Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Cassius, Georg Andreas (1716-1793)
Empfänger Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)
Ort Göttingen
Datum 10. Juli 1765
Signatur SUB Göttingen: 2° Cod. hist. 305, Bl. 46r-47v
Transkription Hans Gaab, Fürth


Göttingen den 10ten Julius
1765.  

Pro memoria.

Gestern Nachmittage declarirte der Herr Bruder Lowiz mit und meiner frauen, da wir nehmlich wegen dero Auferlangen[?], in pcto. der Rechnungen Abthuung, uns mit ihm unterredeten, daß er täglich bereit seÿn würde, sich dahin mitzubestreben, damit der Frau Mutter Sachen ine eine völlige Richtigkeit gesetzet werden. Er müste aber zuvor eine gnügliche Kenntniß von der Frau Mutter Vermögen überhaupt, und insonderheit von denen belegten capitalica haben; indem so lange seine Frau gelebet, er sich nicht viel darum bekümmert, nun aber selbsten von allem informiret seÿn müste, wenn er wegen seines Sohnes mitreden, und etwas beschließen solle. Seine intention gehet also dahin, daß

1.   eine specification von allen vorhanden documenten, die der Frau Mutter statum [...?] betreffen, gemacht, und ihm commu-

[Bl. 46v]
  niciret werden mögten, damit er sehe, was es davon abschriftlich nöthig habe.
2.   daß sodann die original documente in einer gemeinschaftl. lade vor jedem mitinteressenten verschloßen, und sochl beÿ Ihnen, als rechnungsführer und Administrator dponiret bleibe. Wäre nun demnachst nöthig, beÿ solcher lade zu gehen, so dörfte jeder interesente mit dabeÿ seÿn, oder den Schlüßel schicken.
3.   findet er der billigkeit gemäß, daß auch Sie wegen der zeitbahr[?] an sich habenden Mütterlichen Güter eine bescheinigung oder obligation von sich stellen, und solche zu denen übrigen mütterlichen documentis mit in die gemeinschaftliche lade legeten, gestalten er und seiner Hauß so wohl, la s auch wir wegen des Anlases aus deme Mütterlichen schrifftl, bescheinigungen von uns gestellet hätten.

[Bl. 47r]
4.   So bald dieses in richtigkeit gesetzet, wäre er bereit, die obgedachte Rechnungen mit der begehrten bescheinigung wegen derer approbation zu retradiren; und könte der bißherige Administrator auf dem einmahl beliebten Fuß continuiren, indem er einen fremden curatorem, wenn wir die Sachen unter uns in vorbemeldeter Ordnung schicken, gantz einmüthig fände.[??]
5.   So bald das mütterliche inventarium mandiret seÿe, könten die beÿ ihm im Hause befindlichen meublen per capita nachgeshen, und so dann weitere Verabredung darüber genommen werden, vornehmlich, wie es in Zukunfft mit denen schwehren mütterlichen mobilien, als Schränken und dergl. gehalten werden solle, und ob nicht rathsahm, solche mittels einer anzustellenden auction zum besten der Fr. Mutter zu versilbern,

[Bl. 47v]
  und das daraus gelösete auf Zinsen auszuthuen; wobeÿ denen intresenten freÿ bliebe, aus der auction anzukauffen, was ihnen beliebete.
6.   Wenn Sie nicht selbst lust und Zeit hätten, die Mütterliche mobilien nachzushen, so würde es ihm lieb seÿn, wenn nur die frau schwester mit dabeÿ wäre, und fände er ohnehin nöthig, daß dieselbe von allen gründlich informiret würde. Wenn auch
7.   sonsten über ein oder anders deliberiret werden solte, so wolle er sich allemahl desfals beÿ uns einfinden, und hätten sie nicht zu besorgen, daß er zu Unrichtigkeiten, auch Zanck und Streit lust hätte.
  Er begehre nicht unbilliges, und könne hinkünftig jedes Jahr die administrations rechnung geschloßen und sofort abgethan werden.

  Ich ersuche übrigens zu diesen billigen Vorschlägen Hand zu biethen, da so dann alle ungegründete besorgniß von selbst hinweg fallen wird.

GA Cassius



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