Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Deputation der Universität
Ort Göttingen
Datum 12. September 1764
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 460-475
Transkription Hans Gaab, Fürth


praes. 12. Sept. 1764.


Königl. Großbritannische, und Chur=
fürstlich Braunschweig Lüneburgl.
zur Georg-August Universitäts
Deputation Hochverordnete Herren
Prorector, Decani, und übrige Assesores,
Magnifice,
Hochwürdige, Wohlgebohrne, Hochgelehrte,
Insonders Hochzuverehrende Herren !



Ew. Magnificenz, Hochwürden, und Wohlgebohrene[1] erlauben hochgeneigt, mittels gegenwärtiger Schrift verschiedene, die bekannte Pasquillensache angehende Dinge vortragen zu dörfen, um deren gütige Ge=

N. 78.[2]

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währung ich gehorsamst bitten muß!

Es wird 1. noch im besten Andenken seÿn, als ich am 12.ten May dieses Jahres die Ehre hatte, vor der hochlöbl. Universitäts Deputation zu erscheinen, und dieses verhaßten, und unglücklichen Proceßes wegen ein Pro Memoria einzureichen, darinnen ich zu äusern genöthiget war, daß man mich noch nicht überzeugt habe: ob mir die sämtlichen, diesen Schandproceß angehende Actenstücke abschriftlich mitgetheilet sind. So geruheten Ew. Magnificenz, Hochwürden und Wohlgebohren mit die Versicherung zu ertheilen, daß ich in denen nachfolgenden Tagen davon überzeugt werden soll:

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und gaben in meinem Beÿseÿn dem Herrn Prof: Riccius[3] einen Befehl in folgenden Worten.

  Der Hl. prof: Riccius muß auf seinen Eÿd, und auf sein Gewißen nächster Tagen dem Prof: Lowitz die gantzen Acten vorlegen, und nichts davon zuruck behalten; damit er überzeugt werde, ob ihm alles mitgetheilet seÿ.

Hierauf wurde die Anrede gegen mich gerichtet, und mir angerathen:

  Als dann meine mir mitgetheilte Abschrift der Acten mit zu bringen, damit ich solche mit den Originalacten vergleichen, und das noch mangelnde zur Mittheilung bestimmen könne.

Ich habe bisher mit der äusersten Geduld auf die Erfüllung dieses

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gütigen Versprechens gewartet, damit ich in dem Proceß weiter kommen könne. Es ist aber während diesen indeßen verfloßenen vier Monathen über, meine Hoffnung vergeblich gewesen: und da vieleicht dieses vom Herrn Prof: Riccius allein abhänget; so sehe ich mich nothgedrungen, in diesem Falle Ew. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebohrl. meine Befremdung darüber zu bezeigen: und zugleich anzumerken, daß dieser Umstand wider die ausdrücklichen Gesetze streitet.

  Königl. Criminal-Instruction Cap. 1 §. VI. und Cap. XIV.

II. Ist Ew. Magnificenz Hochwürd. und Wohlgebohrl. nicht unbekannt, daß der Civilproceß gegen Hln. Stallmei=

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ster Aÿrer,[4] und gegen die Jungfer Beckerin,[5] deßen gegenwärtige Köchin, eigentlich die in denen Pasquillen Acten erdichtete elende Ursache des gegen mich gefaßten Verdachtes, widerlegen muß. Es ist daher nothwendig, daß dieselben Acten von Königl. Justiz-Cantzleÿ in Hannover zuruck gefordert, und denen Pasquillen Acten beÿgeleget werden. Denn es haben Ew. Magnificenz, Hochwürd. und Wohlgebohrl. selbst nicht allein diesen Civilproceß durch einen Universitäts-Bericht vom 17. Febr. 1764.[6] unauflöslich damit verknüpfet: sondern es ist mir diese nothwendige Vereinigung auch schon vorhero, nehmlich am 24. Decbr. 1763. von der Hochlöbl. Deputation versprochen, und am 31. Decbr. darauf abermahls von dem Hln. Hofrath Pütter, als damahligen Pror:[7]

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Magnifico bestättiget worden.

III. Wollen Ew. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebohren den folgenden Umstand in Erwägung ziehen, und meine darauf gegründete Bitte nicht ungewährt laßen ! Es ist bekannt, daß ich schon im October des vorigen Jahres den Hln Doctor Jaep[8] zu meinem Advocaten und Defensor erwählet habe. Es ist aber auch dabeÿ bekannt, daß er sich so wohl privatim als auch öffentlich am 24. Decbr. 1763. vor der gantzen versamlet gewesenen Hochlöbl. Deputation, laut des beÿ denen Inquisitions-Acten sub Nro. 61.[9] liegenden gerichtlichen Protocolles erkläret hat: er wolle und könne sich nicht mit der Defension abgeben, wenn ihm nicht integra acta, vornehmlich aber

