Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1]
Cassius, Georg Andreas (1716-1791)[2]
Empfänger Magistrat der Stadt Göttigen
Ort Göttingen
Datum 12. Oktober 1756
Signatur SUB Göttingen: 2o Cod. hist. 305, Bl. 24r-25v [Entwurf]
Stadtarchiv Göttingen: AA Nr. 3804, Bl. 14r-16r, 17r [Original]
Transkription Hans Gaab, Fürth


[Bl. 17r]

Unumgängliche Vorstellung
Protestation und Reservation
      mit Bitte
unsere
des Senatoris Otto Riepenhausen
der Doctorin Charlotte Margaretha
Cassius gebohrene Riepenhausen und
des Doctor Juris Georg Andreas
Cassius[3]


Wohl- und HochEdelgebohrne, auch
HochEdle Herren, Hoff=Gerichts=
Assesor, Bürgermeister, Syndicii
und Rath der Stadt Göttingen,

Hochgeehrteste Herren !


[Bl. 14r]
Eurl. Hochwohlgbl. und HochEdelgbl. auch HochEdl. hat dem Vernehmen nach unser resp. Fr. Schwester und Schwiegerin Dorothea Regine Elisabeth gebohrl. Riepenhausen, des hiesigen Hl. Professor Lowiz Ehefrau, schrifftlich gebeten ihr ein beglaubtes Attestat darüber zu ertheilen, daß nemlich die von Weyl. Hl. Burgermeister

[Bl. 14v]
Riepenhausens[4] Nachlaß auf sie vererbete immobil Güther frey und unverschuldet wären.

Dieweil wir nun besorgen, daß vermeldete unsere Fr. Schwester und Schwiegerin dergleichen Attestat zu Förderung einer etwan vor zuhaben scheinenden Verpfändung ihres Vermögens gebrauchen mögte, dieselbe aber nicht nur uns, sondern auch unser Frau Mutter[5] noch gar starck und manigfaltig verhaffet ist, gestalten sie den gesamten Väterl. Nachlaß gar geraume Zeit, und zumahlen während unser resp. Frau Mutter und Schwiegermutter kundtbaren

[Bl. 15r]
kräncklichen Umständen einzig und allein an sich und in Verwahrung gehabt, solcherwegen aber noch nicht gehörige Richtigkeit bewürcket, überdem auch den größesten Theil des mütterligen mobilien Vermögens, so auf eine ansehnliches sich erstrecket, bis auf diese Stunde unbefugt in ihren Händen hat, mithin also bey solchen Umständen schlechterdings nicht geschehen laßen können, daß unser Fr. Schwester und Schwiegerin ihr Väterl. Vermögen ehe und bevor sie sich mit uns und mit unser resp. Mutter und Schwieger Mutter in völlige

[Bl. 15v]
Richtigkeit gesetzet und einen jeden von uns gesetz= und pflichtmäßig satisfaciret habe, an sonst jemanden, es seÿe, wer es wolle, verhypothecire; Als können wir daher nicht umgang nehmen Ew. Wohl- und HochEdelgebl auch HochEdel. hievor und mit ausdrücklicher Reservation aller so wohl uns, als auch unser Frau Mutter und Schwieger Mutter an unser Fr. Schwester und Schwiegerin Väterl. Erb Portion zustehenden An= und Zusprüchen, Eröffnung zu machen, und inständigst zu bitten, Dieselben geruhen diese unsere vorläufige Aeußerungen, Protestation und Reservation

[Bl. 16r]
dem etwan zu ertheilenden Attestato ausdrücklich mit einzuverleiben, damit nicht ein dritter, dem diese Umstände nicht bekandt, ohnwißend hintergangen und in Schaden gestürzet, sondern darauf behufige Attention genommen werden könne.

Verharren übrigens in anhoffender geneigten Willfahrung mit aller Hochachtung und Ergebenheit

Ewl Wohl- und HochEdelgebohrnen HochEdlen

Supplicatum
Göttingen
den 12. Octobr. 1756.

gehorsamste Diener
und Dienerin
Otto Riepenhausen
M C. Cassius geb. Riepenhausen
D. Georg Andres Cassius

[Nachbemerkung: Mit Schreiben vom 22.03.1757 hat das Ehepaar Cassius diese Stellungnahme widerrufen.]



Fußnoten

  1. Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der Ehefrau von Lowitz.
  2. Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24.11.1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
  3. Die Überschrift findet sich in doppelter Ausführung auf Blatt 25v.
  4. Otto Riepenhausen (1676-1750) war Bürgermeister von Göttingen gewesen.
  5. Dorothea Maria Riepenhausen (1698-1773) hatte 1721 Otto Riepenhausen geheiratet.


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