Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Landesregierung in Hannover |
Empfänger | Deputation der Universität Göttingen |
Ort | Hannover |
Datum | 16. Juni 1763 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 8213, Bl. 14r, 15r [Entwurf]; D-23-9-2, Scan 114 [Reinschrift] |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
d. 16. Jun. 1763
an
die Univ. Deputat.
Unsern
Wir communiciren Euch hiebey, was der Professor v. Selchow[1] in Ansehung der Pasquill-Sache anhero vorgestellet hat.
Da nun keine Apparentz vorhanden, daß die wahren Urheber dieser Schmäh=Schriften sich werden entdecken laßen, die weitere Fortsetzung der Untersuchung aber nur zu ungegründeten Suspicionen[2], dissidiis[3] und Animositäten Anlaß geben und solche vermehren dürffte: So halten Wir das Beste zu seÿn der Sache wegen dergestalt ein Ende zu machen, daß obberührte Schand Schrifften durch Nachrichters[4]
[Bl. 15r]
Hand verbrand werden.
Hann.
Fußnoten
- ↑ Der Jurist Johann Heinrich Christian von Selchow (1732-1795) war seit 1757 außerordentlicher Professor der Rechte, 1762 dann ordentlicher Professor in Göttingen. Seine hier angesprochene Schrift ist nicht überliefert, doch siehe seine Stellungnahme zum Pasquillen-Prozess.
- ↑ Suspicionen: Verdächtigungen.
- ↑ dissidium: Unruhe, Streitigkeit.
- ↑ Nachrichter war damals ein gebrächlicher Name für den Scharfrichter.