Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Landesregierung in Hannover
Empfänger Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Ort Hannover
Datum 10. Mai 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 8213, Bl. 104r-106r (Entwurf); D-23-9-2, Scan 357-360 (Reinschrift)
Transkription Hans Gaab, Fürth


Den 10tenMaÿ 1764.
        pro
den Prof: Lowitz

Auf das beÿ Königl. Regierung, von dem Professore Lowitz zu Göttingen, am 2ten huj: eingelangte Memorial[1] und Bitte, wird hiemit zur Resolution ertheilet, daß 1mo die blos zur Information erfoderte[!] Gutachten, da sie weder partes actorum geworden, noch werden sollen, mithin dem Imploranten überall zu keiner Preejuditz gereichen können, sondern den Imploranten unbenommen bleibt, gegen die vergangene Verfügun-

[Bl. 104v]
gen, das nötige beÿ dortigem Judiciio vorzustellen, fals er sich dadurch gravirt[2] zu seÿn erachten solte, demselben zum Auffenthalt der Sache zu communiciren gantz unvonnöten seÿ, mithin solches Gesuch keine Statt finde.

2do Würde es zwar der Communication der, von den Hoff=Räthen Aÿrer[3] und Michaelis[4] übergebenen Vorstellungen eine gleiche Hinderniß haben, weilen aber solche keine neue

[Bl. 105r]
Anschuldigungen enthalten sondern blos den ungehinderten Lauff der Justitz zum Endzweck haben: So soll dem Imploranten dasjenige, was davon ad acta wird genommen werden, von der Deputation in Abschrift mitgetheilet werden; ungesehen die übrige darin enthaltene Materien, zu des Imploranten Wißenschaft zu bringen, unvonnöthen ist.

3tio ist es unschicklich, und wieder die Ordnung des Processes, seine beÿ

[Bl. 105v]
Königl. Regierung übergebene Exhibita, welche ehedem viele unnütze und zur Sache nicht gehörige Dinge enthalten, denen beÿ der Deputation verhandelten Actis, beÿzulegen, da ihm Imploranten unbenommen ist, alles Sach=Dienliche bey dem Judicio Academico, vorzustellen; Gestalten ihm denn, um alle ferneren Aufzüge zu verhüten, gedachte Deputation einen Terminum Peremptorium[5] zu Einbringung seine Defensions=Schrift, eins für alles

[Bl. 106r]
anberahmen, und woferner er solche binnen der gesetzten Zeit nicht einbringen würde, ohne solche zu abwarten, mit Inrotulation[6] und Verschickung der Acten ohne Aufschub verfahren wird. Hann.


GR



Fußnoten

  1. Das Memorial von Lowitz ist nicht überliefert.
  2. graviren: belasten.
  3. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  4. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
  5. Terminum Peremptorium: Engültiger Termin.
  6. Inrotulation: Aktenschluss. Danach werden keine Eingaben oder Einwendungen mehr angenommen.