Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Cassius, Georg Andreas (1716-1791),[1]
Empfänger Riepenhausen, Otto (1722-1803)[2]
Ort Göttingen
Datum 8. Juli 1759
Signatur SUB Göttingen: 2o Cod. hist. 305, Bl. 28r-29r
Transkription Hans Gaab, Fürth


HochzuEhrender Herr Bruder,

Sie sind genugsam überzeuget, daß ich und meine Frau an denen Streitigkeiten, die Sie mit ihrer Frau Schwester und Hr. Schwager Lowitz haben, bißher keinen Antheil genommen, uns auch alle Mühe gegeben, dergl. freundschaftl. zu heben und aus den Augen zu räumen. Ingleichen habe ich und meine Frau niemahlen geleugnet, an denen Angelegenheiten, die man der Frau Mutter wegen respiciren müßen, und uns zuvor eröffnet, auch gemeinschaftl. beschloßen wurden, Antheil zu haben. Da auch der Hl Bruder hierüber von uns vorher puncts Weise schrifftl. Zeugniße haben, so werden Sie von selbst erkennen, daß ein mehreres von uns nicht gefordert werden könne.

Inmittelst habe nicht unterlaßen einen Schein nach Dero Verlangen aufzusetzen, solchen dem Hl Bruder Lowitz gestern zu communiciren, um in Beÿfall findenden Falle Ihnen solchen zu schicken; Es hat mir aber derselbe Dero Billet, den Schein und angefügtes Schreiben, daraus Sie unßre darüber gefaßte Entschließung ersehen werden, zurück gesand.

Wenn ich meine Meinung von dem gantzen Handel aufrichtig entdecken soll, so hat der Hl. Bruder

[Bl. 28v]
Lowitz nicht unrecht, wenn er zuvor und vor allen Dingen eine genaue Kenntniß von dem Zustande des Mütterl. Vermögens verlanget. Dieses hat er aber dadurch unmöglich erlangen können, wenn Sie ihm gleich eine oder die andere geführte Rechung über Mütterl. Einnahme und Ausgabe communiciret; maaßen sich dergleichen auf schriftl. Nachrichten beziehet, die nur Sie allein letztlich[?] in Händen haben. Eben dergl. schriftl. Nachrichten verlanget der Hl. Bruder Lowitz zu sehen, und wenigstens abschriftl. zu haben, um sich daraus beleßen zu können.

Da nun der eine Intresente so wohl, als übrige berechtiget ist, solches zu verlangen, so kan daher niemanden dergleichen geweigert werden.

Ich muß Ihnen also anrathen, der Gerecht- und Billigkeit gemäß Hand zu biethen, damit keine Weiterungen entstehen, fremde Leüthe dazwischen kommen, das Ew. Mutter status bonorum[3], wovon man in publico eine große Idee hat, zu ein oder anderen Credits Schöpfung offenbahr werde, und sonsten etwas

[Bl. 29r]
weiter geschehe, welches ihnen in vielem Betracht nicht anderst als unangenehm und nachtheilig seÿn kan.

Der Hl. Bruder Lowiz wird, wie ich versichert bin, alles möglich zum Frieden und Eintracht unter uns gerne beÿtragen. Weil Er sich aber von allem zuvor gründlich informieren muß, ehe Er ratione der Frau Mama Vermögen Adminstration & Futuro einen Entschluß faßen kan, so bitte zu bedencken, daß ihm daher alle vorhandenen brieflichen Nachrichten, und Vergleiche nothwendig communiciret werden müßen; und ist das Erbiethen, davon Abschrift bezahlen zu lassen, gar raisonnabel.

Ich kan übrigens mit Verfertigung des Mütterl. Inventarii ehender nicht den Anfang machen, biß Sie mir die letzhin begehrten communicanda mitgetheilet. Verharre

Des HochzuEhrenden Herrn
Bruders,

cf. Hauß den 8. Julius
        1759

Gehorsamster Diener
Cassius.  

P.S. Ob im Jahre 1753 wegen Adminstrat. des Mütterl. Vermögens ein Vergleich gemacht, solches ist mir nicht erinnerlich; im Fall es aber geschehen, will mir davon Nachricht ausbitten um davon [ein Abschrift anfertigen zu lassen].[4]



Fußnoten

  1. Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester von Lowitz Ehefrau, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
  2. Der Senator Otto Riepenhausen (1722-1803) war der Bruder der Ehefrau von Lowitz.
  3. status bonorum: Besitzstand.
  4. Der Text in eckigen Klammern wurde sinngemäß ergänzt. Im Original ist er nicht lesbar, da er im Buchfalz verschwindet.