Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Lowitz, Georg Moritz (1722-1774) |
Empfänger | Deputation der Universität |
Ort | Göttingen |
Datum | 12. September 1764 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 460-475 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
praes. 12. Sept. 1764.
Königl. Großbritannische, und Chur=
fürstlich Braunschweig Lüneburgl.
zur Georg-August Universitäts
Deputation Hochverordnete Herren
Prorector, Decani, und übrige Assesores,
Magnifice,
Hochwürdige, Wohlgebohrne, Hochgelehrte,
Insonders Hochzuverehrende Herren !
Ew. Magnificenz, Hochwürden, und Wohlgebohrene[1] erlauben hochgeneigt, mittels gegenwärtiger Schrift verschiedene, die bekannte Pasquillensache angehende Dinge vortragen zu dörfen, um deren gütige Ge=
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währung ich gehorsamst bitten muß!
Es wird 1. noch im besten Andenken seÿn, als ich am 12.ten May dieses Jahres die Ehre hatte, vor der hochlöbl. Universitäts Deputation zu erscheinen, und dieses verhaßten, und unglücklichen Proceßes wegen ein Pro Memoria einzureichen, darinnen ich zu äusern genöthiget war, daß man mich noch nicht überzeugt habe: ob mir die sämtlichen, diesen Schandproceß angehende Actenstücke abschriftlich mitgetheilet sind. So geruheten Ew. Magnificenz, Hochwürden und Wohlgebohren mit die Versicherung zu ertheilen, daß ich in denen nachfolgenden Tagen davon überzeugt werden soll:
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und gaben in meinem Beÿseÿn dem
Herrn Prof: Riccius[3]
einen Befehl in folgenden
Worten.
Der Hl. prof: Riccius muß auf seinen Eÿd, und auf sein Gewißen nächster Tagen dem Prof: Lowitz die gantzen Acten vorlegen, und nichts davon zuruck behalten; damit er überzeugt werde, ob ihm alles mitgetheilet seÿ. |
Hierauf wurde die Anrede gegen mich gerichtet, und mir angerathen:
Als dann meine mir mitgetheilte Abschrift der Acten mit zu bringen, damit ich solche mit den Originalacten vergleichen, und das noch mangelnde zur Mittheilung bestimmen könne. |
Ich habe bisher mit der äusersten Geduld auf die Erfüllung dieses
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gütigen Versprechens gewartet, damit
ich in dem Proceß weiter kommen
könne. Es ist aber während diesen
indeßen verfloßenen vier Monathen
über, meine Hoffnung vergeblich
gewesen: und da vieleicht dieses
vom Herrn Prof: Riccius allein abhänget;
so sehe ich mich nothgedrungen, in
diesem Falle Ew. Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebohrl. meine Befremdung
darüber zu bezeigen: und zugleich
anzumerken, daß dieser Umstand
wider die ausdrücklichen Gesetze streitet.
Königl. Criminal-Instruction Cap. 1 §. VI. und Cap. XIV. |
II. Ist Ew. Magnificenz Hochwürd. und Wohlgebohrl. nicht unbekannt, daß der Civilproceß gegen Hln. Stallmei=
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ster Aÿrer,[4]
und gegen die Jungfer Beckerin,[5]
deßen gegenwärtige Köchin, eigentlich die
in denen Pasquillen Acten erdichtete elende
Ursache des gegen mich gefaßten Verdachtes,
widerlegen muß. Es ist daher nothwendig,
daß dieselben Acten von Königl.
Justiz-Cantzleÿ in Hannover zuruck gefordert,
und denen Pasquillen Acten beÿgeleget
werden. Denn es haben Ew. Magnificenz,
Hochwürd. und Wohlgebohrl. selbst nicht
allein diesen Civilproceß durch einen
Universitäts-Bericht
vom 17. Febr. 1764.[6] unauflöslich
damit verknüpfet: sondern es ist mir diese
nothwendige Vereinigung auch schon
vorhero, nehmlich am 24. Decbr. 1763. von
der Hochlöbl. Deputation versprochen, und
am 31. Decbr. darauf abermahls von dem
Hln. Hofrath Pütter,
als damahligen Pror:[7]
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Magnifico bestättiget worden.
III. Wollen Ew. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebohren den folgenden Umstand in Erwägung ziehen, und meine darauf gegründete Bitte nicht ungewährt laßen ! Es ist bekannt, daß ich schon im October des vorigen Jahres den Hln Doctor Jaep[8] zu meinem Advocaten und Defensor erwählet habe. Es ist aber auch dabeÿ bekannt, daß er sich so wohl privatim als auch öffentlich am 24. Decbr. 1763. vor der gantzen versamlet gewesenen Hochlöbl. Deputation, laut des beÿ denen Inquisitions-Acten sub Nro. 61.[9] liegenden gerichtlichen Protocolles erkläret hat: er wolle und könne sich nicht mit der Defension abgeben, wenn ihm nicht integra acta, vornehmlich aber
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die beÿden, zur Unterweisung der
Herren Hofräthe Pütter und Meister[10],
vom Hannover gesandte, und denen
Acten in einem geheimen Separat-Fascicul
beÿ gelegte Rechtsgutachten,
nebst denen dringenden Vorstellungen
derer Herren Hofräthe Aÿrer[11]
und Michaelis[12] abschriftlich mitgetheilet;
wie auch meine eigenen, nach
Hannover geschriebenen Vorstellungen
denen Acten beÿgeleget werden.
