Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Dorothea Regina Elisabeth (1723-1765)
Empfänger Rat der Stadt Göttingen
Ort Göttingen
Datum 8. November 1756
Signatur Stadtarchiv Göttingen: AA Nr. 3804, Bl. 19r-20r
Transkription Hans Gaab, Fürth


Praes. den 8ten Nov: 1756[1]

An Ihro HochEdelgebohren
den Herrn Bürgermeister
Morrien[2]

zu bestellen

Wohl= und HochEdelgebohrne, Hoch= und Wohl=
Edle, Veste, Großachtbahre, Hoch= und Wohl=
gelahrte, Hoch= und Wohlweise, Insonders
Hoch= und vielgeehrte Herren, Bürgermei
ster, Sÿndici und Rath der Stadt
Göttingen !

Hat jemahls eine unbefugte Protestation das Glück gehabt, beÿ einem Gerichte Ingress[3] zu finden, so ist es gewiß die, welche beÿ Ew. Wohl= und HochEdelgeb. abseiten meiner Geschwister neuerlich übergeben und worauf das beÿ denenselben von mir nachgesuchte Attestatum judiciale, daß auf meinen allhier in Göttingen an der Wehnder Gaße belegen, und mir beÿ der väterlichen Erbtheilung eigenthümlich zugefallenen Hause keine ge=

[Bl. 19v]
richtlich ingrossate[4] Schulden hatte, mir per Resolutionem von den 19ten vorigen Monaths[5] so gar gäntzlich verweigert werden wollen. Wie nun aber 1.) schon Jure Gentium[6], Steuer der Wahrheit niemand zu versagen ist; 2.) das beÿ diesem hochlöblichen Magistrat selbst in gerichtlicher Notorietaet[7] beruhende Datum das von mir verlangten Zeugnißes aber auch 3.) selbst von den zudringlichen Protestanten in ihrer des behuef übergebenen so rubricirten[8] Vorstellung, nicht einsten Zweifel gezogen, geschweige denn verneinet. Vielmehr 4.) von diesen nur eine, allenfalls, actione personali[9] gegen mich, in foro competenti,[10] aus zusichernde, so gantz unbestimmete als, noch dann, wiewohl pro Sola Informatione hujus Judicii,[11] ohne sich darauf einzulaß, desuper protestando, diesen sub A. et B. beÿgefügten Anlagen,[12] gantz unerfindliche und am wenigsten hieher gehörige Forderung formiret wird: so ergehet, in vim pro Superfluo interpositae Supplicationis,[13] an Ew. Wohl= und HochEdelgeb.

[Bl. 20r]
mein nochmahls wiederhohltes dienstrechtliches Bitten: dieselben mir das schon vorhin erbethene Attestatum judiciale nunmehro ohne weiteren Anstand des fordersahmsten zu ertheilen, oder aber, in fernerer Entstehung deßen, mir nicht zu verdencken belieben wollen, wenn über allsolche beharrliche Verweigerung, ut denegatam Justitiam[14] höheren Orths gar echte Beschwerden zu führen und allenfalls wegen alles des zuviel erleidenden Schadens den erforderlichen Regress zu suchen mich nothgedrungen finden werde.

Die sonst mit gebührender Hochachtung und geflißenheit allstets bin

Ew. Wohl= und HochEdelgebohren

ergebenste und bereit=
willige Dienerin.
Dorothea Regina Elisabeth Lowiz
gebohrne Riepenhausen

P.S. Damit ich übersehen könne, daß mein sämtl. in adj. C. bemeldtes Immobilial-Vermögen von Hypothecen frey sey; so will ex tensinem attestatio auch dieselbe spceialiter gebethen haben!


Fußnoten

  1. Datum von fremder Hand eingefügt.
  2. Georg Friedrich Morrien (1690-25.01.1774) war von 1723-1763 Bürgermeister in Göttingen. Vgl. Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Studien zur Sozialgeschichte einer Stadt. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 346f. (Tab. 1, Eintrag 47).
  3. Ingress: Eingang.
  4. "Ingrossiren, ist ein Cantzley-Wort, und bedeutet eine Schrifft ins reine und gehörige Form bringen", vgl. Zedlers Universallexicon.
  5. Am 19. Oktober 1756 war Dorothea Lowitz vom Bürgermeister Georg Friedrich Morrien (1690-1774) mitgeteilt worden, dass wegen der Protestation ihrer Verwandten "das verlangte Attestat zur Zeit nicht ertheilet werde" (Stadtarchiv Göttingen: AA Nr.3804, Bl. 18r).
  6. Ius Gentium, das "Recht der Völker". Im römischen Recht Bestimmungen, die den Umgang mit Fremden regelten.
  7. Notorietaet: das Offenkundigsein.
  8. so rubricirten: so betitelten.
  9. actio personalis: gerichtliche Handlung gegen eine Person, vgl. Zedlers Universallexikon.
  10. foro competenti: angemessenen Ortes.
  11. pro Sola Informatione hujus Judicii: zur alleinigen Information des Gerichts.
  12. Diese Beilagen sind nicht überliefert.
  13. in vim pro Superfluo interpositae Supplicationis: kraft der überflüssiger Weise dazwischengeschobenen Bittschrift.
  14. denegatam justiam: Verweigerung der Gerechtigkeit.