Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Landesregierung in Hannover |
Empfänger | Pütter, Johann Stephan (1725-1807)[1] Universitätsdeputation |
Ort | Hannover |
Datum | 10. Mai 1764 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen:
Kur. 8213, Bl. 94r, 95r D-23-9-2: Scan 356 (Reinschrift); Kur. 8213, Bl. 96r-v (Entwurf) D-23-9-2, Scan 438 (Reinschrift): Kur. 8213, Bl. 102r (Entwurf); 103r |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Den 10ten Maÿ 1764.
an
Hl HR Pütter
PM
Da beÿ hiesiger Justizkantzleÿ sich Producte gefunden, wovon man glaubet, daß sie derjenigen Hand, womit die Pasquillle geschrieben sind, ähnlich kommen: So habe Befehl Ew. Wohlgeb. solche vorerst privatim zu communiciren, weil man gern sicher gehen, und ohne Grund keinen eclat davon machen will. Es geht also die Absicht, dahin daß Ew. Wohlgeb. belieben möchten, mit Zuziehung eines erfahrnen SchreibMeisters, welchem das Silentium aufzulegen, comparationem literarum anzustellen, und von dem Be-
[Bl. 95r]
finden an Ihre Excellenz zu berichten.
Hann.
[Scan 356]
[Anmerkung von anderer Hand]
praes. d. 12. Maji. 1764.
Eure freundliche Dienste zuvor, Ehrwürdige,
Ehrenveste, auch Ehrbahr=Hochgelahrte, günstie
gute Freunde !
Wir communiciren euch in originali hiebeÿ, was beÿ Uns der Professor Lowitz, in betreff der Pasquil-Sache vorgestellet hat, und was ihm darauf zur Resolution, welche ihm zu insinurien[2], ertheilet worden.
Damit aber solcher beschwerlichen Weitläufftigkeit, endlich einmahl Ziel und Maas gesetzet werde: So werdet Ihr denen Inculpatis[3] eins für alles, eine kurtze peremptorische[4] Frist anberahmen, um ihre Defensions=Schrifft, in sofern es noch nicht geschehen, ein zubringen, unter der Verwarnung, daß wenn sie binnen solcher Zeit nicht einkommen würden, Acta inrotuliret,[5] und ad impartiales verschicket werden sollen; Gestalten Ihr dann das weitere hierunter, ohne Nachsicht, besorgen werdet. Wir sind euch zu freundlichen Diensten geneigt. Hannover den 10. May. 1764
Königl. Großbritl. zur Churfürstl. Brl.
Lünebl. Regierung verordnete
Geheimte Räthe
[Scan 438]
P.S.tum
Euch, günstige gute Freunde, haben Wir um alle Gelegenheit zu quaeruliren zu benehmen, zwar nach Inhalt der dem Profess: Lowitz ertheilten Resolution verstattet, daß dem Prof: Lowitz, von denen Vorstellungen der HofRäthe Aÿrer[6] und Michaelis[7], Extractus mitgetheilet werden könne; Es ist aber aus demselbigen, wie ihr selbst ermeßen werdet, alles dasjenige, was darin Anzügliches enthalten, oder zu seiner Wißenschaft zu bringen unvonnöthen ist, um desto mehr wegzulaßen, da diese Vorstellungen eigentlich privat-Briefe sind, deren Communication niemand verlangen kan. Ut in Rescr.
Hannover den 10. May. 1764.
Königl. GroßBritl. zur Churfürstl. Brl.
Lünebl. Regierung verordnete
Geheimte Räthe.
Münchhausen
Fußnoten
- ↑ Johann Stephan Pütter (1725-1807) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
- ↑ insinuiren: einhändigen.
- ↑ Inculpatis: Beschuldigte.
- ↑ peremtorisch: endgültig.
- ↑ inrotuliren: Die Akten eines Prozesses werden nochmals vorgelegt, dann versiegelt und zur Urteilsverkündung verschickt. Vgl. Zedlers Universallexikon.
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
- ↑ Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.