Da mir nun alles dieses bishero ohne
Grund ist abgeschlagen worden: so wird
sich auch Hl. Jaep nicht dazu
verstehen, die Feder zu meiner Defension
anzusetzen. Er hat es mir
vielmahl gesagt: und ich habe mich
auch schon vorlängst mündlich vor
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der Hochlöbl. Deputation darüber beklaget;
dagegen mir die Antwort
ertheilet wurde: daß ich also
lieber einen andren Defensorem
annehmen sollte. Ueber dieses
klagte er auch seit einigen Monathen
gegen mich, daß ihm seine
Civilproceße, die sich nicht zurück
setzen laßen, keine Zeit übrig ließen,
dem Pasquillenprozeß nach
zu dencken. Und, was mich von
seiner Unlust, sich in diese Sache
einzulaßen noch mehr überzeuget,
ist, daß er den Civilproceß
gegen den Herrn Stallmeister
Aÿrer, und die Jungfer Beckerin
unvermuthet, und wider meinen
Willen hat liegen laßen, ohngeachtet
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er mir selbst die Art der Fortsetzung
begreiflich machte, und
selbigen zu Ende zu bringen die
Versicherung gab.
Dies und noch andere wichtige Umstände, deren ich gegenwärtig nicht gedencken kann, haben mich zu den Entschluß bewogen, einen anderen Advocaten aufzusuchen, dem ich meine Angelegenheiten sicher anvertrauen darf. Ich prüfete dahero das Verhältniß aller hiesigen Herren Advocaten, gegen mich oder gegen meine Feinde: und fand keinen der unpartheÿischer wäre, der nehmlich weder mit meinen guten Freunden, noch
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mit meinen bösen Feinden in einiger
Verbindung stehet, als der
Herr Doctor Habernickel[13]. Denn
Hl. Dr. Cassius[14] ist mein Schwager,
welchen ich wegen der nothwendigen
Folgen dieses elenden
Proceßes nicht zu meiner
Hülfe brauchen kann. Hl. D.r
Morrien[15] ist ein sehr guter Freund
von meinen Feinden, und dabeÿ
in einem beständigen Umgang
mit ihnen. Der Herr
Doctor Falkenhagen[16] ist selbst
ein beleidigter Theil: und
noch über dieses der Reinschreiber
aller gegen mich eingegebenen
niederträchtigen Anzeigen,
und Klagen. Den Herrn
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Doct: Bellmann[17] habe ich nicht
die Ehre zu kennen. Der Herr
Doct. Richard[18] ist auf dem
Rathhause mit zu vielen
Geschäften überhäufet; und er
würde sich auch eines Theiles wegen
meines Herrn Schwagers:
andern Theils aber wegen Hln
Vice-Syndici Meÿenberg[19] ein
Bedencken machen, sich mit dieser
Sache abzugeben.
Es ist also niemand allhier übrig, dem ich meine Defension anvertrauen darf, und gegen den mir keine Gründe zur Ausnahme bekannt sind, als der Herr Doctor Habernickel. Ich habe ihm mein Vertrauen zu seiner Hülfe
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entdecket. Er hat mir aber zu
zweÿenmahlen solche Ursachen
entgegen gesetzt, warum
es ihm sauer werden mögte,
sich dieser Sache zu unterziehen,
die in der That theils nicht vorhanden
sind, theils aber gantz
und gar nichts bedeuten.
Da nun Ew. Magnificenz, Hochwürden und Wohlgebl. selbst wünschen, daß dieser Proceß zum Ende komme, und da mir alles in der Welt daran lieget, daß mein Antheil an demselben von einen unpartheÿischen, redlichen und rechtschaffenen Manne ausgeführet werde: über dieses auch besagter Hl. D. Habernickel unter der hiesigen Academischen Gerichtsbarkeit stehet; so ist noth=
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wendig, daß zur Beförderung des
Ausganges dieses Proceßes, Ihm
gerichtlich aufgetragen werde, sich
meinem Ansuchen zu fügen.
