Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Protokoll der Deputationssitzung
Empfänger  
Ort Göttingen
Datum 24. Dezember 1763
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 336-338
Transkription Hans Gaab, Fürth

Actum Göttingen den 24. Dec. 1763.
in Deputatione acad.

[Anwesend: Prorektor Pütter[1], Dr. Förtsch[2], Prof. Meister[3], Prof. Vogel[4], Prof. Weber[5] und der Syndicus Prof. Riccius[6]]

Demnach der Herr Professor Lowitz in seinen am 13. Decembr. currentis zweÿ Schrifften vom 10. und 13. ejusd. datiret übergeben und von der Universitaet Deputation vor acht Tagen resolviret worden, denselben nebst seinem Herr Advocaten causae Dr. Jaep[7] auf heute vorzuladen, und denenselben wegen des in den Schreiben geschehenen Anbringens ein und die andre Bedeutung zu thun, diese auch in Person beide erschienen: So gab der Hl. Prorector denenselben zu erkennen, was

1.) das Schreiben anbeträfe, welches der Hl. Prof. Lowitz wegen der 3 Rthl., so der an die Köchin Beckern[8] zu des Stallmeisters Ayrers[9] Haußhalt in dieses Abwesen vorgestrecket haben wolle, am 16. Junii übergeben, läge nebst dem darauf abgegebenen Decret[10] in einem besondern Fasciculo.

2) die anderweitige Betrachtung, so der Hl. Prof. Lowitz sub num. 48 vermisset haben, läge abgeschrieben ebenso in einem separato fasciculo.

3.) Die Schreiben, so derselbe nach Hannover abgehen laßen, und hier beÿ denen Actis nicht befindlich; wie auch die Schreiben der Herren Hofräthe Ayrer[11] und Michaelis[12], so auch mit dem Rescript[13] worinnen derselben Eröfnung geschehe, nicht anhero kommen, wären niemals partes actorum worden, und wäre auch auf diese nicht weiter alhier, als daß in der Sache fortgefahren worden, zu reflectiren gewesen, und annoch auch auf die-

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se[15] nicht von den Urthels Verfassern erkannt werden. Es könnte auch seÿn daß in dem leztern Schreiben gantz andre Sachen mit begriefen wären, die nicht communicable wären, dahero Königl. Regierung solche wol anstand anhero zu übersenden finden würde.

Der Advocatus causae Dr. Jaep stellte hingegen für. Solten in den leztern Schreiben Sachen die gegenwärtige Untersuchung nicht angingen, mit begrifen seÿn, so würden doch die Extracte aus beÿder HofRäthe Schreiben in copia vidimata[16] communiciret werden können, und diese würde Königl. Regierung nicht abschlagen. Wenn er nicht integra acta hätte, declarirte der Advocatus causae zu wiederholten mahlen so könnte er sich mit der Defension nicht abgeben. Was nun der H. Professor Lowitz und die beide Hl. HofRäthe Ayrer und Michaelis deshalben nach Hannover geschreiben müste unumgänglich ad acta gebracht werden, wann solche integra seÿn solten.

Judicium

inhaerirte der vorigen Vorstellungen und es wären diese Stücke nie partes actorum worden, und mithin hielte sich es nicht verbunden, solche herbeÿ zu schaffen. Jedoch verlangte das Judicium der H. Professor Lowitz und sein Herr Advocatus causae solten einen Abtritt ins NebenZimmer nehmen, man wolle über diese Sache votiren, und würde der einhellige Schluß so dann dahin gefaßet, und denen wieder herbeÿ geladenen sofort publiciret: Würde der Herr Defensor eine Schrifft an die Universtitaet übergeben, und in solcher um die HerbeÿSchaffung der von Ihm und dem Hl. Professore Lowitz verlangten Schreiben nachsuchen, so wolte man solches an Königl. Regierung mit einem Berichte übersenden, und von Hochderoselben

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die Entschließund darüber gewärtigen.

in fidem
Ch Riccius




Fußnoten

  1. Vom 04.07.1763 bis zum 03.01.1764 war Johann Stephan Pütter (1725-1807) Prorektor. Er war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
  2. Paul Jacob Förtsch (1722-1801) war seit 1751 Professor für Philologie in Göttingen.
  3. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  4. Rudolf Augustin Vogel (1724-1774) war seit 1753 Professor für Medizin in Göttingen. Vom 3. Januar 1764 bis zum 3. Juli 1764 war er Prorektor der Universität.
  5. Andreas Weber (1718-1781) war seit 1749 Professor für Philosophie in Göttingen.
  6. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  7. Heinrich Christian Jaep (ca. 1718-22.07.1788) hatte in Göttingen ab 1737 studiert und ließ sich hier als Jurist nieder. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 258.
  8. Maria Elisabeth Becker war seit 1762 beim Stallmeister Ayrer als Köchin angestellt. Vgl.:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472.
  9. Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760 Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075.
  10. Das Ansinnen von Lowitz, seine Forderung an den Stallmeister wegen Bezahlung der drei Taler zu unterstützen, wurde abgelehnt, da dies eine Zivilangelegenheit sei und damit die Deputation nicht zuständig sei, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-1, Bl. 92r.
  11. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  12. Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung.
  13. Reskript der Landesregierung vom 23.06.1763, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan122-137.
  14. Nummer des Aktes im Pasquillenprozess.
  15. Hier fehlt eine Silbe, die sinngemäß ergänzt wurde.
  16. copia vidimata: beglaubigte Kopien.