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die beÿden, zur Unterweisung der Herren Hofräthe Pütter und Meister[10], vom Hannover gesandte, und denen Acten in einem geheimen Separat-Fascicul beÿ gelegte Rechtsgutachten, nebst denen dringenden Vorstellungen derer Herren Hofräthe Aÿrer[11] und Michaelis[12] abschriftlich mitgetheilet; wie auch meine eigenen, nach Hannover geschriebenen Vorstellungen denen Acten beÿgeleget werden. Da mir nun alles dieses bishero ohne Grund ist abgeschlagen worden: so wird sich auch Hl. Jaep nicht dazu verstehen, die Feder zu meiner Defension anzusetzen. Er hat es mir vielmahl gesagt: und ich habe mich auch schon vorlängst mündlich vor

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der Hochlöbl. Deputation darüber beklaget; dagegen mir die Antwort ertheilet wurde: daß ich also lieber einen andren Defensorem annehmen sollte. Ueber dieses klagte er auch seit einigen Monathen gegen mich, daß ihm seine Civilproceße, die sich nicht zurück setzen laßen, keine Zeit übrig ließen, dem Pasquillenprozeß nach zu dencken. Und, was mich von seiner Unlust, sich in diese Sache einzulaßen noch mehr überzeuget, ist, daß er den Civilproceß gegen den Herrn Stallmeister Aÿrer, und die Jungfer Beckerin unvermuthet, und wider meinen Willen hat liegen laßen, ohngeachtet

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er mir selbst die Art der Fortsetzung begreiflich machte, und selbigen zu Ende zu bringen die Versicherung gab.

Dies und noch andere wichtige Umstände, deren ich gegenwärtig nicht gedencken kann, haben mich zu den Entschluß bewogen, einen anderen Advocaten aufzusuchen, dem ich meine Angelegenheiten sicher anvertrauen darf. Ich prüfete dahero das Verhältniß aller hiesigen Herren Advocaten, gegen mich oder gegen meine Feinde: und fand keinen der unpartheÿischer wäre, der nehmlich weder mit meinen guten Freunden, noch

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mit meinen bösen Feinden in einiger Verbindung stehet, als der Herr Doctor Habernickel[13]. Denn Hl. Dr. Cassius[14] ist mein Schwager, welchen ich wegen der nothwendigen Folgen dieses elenden Proceßes nicht zu meiner Hülfe brauchen kann. Hl. D.r Morrien[15] ist ein sehr guter Freund von meinen Feinden, und dabeÿ in einem beständigen Umgang mit ihnen. Der Herr Doctor Falkenhagen[16] ist selbst ein beleidigter Theil: und noch über dieses der Reinschreiber aller gegen mich eingegebenen niederträchtigen Anzeigen, und Klagen. Den Herrn

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Doct: Bellmann[17] habe ich nicht die Ehre zu kennen. Der Herr Doct. Richard[18] ist auf dem Rathhause mit zu vielen Geschäften überhäufet; und er würde sich auch eines Theiles wegen meines Herrn Schwagers: andern Theils aber wegen Hln Vice-Syndici Meÿenberg[19] ein Bedencken machen, sich mit dieser Sache abzugeben.

Es ist also niemand allhier übrig, dem ich meine Defension anvertrauen darf, und gegen den mir keine Gründe zur Ausnahme bekannt sind, als der Herr Doctor Habernickel. Ich habe ihm mein Vertrauen zu seiner Hülfe

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entdecket. Er hat mir aber zu zweÿenmahlen solche Ursachen entgegen gesetzt, warum es ihm sauer werden mögte, sich dieser Sache zu unterziehen, die in der That theils nicht vorhanden sind, theils aber gantz und gar nichts bedeuten.

Da nun Ew. Magnificenz, Hochwürden und Wohlgebl. selbst wünschen, daß dieser Proceß zum Ende komme, und da mir alles in der Welt daran lieget, daß mein Antheil an demselben von einen unpartheÿischen, redlichen und rechtschaffenen Manne ausgeführet werde: über dieses auch besagter Hl. D. Habernickel unter der hiesigen Academischen Gerichtsbarkeit stehet; so ist noth=

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wendig, daß zur Beförderung des Ausganges dieses Proceßes, Ihm gerichtlich aufgetragen werde, sich meinem Ansuchen zu fügen.

Es ergehet dennoch an Ew. Magnificenz, Hochwürden und Wohlgebohren mein gehorsamstes Suchen und Bitten

  I. mir in denen nächsten Tagen, die am 12. Maÿ gerichtlich versprochene neue Durchsicht der Acten zu verschaffen: und als dann die mir entweder noch mangeltden Acten, wie auch die bisher neu dazugekommen Actenstücke abschriftlich mit zutheilen.
  II. Die Acten des bewußten Civilproceßes gegen Hln Stallmeyster Aÿrer, und die Jgfr. Beckerin von Königl. Justiz-Cantzleÿ zuruck zu fordern, und
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  sie in einem besondern Fascicul denen Pasquillenacten beÿzufügen, mir aber die deswegen gemachte Einschaltung, oder Einrichtung zum nöthigen Gebrauch beÿ meiner Deduction, bekannt machen zu laßen;
  III. Dem Hln D. Habernickel gerichtlich aufzutragen, und ihn zu ersuchen, daß er mir als ein rechtschaffener und christlicher Advocate zu Auseinandersetzung meiner Streitigkeiten redliche Hülfe leiste; damit ich so bald als es nur möglich ist, aus diesen verwirrten und beschwerlichen Umständen kommen könne!

