Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Landesregierung in Hannover |
Empfänger | Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[1] |
Ort | Hannover |
Datum | 24. September 1767 |
Signatur | Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 94, Nr. 745, Scan 91-92 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Copia für die Closter=Casse
Unser p
Es hat der Professor Lowitz beÿ uns die Anzeige gethan, wie er wegen eines nach St. Petersburg erhaltenen Rufs als Professor, seine Bibliothek, durch deren Verkauf er die Closter= und Manufactur=Casse mit zu befriedigen gedacht, nothwendig beÿbehalten müße, und desfals gebeten; daß da er mittelst gerichtlicher Einwilligung des für seinen Sohn bestellten Curatoris der Closter und Manufactur=Casse 1/m [1000] Rt von seinem zum öffentlichen Verkaufe ausgebothenen Wohnhause versichert und angewiesen, über die übrigen 500 Rt eine Obligation dergestalt angenommen werden möge, daß er sich mittels juratorischer Caution[2] gerichtlich verbinde, daß er diese 500 Rt von gegenwärtigen Michaëlis an binnen 2 Jahren nebst landüblichen Zinsen abtragen wolle.
Da Wir nun gedachten Professori auch hierin zu willfahren beschloßen.
So tragen Wir euch hiedurch auf, daß man
[Scan 92]
die Closter und Manufactur=Casse wegen
der, von denen Hauß=Verkaufs Geldern,
zu zahlenden 1/m [1000] Rt völlig gesichert ist, über
die noch übrigen 500 Rt eine, unter oberwehnten
Bedingungen für die Closter und
Manufactur=Casse auszustellende Obligation
anzunehmen, und dagegen seine
Bibliothek und Instrumenta ihm wiederum
freÿ zu geben, auch die vollzogene
Obligation, auch die aus dem Verkaufe seines
Hauses zu erhebende 1/m [1000] Rt demnächst
an Uns einzusenden. Wir p
Hannover den 24ten Sept. 1767.
Königl. GroßBritl. zur Churfürstl. Brl. Lünebl.
Regierung verordnete Geheimte Räthe.
An
den Vice=Sÿndicum
Meÿenberg in Göttingen.
Fußnoten
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268. - ↑ Juratorische Caution: Vor Gericht ist zu beeiden, dass man sich an das halten will, was einem befohlen wird.