Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1] Cassius, Georg Andreas (1716-1791)[2] |
Empfänger | Magistrat der Stadt Göttigen |
Ort | Göttingen |
Datum | 12. Oktober 1756 |
Signatur | SUB Göttingen: 2o Cod. hist. 305, Bl. 24r-25v [Entwurf] Stadtarchiv Göttingen: AA Nr. 3804, Bl. 14r-16r, 17r [Original] |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
[Bl. 17r]
Unumgängliche Vorstellung
Protestation und Reservation
mit Bitte
unsere
des Senatoris Otto Riepenhausen
der Doctorin Charlotte Margaretha
Cassius gebohrene Riepenhausen und
des Doctor Juris Georg Andreas
Cassius[3]
Wohl- und HochEdelgebohrne, auch
HochEdle Herren, Hoff=Gerichts=
Assesor, Bürgermeister, Syndicii
und Rath der Stadt Göttingen,
Hochgeehrteste Herren !
[Bl. 14r]
Eurl. Hochwohlgbl. und HochEdelgbl. auch HochEdl. hat dem Vernehmen nach unser resp. Fr. Schwester und Schwiegerin
Dorothea Regine Elisabeth gebohrl. Riepenhausen, des hiesigen Hl. Professor Lowiz Ehefrau,
schrifftlich gebeten ihr ein beglaubtes Attestat darüber zu ertheilen, daß nemlich
die von Weyl. Hl. Burgermeister
[Bl. 14v]
Riepenhausens[4]
Nachlaß auf sie vererbete immobil Güther frey und unverschuldet wären.
Dieweil wir nun besorgen, daß vermeldete unsere Fr. Schwester und Schwiegerin dergleichen Attestat zu Förderung einer etwan vor zuhaben scheinenden Verpfändung ihres Vermögens gebrauchen mögte, dieselbe aber nicht nur uns, sondern auch unser Frau Mutter[5] noch gar starck und manigfaltig verhaffet ist, gestalten sie den gesamten Väterl. Nachlaß gar geraume Zeit, und zumahlen während unser resp. Frau Mutter und Schwiegermutter kundtbaren
[Bl. 15r]
kräncklichen Umständen einzig und allein an sich
und in Verwahrung gehabt, solcherwegen aber noch nicht gehörige Richtigkeit bewürcket,
überdem auch den größesten Theil des mütterligen mobilien Vermögens,
so auf eine ansehnliches sich erstrecket, bis auf diese Stunde
unbefugt in ihren Händen
hat, mithin also bey solchen Umständen schlechterdings nicht geschehen
laßen können, daß unser Fr. Schwester und Schwiegerin ihr
Väterl. Vermögen ehe und bevor sie sich mit uns und mit unser resp. Mutter
und Schwieger Mutter in völlige
[Bl. 15v]
Richtigkeit gesetzet und einen jeden von uns
gesetz= und pflichtmäßig satisfaciret habe, an sonst
jemanden, es seÿe, wer es wolle, verhypothecire; Als können wir daher
nicht umgang nehmen Ew. Wohl- und HochEdelgebl auch HochEdel.
hievor und mit ausdrücklicher Reservation aller so wohl uns, als auch
unser Frau Mutter und Schwieger Mutter an unser Fr. Schwester
und Schwiegerin Väterl. Erb Portion zustehenden An= und Zusprüchen, Eröffnung
zu machen, und inständigst zu bitten, Dieselben geruhen diese unsere vorläufige
Aeußerungen, Protestation und Reservation
[Bl. 16r]
dem etwan zu ertheilenden Attestato
ausdrücklich mit einzuverleiben, damit nicht ein dritter, dem diese Umstände
nicht bekandt, ohnwißend hintergangen und in Schaden gestürzet,
sondern darauf behufige Attention genommen werden könne.
Verharren übrigens in anhoffender geneigten Willfahrung mit aller Hochachtung und Ergebenheit
Ewl Wohl- und HochEdelgebohrnen HochEdlen
Supplicatum
Göttingen
den 12. Octobr. 1756.
gehorsamste Diener
und Dienerin
Otto Riepenhausen
M C. Cassius geb. Riepenhausen
D. Georg Andres Cassius
[Nachbemerkung: Mit Schreiben vom 22.03.1757 hat das Ehepaar Cassius diese Stellungnahme widerrufen.]
Fußnoten
- ↑ Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der Ehefrau von Lowitz.
- ↑ Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24.11.1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
- ↑ Die Überschrift findet sich in doppelter Ausführung auf Blatt 25v.
- ↑ Otto Riepenhausen (1676-1750) war Bürgermeister von Göttingen gewesen.
- ↑ Dorothea Maria Riepenhausen (1698-1773) hatte 1721 Otto Riepenhausen geheiratet.