Endlich ersuche ich mir beÿ dieser Ge=

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legenheit die Freÿheit Ew. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. auch noch gehorsamst zu bitten, dem Hln. Prof. Riccius zu befehlen, daß er beÿ diesem Inquisitions Proceß in Zukunft sich den Gebrauch des gestempelten Papieres enthalte. Wenn ihm schon unbekannt wäre, wie es doch nicht ist, daß selbst die hohe Königl. Landes Regierung mich damit verschonet; so sollte er doch in denen Königl. Landes Gesetzen, die auf der Concilienstube[20] täglich vor seinen Augen liegen, beßer bewandert seÿn. Er darf daher zu seiner Belehrung nur

  das VII. Cap. pag. 87 und 159 der Calenbergischen Landes Verordnung, und Gesetze

nachsehen. Sollte er mich abermahls in dieser Sache, entweder mit solchem

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Papiere, oder gar mit Sporteln[21], wie schon geschehen, belästigen, so werde ich mich genöthiget sehen, meine sämtlich erhaltene Original-Decrete, mit einer gerechten Beschwerung begleitet, an den Hofe Königl. Landes-Regierung einzusenden, und dort wider diese Unordnungen Schutz und Hülfe suchen.

Unter heiligster Versicherung der möglichst größten Hochachtung, und Ehrfurcht habe ich die Ehre zu seÿn

Ew. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebohren



Göttingen den 12. Sept.
            1764.

gehorsamster Diener
Georg Moritz Lowitz



Fußnoten

  1. Lowitz wendet sich hier vermutlich an den Prorektor. Das war vom 03.07.1764-02.01.1765 Gottfried Achenwall (1719-1772), der Historiker und Jurist war. Er gilt als deutscher Begründer der Statistik.
  2. Aktennummer im Pasquillenprozess.
  3. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  4. Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760 Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075.
  5. Maria Elisabeth Becker war seit 1762 beim Stallmeister Ayrer als Köchin angestellt. Vgl.:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472.
  6. Im Schreiben vom 17.02.1764 an die Landesregierung begründete Prorektor Vogel ausführlich, warum der von Lowitz angestrengte Zivilprozess nicht entschieden werden könne, bevor der Pasquillenprozess abgeschlossen sei.
  7. Vom 04.07.1763 bis zum 03.01.1764 war Johann Stephan Pütter (1725-1807) Prorektor. Er war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
  8. Heinrich Christian Jaep (ca. 1718-22.07.1788) hatte in Göttingen ab 1737 studiert und wurde hier Jurist. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 258.
  9. Dieses Protokoll findet sich im Universitätsarchiv von Göttingen: D-23-9-2, unpaginiert [Scan 336-338].
  10. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  11. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  12. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
  13. Eberhard Habernickel (1730-1789) war Jurist in Göttingen. Zu ihm siehe: Hausmann, Frank-Rutger: Der Wiedenester Rechtsgelehrte Eberhard Habernickel (1730-1789). In: Romerike Berge, Zeitschrift für das Bergische Land, 23/3 (Dezember 1973), S. 117-119.
  14. Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester von Lowitz Ehefrau, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
  15. Georg Friedrich Morrien (ca. 1690-25.01.1774) war von 1723 bis 1763 Jurist und Bürgermeister in Göttingen. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 269.
  16. Johann Heinrich Falkenhagen (1720-1784) war Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  17. Johann Christoph Bellmann (1729-1794) war seit 1757 Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen. Vgl.: Ebel, Wilhelm: Catalogus professorum Gottingensium: 1734-1962. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1962, S. 62.
  18. Christian Ludwig Richard (?-1799) war von 1784 bis 1799 Bürgermeister in Göttingen.
  19. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  20. Die Concilienstube befand sich bis 1764 im Kollegiengebäude. Sie diente der Universität als Sitzungszimmer der Concilienversammlungen sämtlicher dazu gehöriger Professoren und auch für Verhandlungen des akademischen Gerichts. Vgl. Mittler, Elmar; Purpus, Elke; Schwedt, Georg: "Der gute Kopf leuchtet überall hervor": Goethe, Göttingen und die Wissenschaft. Göttingen: Wallstein-Verlag 1999, S. 118
  21. Sporteln: Entgeld, das den Betreffenden für gerichtliche Handlungen zu verrichten war.