Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Dorothea Regina Elisabeth (1723-1765)
Empfänger Rat der Stadt Göttingen
Ort Göttingen
Datum Anfang Oktober 1756[1]
Signatur Stadtarchiv Göttingen: AA, Nr. 3804, Bl. 10r-11v
Transkription Hans Gaab, Fürth


Gemüßigtes Memorial und Bitte
Mein
Der Professorin Lowitz gebohrner Rie=
penhausen alhier
um die Ertheilung
eines gerichtlichen
Zeugnißes


[Bl. 10r]

Wohl= und HochEdelgebohrne, Hoch= und
WohlEdle, Veste, Großachtbahre, Hoch= und
Wohlgelahrte, Hoch= und Wohlweise, Insonders
Hoch= und vielgeehrte Herren Bürgermeister
Sÿndici und Rath der Stadt Göttingen !

Da ich dermahlen behuef gewißer Angelegenheiten, eines glaubwürdigen Scheins benöthiget bin, daß auf meinen in hiesiger Stadt an der Wehnder Gaße belegenen mit in der Theilung der Vätterlichen Verlaßenschafft erb= und eigen=

[Bl. 10v]
thümlich zugefallene Wohnhauße keine gerichtlich ingrossirte[2] Schulden haften: Ew. Wohl= und HochEdelgeborne dergleichen auch judicialiter nicht bekannt und in den Stadt Hypothecen Buche nicht verzeichnet seÿn worden: so ergehet an Ew. Wohl= und HochEdelgebohrnen mein dienstliches Ersuchen: dieselben mir hierüber in forma probante[3] einen gerichtlichen Schein, sub sigillo des fordersamsten ausfertigen und an mit unterschriebenen meinen zu deßen AusLosung bevollmächtigten Doct. gegen die Gebühr verabfolgen zu lassen Hoch= und geneigtest belieben wollen.

Diese mir hierunter beghehende Will=

[Bl. 11r]
fahrung erkenne mit verpflichteten Dank und beharre mit vieler Hochachtung und Consideration allstets

Ew. Wohl= und Hochwohlgebohren

Dorothea Elisabeth Regina
Lowitz gebohrene Riepenhausen


Ergebenste und bereit=
willigste Dienerin

[Eintrag auf Blatt 11v]
Hl. Stadtschreiber hat des Inhalts wegen in den Stadt Handelsbüchern nachzusehen ob sich etwas darin finde, und derfalls behufigen Schein herzugeben. Göttingen den 11/13 Oct. 1756
in simplo



Fußnoten

  1. Der Brief ist nicht datiert, wurde aber laut Eintrag auf Blatt 11v am 11./13. Oktober 1756 bearbeitet. Die Einwände der Geschwister stammen vom 12. Oktober 1756. Der Brief bzw. Antrag muss deshalb vom Anfang Oktober 1756 stammen.
  2. "Ingrossiren, ist ein Cantzley-Wort, und bedeutet eine Schrifft ins reine und gehörige Form bringen", vgl. Zedlers Universallexicon.
  3. In forma probante: in rechtskräftiger Form.