Briefwechsel Tobias Mayer
| Kurzinformation zum Brief | Zum Original |
| Autor | Michaelis, Johann David (1717-1791)[1] |
| Empfänger | Münchhausen, Gerlach Adolph von (1688-1770)[1] |
| Ort | Göttingen |
| Datum | 28. Oktober 1754 |
| Signatur | Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Hann. 92, Nr. 1028, Bl. 79r-v |
| Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Hochgebohrner Freyherr,
Gnädigster Herr,
Einlage an Herrn Best enthält endlich die eigentliche Erfindung der Longitudinis maris, so der Prof. Mayer der Englischen Admiralität durch ihn überliefern, und um das Praemium von 20000 Pfund Sterling bitten will. Ich melde dieses unterthänigst, weil das Pacquet etwas dick, und demnach auch Herrn Bests Nachricht an der Eile aller gelegen ist: daher
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es wol nicht sicher ist, den Brief bis auf den Abgang des Courriers
warten zu laßen, sondern ich es unterthänigst wage, ihm eine
Stelle in des Königs Pacquet zu erbitten.
Die Ehre vor Göttingen wäre groß, wenn Herr Mayer so glücklich wäre, den Preis zu bekommen. Dis ist auch die einzige Ursache, darum ich mich dieser fremden Sache so eifrig annehme: denn ich sehe wol, daß wenn es blos auf Herrn Mayer ankäme, aus Mistrauen gegen die Engländer, und aus Furcht, einige Mühe vor 120,000 rthl vergeblich anzuwenden, noch kein Schritt geschehen seyn würde. Er ist darin zu sehr ein Mathematicus, daß er nichts glaubt, als was mathematisch demonstrirt werden kann.
Mit tiefster Devotion verharre,
Hochgebohrner Freyherr,
Gnädigster Herr,
Ewr. Hochgeborne Excellenz
Göttingen den 28. Octr.
1754.
unterthänigster diener
Johann David Michaelis
Fußnoten
- ↑ Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
- ↑ Gerlach Adolph von Münchhausen (1688-1770) war Minister des Kurfürstentums Hannover. 1734 war er einer der Begründer der Georg-August-Universität in Göttingen. Ab 1753 war er als Kammerpräsident für das Ressort Finanzen zuständig.
