Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1] Cassius, Georg Andreas (1716-1791)[2] |
Empfänger | Magistrat der Stadt Göttigen |
Ort | Göttingen |
Datum | 12. Oktober 1756 |
Signatur | Stadtarchiv Göttingen: AA Nr. 3804, Bl. 14r-16r, 17r [Reinschrift] SUB Göttingen: 2o Cod. hist. 305, Bl. 24r-25v [Entwurf] |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
[Bl. 17r]
Unumgängliche Vorstellung
Protestation und Reservation
mit Bitte
unsere
des Senatoris Otto Riepenhausen
der Doctorin Charlotte Margaretha
Cassius gebohrene Riepenhausen und
des Doctor Juris Georg Andreas
Cassius
[Bl. 14r]
Wohl- und HochEdelgebohrne, auch
HochEdle Herren, Hoff=Gerichts=
Assesor, Bürgermeister, Syndici
und Rath der Stadt Göttingen,
Hochgeehrteste Herren !
Eur. Hochwohlgbl. und HochEdelgbl. auch HochEdl. hat dem Vernehmen nach unser resp. Fr. Schwester und Schwiegerin Dorothea Regine Elisabeth gebohrl. Riepenhausen, des hiesigen Hl. Professor Lowiz Ehefrau, schrifftlich gebeten, ihr ein beglaubtes Attestat darüber zu ertheilen, daß nemlich die von Weyl. Hl. Burgermeister
[Bl. 14v]
Riepenhausens[3] Nachlaß auf sie
vererbete immobil Güther frey und
unverschuldet wären.
Dieweil wir nun besorgen, daß vermeldete unsere Fr. Schwester und Schwiegerin dergleichen Attestat zu Förderung einer etwan vor zuhaben scheinenden Verpfändung ihres Vermögens gebrauchen mögte, dieselbe aber nicht nur uns, sondern auch unser Frau Mutter[4] noch gar starck und mannigfaltig verhaffet ist, gestalten sie den gesammten Vätterlichen Nachlaß gar geraume Zeit, und zumahlen während unser resp. Frau Mutter und Schwieger Mutter kundtbaren
[Bl. 15r]
kräncklichen Umständen einzig und
allein an sich und in Verwahrung
gehabt, solcherwegen aber noch
nicht gehörige Richtigkeit
bewürcket, überdem auch den
größesten Theil des mütterligen
mobilien Vermögens, so auf
eine ansehnliches sich erstrecket,
bis auf diese Stunde unbefugt
in ihren Händen hat, mithin
also bey solchen Umständen
schlechterdings nicht geschehen
laßen können, daß unser Fr.
Schwester und Schwiegerin ihr
Vätterl. Vermögen ehe und
bevor sie sich mit uns und mit
unser resp. Frau Mutter und
Schwieger Mutter in völlige
[Bl. 15v]
Richtigkeit gesetzet und einen jeden
von uns gesetz= und pflichtmäßig
satisfaciret habe, an sonst jemanden,
es sey wer es wolle, verhypothecire;
Als können wir daher nicht
Umgang nehmen Ew. Wohl-
und HochEdelgebl auch HochEdel.
hievor und mit ausdrücklicher
reservation aller so wohl uns
als auch unser Frau Mutter und
Schwieger Mutter an unser Fr.
Schwester und Schwiegerin
Vätterl. Erb Portion zustehenden
An= und Zusprüchen, Eröffnung
zu machen, und inständigst
zu bitten, Dieselben geruhen
diese unsere vorläufige
Aeußerungen, Protestation und Reservation
[Bl. 16r]
dem etwan zu ertheilenden
Attestato ausdrücklich ein
zu verleiben, damit nicht ein
dritter, dem diese Umstände
nicht bekandt, ohnwißend hintergangen
und in Schaden gestürzet,
sondern darauf behufige Attention
genommen werden könne.
Verharren übrigens in anhoffender geneigten Willfahrung mit aller Hochachtung und Ergebenheit
Ewl Wohl- und HochEdelgebohrnen HochEdlen
Supplicatum
Göttingen
den 12. Octobr. 1756.
gehorsamste Diener
und Dienerin
Otto Riepenhausen
M C. Cassius geb. Riepenhausen
D. Georg Andres Cassius
[Nachbemerkung: Mit Schreiben vom 22.03.1757 hat das Ehepaar Cassius diese Stellungnahme widerrufen.]
Fußnoten
- ↑ Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der Ehefrau von Lowitz.
- ↑ Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24.11.1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
- ↑ Otto Riepenhausen (1676-1750) war Bürgermeister von Göttingen gewesen.
- ↑ Dorothea Maria Riepenhausen (1698-1773) hatte 1721 Otto Riepenhausen geheiratet.