Briefwechsel Johann Gabriel Doppelmayr


Kurzinformation zum Brief Zum Original
Autor Doppelmayr, Johann Gabriel (1677-1750)
Empfänger Scheuchzer, Johann Jacob (1672-1733)
Ort Nürnberg
Datum 7. Januar 1729
Signatur ZB Zürich: Ms H 303, S. 395-396
Transkription Hans Gaab, Fürth

Nürnberg den 7. Jan:
A. 1729.   

HochEdler und Hochgelährter,
Insonders Hochzuehrender Herr Doctor,
werthester Gönner!

Die verlangte Globi finden sich etwas später ein als ich vermuthet,[1] die ursach ist, weil mir der Verleger,[2] da mir die schon verfertigte Globi nicht gänzlich angestanden, ein ganz neues paar mit großem Fleiß hat zusammen richten müssen, welche hiebey folgen, in Hoffnung es werden solche E. HochEdlen auch wohl anständig seyn. Diesen habe einige Schnecken, die bey Nördlingen in einem Steinbruch gefunden worden, weil wohl weiß, daß selbige auch an dergleichen curioses sich sehr delektiren, beygefügt, mit der bitte, von dero großen Überfluß in, hoc genere, mir etwas weniges, da ich auch ein großes Vergnügen dabey habe, und eine collection mache, gütigst zu kommen zu lassen, so bey Übersendung der Bücher, die ich meinem lezten Schreiben vom 24. Decembr. begehrt, füglich geschehen könte. Ausser diesem mögte auch noch wissen ob des Conradi Geßner Pantecta[3] zu haben, und in was vor einem Preiß, indeme

[S. 396]
solche bey uns selten gefunden werden. Ich offerier mich dargegen zu andern angenehmen diensten und verharre nächst Anwünschung daß der Anfang dieses n. Jahres nebst dem Fortgang jederzeit gesegnet ausschlagen möge, unausgesagt in aller Devotion eilfertig

Meines Hochzuehrenden Herrn Doctoris

ergebenster Diener    
J G Doppelmayr mpp  


Fußnoten

  1. Im Brief vom 24. Dezember 1728 versprach Doppelmayr die Zusendung der Globen "künftige Wochen". Wie aus dem folgenden Brief hervorgeht, wurden die Globen dann am 15. Januar 1729 verschickt.
  2. Verleger der Doppelmayr-Globen war Johann Georg Puschner (1680-1749).
  3. Geßner, Conrad (1516-1665): Partitiones Theologicae, Pandectarum Universalium. Zürich: Froschouerus 1549.