Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Pütter, Johann Stephan (1725-1807)[1]
Universitätsdeputation
Ort Hannover
Datum 10. Mai 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 8213, Bl. 94r, 95r
Kur. 8213, Bl. 96r-v (Entwurf); D-23-9-2: Scan 356 (Reinschrift)
Kur. 8213, Bl. 102r (Entwurf); 103r; D-23-9-2, Scan 438 (Reinschrift)
Transkription Hans Gaab, Fürth


Den 10ten Maÿ 1764.
        an
Hl GR Pütter

PM

Da beÿ hiesiger Justizkantzleÿ sich Producte gefunden, wovon man glaubet, daß sie derjenigen Hand, womit die Pasquillle geschrieben sind, ähnlich kommen: So habe Befehl Ew. Wohlgeb. solche vorerst privatim zu communiciren, weil man gern sicher gehe, und ohne Grund keine Eclat davon machen will. Es geht also die Absicht dahin daß Ew. Wohlgeb. belieben möchten, mit Zuziehung eines erfahrnen SchreibMeisters, welchem das Silentium aufzulegen, comparationem literarum anzustellen, und von dem Be-

[Bl. 95r]
finden an Ihre Excellenz zu berichten.
Hann.



[Bl. 96r]
Den 10ten Maÿ 1764.
        an
die Univ: Deputation
  z. Gottingen

Unsere p.

Wir communiciren Euch im Originali hiebeÿ, was beÿ Uns der Professor Lowitz in betreff der Pasquil Sache vorgestellet hat, und was ihm darauf zur Resolution, welche ihm zu insinurien[2] ertheilet worden.

Damit aber solcher beschwerlichen Weitläuftigkeit, endlich einmahl Ziel und Maas gesetzet werde: So werdet Ihr denen Inculpatis[3] eins für alles, eine kurtze peremptorische[4] Frist anberahmen, um ihre De-

[Bl. 96v]
fensions=Schrift, in sofern es noch nicht geschehen, ein zubringen, unter der Verwarnung, daß wenn sie binnen solcher Zeit nicht einkommen würde, Acta inrotulieret,[5] und ad impartiales verschicket werden sollen; Gestalten Ihr denn des weitern hierunter, ohne Nachsicht, besorgen werdet. Wir Hann.



[Bl. 102r]
Den 10ten Maÿ 1764.
        an
die Univ: Deputation
  z. Gotting;

P.S.

Auch haben Wir um alle Gelegenheit zu quaeruliren zu benehmen, zwar nach Inhalt der dem Profess: Lowitz ertheilten Resolution verstattet, daß dem Prof: Lowitz, von denen Vorstellungen der Hoff Räthe Aÿrer[6] und Michaelis[7], Extractus mitgetheilet werden könne; Es ist aber aus demselbigen, wie ihr selbst ermeßen werdet, alles dasjenige, was darin Anzügliches enthalten, oder zu seiner Wißenschaft zu bringen unvon-

[Bl. 103r]
nöthen ist, um desto mehr wegzulaßen, da diese Vorstellungen eigentlich privat Briefe sind, deren Communication niemand verlangen kan.
Ut in Rescr.



Fußnoten

  1. Johann Stephan Pütter (1725-1807) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
  2. insinuiren: einhändigen.
  3. Inculpatis: Beschuldigte.
  4. peremtorisch: endgültig.
  5. inrotuliren: Die Akten eines Prozesses werden nochmals vorgelegt, dann versiegelt und zur Urteilsverkündung verschickt. Vgl. Zedlers Universallexikon.
  6. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  7. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.