Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Vogel, Rudolf Augustin (1724-1774)[1]
Empfänger Landesregierung in Hannover
Ort Göttingen
Datum 8. Januar 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 8213, Bl. 67r-68r, 69r (Reinschrift); D-23-9-2, Scan 341-343 (Entwurf)
Transkription Hans Gaab, Fürth


Hoch= und Hochwohlgebohrne,
Königlich Großbritannische zur Churfürstlich
Braunschweig=Lüneburgischen Landes=Regierung
Hochverordnete Herren Geheime=Räthe,
Gnädige und Hochgebiehtende Herren.


Eure Hoch= und Hochwohlgebohrne Excellenzen geruhen aus denen nochmals hiebeÿgehenden Acten in der bekannten Pasquill=Sache sich des mehren vortragen zu lassen, wie diese Sache so viel den Profess. Lowitz betrifft, dermahlen darauf beruhet, daß derselbe nebst seinem Advocato caussae, an statt den zu Einbringung der Defension ihm ex officio[2] gesetzten Termin zu beobachten, darauf dringet, daß ihm zuvor 1) die bisher vor dem Hauptacten in einem fasciculo separato zurück behaltenen rechtlichen Gutachten, so uns beÿ zweÿen Rescripten zugefertiget worden, nicht nur ad inspiciendum vorgeleget, sondern auch abschriftlich mitgetheilet, sodann 2) die in einem Rescripto angezogene dringenden Vorstel-

[Bl. 67v]
lungen der Hofräthe Aÿrer[3] und Michaelis,[4] wie auch die von Prof. Lowitz selbst nach Hannover erlassene Schreiben herbeÿ geschafft, und 3) von allen und jeden Acten=Stücken ihm Abschrift gegeben werden möchte.

Ob wir nun gleich ad 1) bemeldte Gutachten zur Einsicht vorzulegen, allenfalls bewilliget; so hat doch solches der Herr Prof. Lowitz in dem darzu angesetzten Termino nicht einmahl acceptiren wollen, ohne zugleich die Abschrift davon sowohl, als alle seine übrige desideria erfüllet zu bekommen.

Und da derselbe unsere remonstration[5] ad 2) daß die von ihm begehrten Vorstellungen, so an Königl. Regierung ergangen, kein Theil der hiesigen Acten wurden, ingleichen ad 3.) daß die Criminal=Instruction nicht integra acta, sondern nur, was der Defension ex actis bedarf, abschriftlich mitzutheilen gestellte, nicht nur keinen Eingang beÿ sich finden lassen, sondern auch seine Beschwerde darüber beÿ Königl. Regierung selbst anzubringen sich nicht verstehen wollen; so bleibet uns nichts übrig als über alles dieses Ew. Hoch= und Hochwohlgebohrnen Excellenzen anderweiten gnädigen Verhaltungs=Befehl uns zu erbitten, nach deren Einlangung unser unmaßgeblich gehor-

[Bl. 68r]
samstes Gutachten dahin ginge, als denn ex officio zu Einbringung der Defension eine anderweitige frist sub poena praeclusionis[6] dergestalt anzusezten, daß im Fall derer fruchtlosen Verstreichung acta, prout jacent,[7] verschickt werden sollen; zumahl da dermahlen noch nicht von der Haupt=Defension, worauf eine Definition zu erwarten wäre, die Rede ist, sondern allen Ansehen nach es nur auf die Frage, ob auf ein purgatorium[8] zu erkennen, es ankommen dürffte. Wir ersterben übrigens in submissester Devotion

Euer Hoch= und Hochwohlgebohrnen Excellenzen
Unserer gnädigen und Hochgebiethenden Herren


Göttingen den 8. Jan.
        1764.

unterthänigst gehorsamste
Prorector und übrige zur
Universitäts=Deputation ver=
ordnete Professores.
Rudolf August. Vogel
p. t. Prorector,


[Bl. 69r]

Post Scriptum
Euch
Gnädige und Hochgebiethende Herren.

Es ist von dem Professor Lowitz nachdem unser unterthäniger Bericht in seiner Sache zur Übersendung bereits ausgefertiget gewesen, beÿgehendes schrifftliche Anzeige annoch übergeben worden; Wir wollen dahero nicht ermangeln, solches unsrer Schuldigkeit gemäßen Eure Hoch= und Hochwohlgebohren Excellenzen auch zugleich mit zu übersenden, die wir übrigens ut in literis pp



unterthänigst gehorsamste
Prorector und übrige zur
Universitäts=Deputation ver=
ordnete Professores.
Rud. Aug. Vogel


Fußnoten

  1. Rudolf Augustin Vogel (1724-1774) war seit 1753 Professor für Medizin in Göttingen. Vom 3. Januar 1764 bis zum 3. Juli 1764 war er Prorektor der Universität.
  2. ex officio: von Amts wegen.
  3. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat. Lowitz bezieht sich auf dessen Brief vom 20.06.1763.
  4. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung. Lowitz bezieht sich auf dessen Brief vom 20.06.1763.
  5. remonstration: Einwendung.
  6. sub poena praeclusionis: unter Strafe des Ausschlusses.
  7. acta, prout jacent: die Akten, so wie sie liegen
  8. Mit Purgatorium (eigentlich das Fegefeuer) ist hier der Reinigungseid gemeint: Bei unvollständiger Beweislage wird die Unwahrheit einer behaupteten Tatsache durch einen Reinigungseid beschworen. Dieser wird einem Angeklagten auferlegt, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Unschuld durch eine Eidesleistung zu bezeugen.