Briefwechsel Tobias Mayer
| Kurzinformation zum Brief | Zum Original |
| Autor | Regierung in Hannover |
| Empfänger | König Georg II. (1683-1760)[1] |
| Ort | Hannover |
| Datum | 20. November 1750 |
| Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5747, Bl. 2r-3r [Entwurf] |
| Transkription | Hans Gaab, Fürth; doch siehe Roth, Erwin: Briefe von und an Tobias Mayer. Marbach: Tobias-Mayer-Museum-Verein 1992, S. 39. |
20. Nov. 1750
an
S. Kgl. Majestät.
Allerdurchlauchtigster
Ew. Kgl. berichten wir in tieffster Submission, wasmaßen, nach dem vor einiger Zeit erfolgten Absterben des Raths und Professoris Penther[2] zu Göttingen, welcher daselbst die architecturam civilem et militarem und übrige practische Theile der Mathematic gelesen und denen Studiosis mit großem Nutzen Handleitung gegeben, man zwar alle Mühe angewandt, den Abgang durch einen eben so geschickten Mann zu ersetzen, und dem Verlangen der Studiosorum nach einer so nützlichen Anweisung ein Genüge zu thun.
[Bl. 2v]
Es ist aber alles, da man theils beÿ denen in Vorschlag gekommenen
Subjectis die erforderliche Eigenschafften nicht gefunden,
theils gar zu große Besoldungen und Vorzüge begehret, oder auf
die Comission nicht zu erhalten gewesen, einer noch, Nahmens
Zollmann[3], währen der Unterhandlung
gestorben, bishero fruchtlos gewesen, bis uns anjezo von verschiedenen
und zuverläßen Orten ein durch edirte Scripta
Ruhm erworbenes Mittglied der cosmographischen Gesellschaft
zu Nürnberg, Nahmens Tobias Mayer, dergestalt angerühmet worden, daß er in der
theorie dem verstorbenen Penther weit zu vor, in praxi aber es
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ihm wenigstens gleich thun sole, wie nun dieser, ein Mann in seinen besten Jahren,
auch den erledigten Platz gerne anzunehmen, sich vorläuffig erkläret hat: So
erkühnen Wir uns, Ew. Kgl.
M.t denselben aller unterthänigst vorzuschlagen, und zu bitten,
allerhöchst dieselben in Gnaden uns zu auctorisiren geruhen
wollen, erwehnten Maÿer als Professorem oeconomiae,
mit einer Besoldung von 400 rtl, als in welchem Gehalt und praedicat
der verstorbene Penther gestanden, nach Gottingen vociren zu dürffen.
Wir beharren mit allerunterthänigster Veneration.
Hannover d. 9/20 Nov. 1750
