Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Dekret der Deputation der Universität
Empfänger Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Ort Göttingen
Datum 17. Dezember 1763
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 319-320
Transkription Hans Gaab, Fürth
Hinweis Der besseren Übersicht halber wurden vor den einzelnen Punkten Absätze eingfügt

Dem Herrn Professori George Moritz Lowitz wird

1.) die in seinem am 13. Dec. currentis beÿm Judicio academico überreichten zweyen Schrifften vom 10 und 13. December gegen das Judicium gebrauchte anzügliche Schreib-Art alles Ernstes hiermit verwiesen und Ihme dabey auferleget, künftig seine einzureichende Schrifften ordnungsmäßig mit Unterschrifft des Adcocati causae[1] zu übergeben, und solche mit der dem Judicio academico schuldigen Achtung einzurichten, oder zu gewärtigen, daß man solche wiedrigen falls zurück geben, auch, nach Befinden, schärferes Einsehen haben werde.

2.) nochmals die Inspectio actorum auch mit Beÿfügung der zur Einsicht verlangten rechtlichen Gutachten verstattet werden; Hier nächst wird derselbe

3) bedeutet, daß obgleich die Königl. und Churfürstl. Criminal. Instruction verordne:

  Dem Defensori den rotulum[2] des Zeugen Verhörs, oder was er sonst ex actis bedarf, mitzutheilen;

Keinesweges aber die Abschrifft der gesammten acten zu gestatten seÿ, als deren Bedürfniß zum Behuf der Defension auch nicht abzusehen ist; solchem nach des Professoris Lowitz darauf gerichtetes Suchen auch nicht statt findet, sondern derselbe mit dem ihme und dem Advoacto Caussae bereits verstatteten, und noch zum Überfluß weiter zu verstattenden Inspection actorum sich zu begnügen,

N. 60[3]

[Scan 320]
allenfalls auch noch von einzelen Actenstücken, so er mit Anführung erheblicher Ursachen verlangen möchte, weitere Abschrifften zu gewärtigen habe. Da solcher Gestalt

4) von dem übrigen Inhalt obgedachter beiden Schrifften theils das meiste beÿ der weitern Inspectione actorum sich von selbsten erledigen wird, theils mit wenig Worten am füglichsten mündlich eine und die ander Erläuterung zu geben ist; so wird der Herr Prof. Lowitz nebst seinem Advocato caussae auf dem 24. dieses nach Mittags um 2. Uhr coram Deputatione auf dem Concilio zu erscheinen vorgeladen, um alda solchene mündliche Erläuterungen zu gewärtigen.   Decretum in Deputation academica Göttingen den 17. Decembr. 1763.


ist den 21. Dec.
richtig insinuiret[4].
Fricke[5].

  JSP [Johann Stephan Pütter[6]]
  PJF [Paul Jacob Förtsch[7]]
  CM [Chr. Friedrich Georg Meister[8]]
  RAV [Rudolf Augustin Vogel[9]]
  AW [Andreas Weber[10]]


Fußnoten

  1. Der Advokat von Lowitz war Heinrich Christian Jaep (ca. 1718-22.07.1788), der in Göttingen ab 1737 studiert hatte und hier Jurist wurde.
    • Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 258
  2. Nummer des Aktes in der Designatio Actorum.
  3. rotulum: Rolle. Gemeint ist das Protokoll des Verhörs.
  4. insinuiert: eingeliefert.
  5. Johann Daniel Christoph Fricke (1735-1809) war Pedell (Hausmeister) an der Universität in Göttingen.
    • Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 512
  6. Vom 04.07.1763 bis zum 03.01.1764 war Johann Stephan Pütter (1725-1807) Prorektor. Er war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen.
  7. Paul Jacob Förtsch (1722-1801) war seit 1751 Professor für Philologie in Göttingen.
  8. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  9. Rudolf Augustin Vogel (1724-1774) war seit 1753 Professor für Medizin in Göttingen. Vom 3. Januar 1764 bis zum 3. Juli 1764 war er Prorektor der Universität.
  10. Andreas Weber (1718-1781) war seit 1749 Professor für Philosophie in Göttingen.


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