und Hochwohlgebl.
gnädigen ratification, ob mit dem Professor
Lowitz der Vergleich dahin zu treffen seÿ.
1) Daß das Haus sogleich angeschlagen, und
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Königl. KLoster=Casse der hÿpothecarischen
Forderung der 1000 Rt von den aufkommenden
Haus Kaufgeldern bezahlt erhalte.
2) Daß mir als Anwald der Königl. Manufactur Casse für die 500 Rt so statt der 2/m [2000] Rt angenommen werden sollen, die Bibliothec dergestalt in solutum gegeben werden, daß
a) Hl. Professor Hamberger[4] die modernsten und besten Bücher aussuche.
b) der Buchführer Dietrichs[5] oder ein anderer taxator solche nach Abzug des Bandes und ¼ des Werths taxire.
c) nach einen solchen Taxato 800 Rt in Büchern dem Anwalde der Königl. Manufactur Casse mit der Bedingung übergeben werden, daß dasjenige so nach geschehenen offentlichen Verkauf dieser in solutum[6] gegebenen Bücher die Summe von 500 Rt in Louisdor à 5 Rt übersteiget,
[Scan 84b]
dem Professor Lowitz jedoch nach Abzug
der auf die taxation und Auction der
Bücher verwendeten Kosten zurück gegeben
würde, und daß
d) nach geschehener Übergabe der Bücher die Entsiegelung der Lowitzischen Effecten verfüget werden könne.
Wofern nun Euro Hochfreÿherrl. Excellenz, Hoch und Hochwohlgebl. diesen unterthänigen Vorschlag in Gnaden zu genehmigen geruhen; so erbitte mir eine baldige gnädige ratification, wobeÿ es vielleicht nicht undienlich seÿn würde, wenn der Professor Hamberger pro Rescriptum von der hohen Absicht Königl. hohen Landes Regierung nöcher unterrichtet würde.
Ich verstelle das weitere zu Höchst deroselben gnädigen Verfügung und beharre in tiefster Submission
Euro Hochfreÿherrl. Excellenz Hoch und
HochWohlgebohrnen
Göttingen
den 5ten Aug.
1767.
unterthäniger
Georg Philipp Meyenberg
Fußnoten
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268. - ↑ consiente judici tutelari: in Übereinstimmung mit dem richterlichen Schutz
- ↑ facta cessione bonorum et imminente concursu constitutam: auf Grund der Übergabe der Güter (=Konkursanmeldung) und des drohenden Konkurses begründeten Tatsachen.
- ↑ Georg Christoph Hamberger (1726-1773) war seit 1755 außerordentlicher Professor der Philosophie, ab 1663 ordentlicher Professor in Göttingen.
- ↑ Johann Christian Dieterich (1722-1800) hatte 1760 eine Buchhandlung in Göttingen eröffnet und war 1765 zum Universitätsbuchhändler ernannt worden.
- ↑ in solutum: in Bezahlung.