Es ergehet dennoch an Ew. Magnificenz, Hochwürden und Wohlgebohren mein gehorsamstes Suchen und Bitten
I. mir in denen nächsten Tagen, die am 12. Maÿ gerichtlich versprochene neue Durchsicht der Acten zu verschaffen: und als dann die mir entweder noch mangeltden Acten, wie auch die bisher neu dazugekommen Actenstücke abschriftlich mit zutheilen. | |
II. Die Acten des bewußten Civilproceßes gegen Hln Stallmeyster Aÿrer, und die Jgfr. Beckerin von Königl. Justiz-Cantzleÿ zuruck zu fordern, und | |
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sie in einem besondern Fascicul denen Pasquillenacten beÿzufügen, mir aber die deswegen gemachte Einschaltung, oder Einrichtung zum nöthigen Gebrauch beÿ meiner Deduction, bekannt machen zu laßen; | |
III. Dem Hln D. Habernickel gerichtlich aufzutragen, und ihn zu ersuchen, daß er mir als ein rechtschaffener und christlicher Advocate zu Auseinandersetzung meiner Streitigkeiten redliche Hülfe leiste; damit ich so bald als es nur möglich ist, aus diesen verwirrten und beschwerlichen Umständen kommen könne! |
Endlich ersuche ich mir beÿ dieser Ge=
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legenheit die Freÿheit Ew. Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebl. auch noch gehorsamst zu
bitten, dem Hln. Prof. Riccius zu befehlen,
daß er beÿ diesem Inquisitions Proceß
in Zukunft sich den Gebrauch des gestempelten
Papieres enthalte. Wenn
ihm schon unbekannt wäre, wie es doch
nicht ist, daß selbst die hohe Königl. Landes
Regierung mich damit verschonet;
so sollte er doch in denen Königl. Landes
Gesetzen, die auf der Concilienstube[20]
täglich vor seinen Augen liegen, beßer
bewandert seÿn. Er darf daher zu seiner
Belehrung nur
das VII. Cap. pag. 87 und 159 der Calenbergischen Landes Verordnung, und Gesetze |
nachsehen. Sollte er mich abermahls in dieser Sache, entweder mit solchem
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Papiere, oder gar mit Sporteln[21],
wie schon geschehen,
belästigen, so werde ich mich
genöthiget sehen, meine sämtlich erhaltene
Original-Decrete, mit einer
gerechten Beschwerung begleitet, an
den Hofe Königl. Landes-Regierung einzusenden,
und dort wider diese Unordnungen
Schutz und Hülfe suchen.
Unter heiligster Versicherung der möglichst größten Hochachtung, und Ehrfurcht habe ich die Ehre zu seÿn
Ew. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebohren
Göttingen den 12. Sept.
1764.
gehorsamster Diener
Georg Moritz Lowitz
Fußnoten
- ↑ Lowitz wendet sich hier vermutlich an den Prorektor. Das war vom 03.07.1764-02.01.1765 Gottfried Achenwall (1719-1772), der Historiker und Jurist war. Er gilt als deutscher Begründer der Statistik.
- ↑ Aktennummer im Pasquillenprozess.
- ↑ Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
- ↑ Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760
Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075. - ↑ Maria Elisabeth Becker war seit 1762 beim Stallmeister
Ayrer als Köchin angestellt. Vgl.:
Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472. - ↑ Im Schreiben vom 17.02.1764 an die Landesregierung begründete Prorektor Vogel ausführlich, warum der von Lowitz angestrengte Zivilprozess nicht entschieden werden könne, bevor der Pasquillenprozess abgeschlossen sei.
- ↑ Vom 04.07.1763 bis zum 03.01.1764 war Johann Stephan Pütter (1725-1807) Prorektor. Er war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
- ↑ Heinrich Christian Jaep (ca. 1718-22.07.1788) hatte in Göttingen
ab 1737 studiert und wurde hier Jurist. Vgl.:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 258. - ↑ Dieses Protokoll findet sich im Universitätsarchiv von Göttingen: D-23-9-2, unpaginiert [Scan 336-338].
- ↑ Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
- ↑ Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
- ↑ Eberhard Habernickel (1730-1789) war Jurist in Göttingen. Zu ihm siehe: Hausmann, Frank-Rutger: Der Wiedenester Rechtsgelehrte Eberhard Habernickel (1730-1789). In: Romerike Berge, Zeitschrift für das Bergische Land, 23/3 (Dezember 1973), S. 117-119.
- ↑ Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester von Lowitz Ehefrau, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
- ↑ Georg Friedrich Morrien (ca. 1690-25.01.1774) war
von 1723 bis 1763 Jurist und Bürgermeister in Göttingen. Vgl.:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 269. - ↑ Johann Heinrich Falkenhagen (1720-1784) war Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen.
- ↑ Johann Christoph Bellmann (1729-1794) war seit 1757 Privatdozent der Rechtswissenschaften in Göttingen. Vgl.: Ebel, Wilhelm: Catalogus professorum Gottingensium: 1734-1962. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1962, S. 62.
- ↑ Christian Ludwig Richard (?-1799) war von 1784 bis 1799 Bürgermeister in Göttingen.
- ↑ Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied
des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268. - ↑ Die Concilienstube befand sich bis 1764 im Kollegiengebäude. Sie diente der Universität als Sitzungszimmer der Concilienversammlungen sämtlicher dazu gehöriger Professoren und auch für Verhandlungen des akademischen Gerichts. Vgl. Mittler, Elmar; Purpus, Elke; Schwedt, Georg: "Der gute Kopf leuchtet überall hervor": Goethe, Göttingen und die Wissenschaft. Göttingen: Wallstein-Verlag 1999, S. 118
- ↑ Sporteln: Entgeld, das den Betreffenden für gerichtliche Handlungen zu verrichten war.