Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Göttinger Professor
Ort Göttingen
Datum 27. April 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 354
Transkription Hans Gaab, Fürth


Wohlgebohrner
Hochgelahrter
Insonders Hochzuehrender Herr Professor![1]



Ich habe beÿ der letzten Einsicht der Acten, und zwahr aus der neuen Designation ersehen, daß sich ein Special-Fascicel dabeÿ befinde, der mir nicht ist vorgeleget worden, und der die Defension des Hl. Prof. v. Selchows[2] betreffen soll.

Da mir nun so wohl von Königl. Landes-Regierung, als auch insbesondere von der Deputation complete Acten versprochen sind: und da ich auch sonst schon um alles übrige, was, ausser denen mir bekanten Stücken, beÿgeleget ist, gebetten habe: so werden Ew. Wohlgebohren kein Bedencken haben können, mir auch dieselben Stücke auf meine Kosten in der zukünftigen Woche abschreiben zu lassen. Denn weil ich als die Hauptpersohn, oder als der Haupt Inquisite in diesem Processe aufgeführet bin; und weil ich auch in die möglichste Schärffe gerichtlicher Untersuchung mich einzulassen, gezwungen worden, und folglich der Proceß mein eigen ist: so darf die Deputation ausser dem was ihr von der Königl. Regierung vorerst mir vorzulegen, ausdrücklich verbotten ist, nicht für mich geheim bleibendes beÿ denen Acten aufbehalten, wenn sich selbige nicht einer starcken Partheÿlichkeit verdächtig machen will. Diesen Grund werden Ew. Wohlgebohren in vielen privat-rechtlichen Bedencken, die ich von aussen her, über diese Schandsache eingesammelt habe, und noch einsammle, deutlich genug ausgeführt finden, wenn ich sie zu seiner Zeit diesen elenden Acten beÿlegen kan. Ich erwarte dero geneigte Erklärung nur in ein paar schriftlichen Worten: und versichere zugleich daß ich mit steter Hochachtung bin


Ew. Wohlgebohrnen



Göttingen den 27. April
            1764.

gehorsamster Diener
G. M. Lowitz

67.[3]



Fußnoten

  1. Das Schreiben richtete sich laut der Designatio Actorum (UAG D-23-9-2, Scan 758) an Christian Gottlieb Riccius (1697-1784), der seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen war.
  2. Der Jurist Johann Heinrich Christian von Selchow (1732-1795) war seit 1757 außerordentlicher Professor der Rechte, 1762 dann ordentlicher Professor in Göttingen.
  3. Aktennummer im Pasquillenprozess.


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