Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Pütter, Johann Stephan (1725-1807)[1]
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 29. September 1763
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5756, Bl. 36r, 37r
Transkription Hans Gaab, Fürth


Königlich Großbritannische zur
churfürstlich Braunschweig=Lüneburgischen
Landes Regierung Hochverordnete Herren
Geheime Räthe
Hochgebohrne Freÿherrn,
Gnädige Herren !


Eure Hochfreÿherrlichen Excellencen habe ich die Gnade gehorsamst zu berichten, daß ich auf das unterm 22. dieses an mich gnädigst erlassene Rescript sowohl auf der Post als sonsten, ohne jedoch die eigentliche Absicht zu erkennen zu geben, solche Verfügung getroffen habe, daß ich auf den Fall, wenn der Herr Professor Lowitz zu einer Reise Anstalt machen sollte,[2] es gewiß zu erfahren hofffe, um sodenn das weitere den mir gnädigst ertheilten Auftrag gemäß besorgen zu können.

[Bl. 37r]
Ich hoffe wenigestens auf den Fall, wenn der Herr Professor Lowitz mit seine Familie verreisen wollte, den Zweck nicht zu verfehlen; wie denn hoffentlich doch nicht zu fürchten seÿn wird, daß er mit Zurücklassung seiner Familie nur für seine Person verreisen sollte.

Auf diesen letzten Fall dürfte es höchst schwer seÿn, nur unter der Hand und ohne Aufsehen solche Mittel zu treffen, wodurch man für eine solche Entwicklung gesichert wäre.

Ich stehe in tiefster Ehrfurcht      
      Eure Hochfreÿherrlichen Excellenzen



Göttingen den 29. Sept.
        1763.

unterthänigster Knecht

Johann Stephan Pütter



Fußnoten

  1. Vom 04.07.1763 bis zum 03.01.1764 war Johann Stephan Pütter (1725-1807) Prorektor. Er war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
  2. Lowitz hatte seinen Rücktritt eingereicht, der angenommen wurde, aber unter der Bedingung, dass er die erhaltenen Vorschüße zurückzahle und sich auch um die Praenumerationsgelder für die versprochenen Großen Globen kümmere. Offenbar war man besorgt, dass er abreisen könne ohne sich um seine Schulden zu kümmern. Deswegen hatte man am 22. September 1763 Pütter den Auftrag erteilt Vorkehrungen zu treffen, so dass er rechtzeitig erfahre, falls Lowitz verreisen wollte (Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5756, Bl. 29r).