Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1] Cassius, Georg Andreas[2] |
Empfänger | Magistrat der Stadt Göttigen |
Ort | Göttingen |
Datum | 12. Oktober 1756 |
Signatur | SUB Göttingen: 2o Cod. hist. 305, Bl. 24r-25v [Entwurf] Stadtarchiv Göttingen: AA Nr. 3804, Bl. 14r-16r, 17r [Original] |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Tit. An den Magistrat hieselbst
Unumgängliche Vorstellung
Protestation und Reservation mit
Bitte
unseren des Senatoris Otto Riepenhausen
der Doctorin Charlotte Margaretha
Cassius gebohrene Riepenhausen
und des Doctor jur. Georg Andreas Cassius[3]
Wohl- und HochEdelgebohrne, auch
HochEdle Herren, Hoff Gerichts =
Assesores, Bürgermeister Syndicii
und Rath der Stadt Göttingen,
Hochgeehrteste Herren !
Ew. Hochwohlgeb. Und HochEdelgebl. hat dem Vernehmen nach unßere resp. Schwester und Schwägerin Dorothea Regine Elisabeth gebohrne Riepenhausen, des hiesigen Prof. Lowiz Ehefrauen, schriftl. gebethen ihr ein beglaubtes Attestat darüber zu ertheilen, daß nemlich die von Weyl. Burgermeister Riepenhausens[4] Nachlaß auf sie vererbete Immobil Güther frey und unverschuldet wären;
Dieweil wir nun besorgen, daß vermeldete unßere Fr. Schwester und Schwägerin dergleichen Attestat zu Förderung einer etwan vor zuhaben scheinenden Verpfändung
Blatt 24v]
ihres Vermögens gebrauchen möchte, dieselbe aber nicht nur uns, sondern auch unser
Mutter noch gar starck und manigfaltig verhaffet ist, gestalten sie den gesamten
Väterl. Nachlaß gar geraume Zeit, und zumahlen während unser resp. Mutter
und Schwiegermutter kundbahren kräncklichen Umständen einzig und allein an sich
und in Verwahrung gehabt, solcherwegen aber noch nicht gehörige Schriftlichkeit bewürcket,
überdem auch den größten Theil des Mütterl. Mobilien Vermögens,
so auf eine ansehnliche Summe sich erstrecket, biß auf diese Stunden
unbefugt in ihren Händen
[Blatt 25r]
hat, mithin also beÿ solchen Umständen wir schlechterdings nicht geschehen
laßen können, daß unßere Fr. Schwester und Schwägerin ihr
Väterl. Vermögen ehe als balden sie sich mit uns und mit unßer resp. Mutter
und Schwieger Mutter in völlige Richtigkeit gesetzet, und einem jeden von uns
gesetz= und pflichtmäßig fallÿfaciret habe, ansonst
jemanden, es seÿe, wer es wolle, verhypothecire; Als können wir daher
nicht umgang nehmen, so Ew. Wohl- und Hochwohl auch HochEdeln
hievor und mit ausdrücklicher Reservation allem so wohl uns, als auch
[Blatt 25v]
unßer Frau Mutter und Schwieger Mutter an unßers Fr. Schwesters
und Schwägerin Väterl. Erb Portion zustehenden An= und Zusprüchen, Hoffnung
zu machen, und inständigst zu bitten, dieselben anzunehmen diese unßere vorläufftige
Außerungen, Protestion und Reservation dene acta zu ertheilenden Attestato
ausdrücklich mit einzuverleiben, damit nicht ein dritter, dem diese Umstände
nicht bekand, ohnwißend hintergangen, und in Schaden gestürzet,
sondern darauf behutige Attention genommen werden könne.
Verharren übrigens in anhoffenden geneigten Willfahrung mit aller Hochachtung und Ergebenheit
Supplicatum
Göttingen
den 12. Oct. 1756.
gehorsame Diener
und Dienerin
Otto Riepenhausen
M C. Cassius geb. Riepenhausen
D. Georg Andres Cassius
Fußnoten
- ↑ Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der Ehefrau von Lowitz.
- ↑ Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
- ↑ Die Überschrift findet sich in doppelter Ausführung auf Blatt 25v.
- ↑ Otto Riepenhausen (1676-1750) war Bürgermeister von Göttingen gewesen.