Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Dekret der Deputation der Universität
Empfänger Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Ort Göttingen
Datum 5. November 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 476
Transkription Hans Gaab, Fürth

Auf das von Herrn Professore Lowitz am 12. Sept. 1764 übergebene Schreiben, wird demselben zur Resolution ertheilet, daß, weil die sämtlichen Acten in Ansehung des Herrn Professoris von Selchow[1] ad extraneos Justos verschicket gewesen, ihm mit der weitern Vorlegung der Acten nicht eher willfahret werden können: würde sich nun derselbe mit seinem Advocato causae beÿm Universitaets-Syndico[2] melden, so werden ihm oder seinem Advocato solche vorgeleget, und die Zeit vorher darzu bestimmet werden. Was hiernächst desselben Gesuch wegen Herbeÿschaffung der Acten seiner wieder den Stallmeister Ayrer[3] und der Beckerin[4] erhobenen Civil-Klage anbetrifft, in welcher derselbe ad Augustissimum[5] adpelliret, um deren Zurücksendung hat derselbe beÿ Königl. Landes Regierung selbst gebührend nachzusuchen. Im Übrigen ist mit dem Doctore Juris Habernickel[6] wegen der zu führenden Defension gesprochen worden, es ist derselbe aber wegen seiner übrigen Geschäffte solche zu übernehmen nicht gesonnen. Und da dem Herrn Prof. Lowitz unbenommen bleibet allenfalls einen auswärtigen Schachwalter anzunehmen; so wird demselben zu Einbringung seiner Defension, von Zeit der Insinuation[7] dieses Decrets an zu rechnen, eine Zeit von 6. Wochen sub praejudicio[8] angesetzet.[9] Decretum in Deput. acad. Göttingen den 5. Nov. 1764.


Ist den 12ten Nov. in-
sinuiret worden.
        Fricke[10].



Fußnoten

  1. Der Jurist Johann Heinrich Christian von Selchow (1732-1795) war seit 1757 außerordentlicher Professor der Rechte, 1762 dann ordentlicher Professor in Göttingen.
  2. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär bzw. -Syndicus und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  3. Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760 Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075.
  4. Maria Elisabeth Becker war seit 1762 beim Stallmeister Ayrer als Köchin angestellt. Vgl.:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472.
  5. ad Augustissimum: an den König.
  6. Eberhard Habernickel (1730-1789) war Jurist in Göttingen. Zu ihm siehe: Hausmann, Frank-Rutger: Der Wiedenester Rechtsgelehrte Eberhard Habernickel (1730-1789). In: Romerike Berge, Zeitschrift für das Bergische Land, 23/3 (Dezember 1973), S. 117-119.
  7. Insinutation: Einlieferung.
  8. sub praejudicio: Hinweis darauf, dass eine Nichteinhaltung der Frist zum Ausschluss weiterer Einreichungen von Lowitz führen könnte.
  9. Dieses Dekret wurde zwar am 12. November bei Lowitz eingereicht, doch ließ der es mit Begleitschreiben vom 13.11.1764 aus Krankheitsgründen ungeöffnet zurückschicken. Erneut wurde es erst am 13.04.1765 überschickt, vgl. die Antwort von Lowitz vom 15.04.1765.
  10. Johann Daniel Christoph Fricke (1735-1809) war seit 1763 Pedell in Göttingen. Vgl. Lichtenberg, Georg Christoph: Briefwechsel, Band 4: 1793-1799. Unter Mitarbeit von Julia Hoffmann herausgegeben von Ulrich Joost und Albrecht Schöne. München: Beck 1992, S. 1059.


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