Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Cassius, Georg Andreas (1716-1793)
Empfänger Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)
Ort Göttingen
Datum 10. Juli 1765
Signatur SUB Göttingen: 2° Cod. hist. 305, Bl. 46r-47v
Transkription Hans Gaab, Fürth


Göttingen den 10ten Julius
1765.  

Pro memoria.

Gestern Nachmittage declarirte der Herr Bruder Lowiz mir und meiner frauen, da wir nehmlich wegen dero Anverlangen, in pcto. der Rechnungen Abthuung, uns mit ihm unterredeten, daß er täglich bereit seÿn würde, sich dahin mitzubestreben, damit der Frau Mutter Sachen in eine völlige Richtigkeit gesetzet werden. Er müste aber zuvor eine gnügliche Kenntniß von der Frau Mutter Vermögen überhaupt, und insonderheit von deren belegten capitalien haben; indem so lange seine Frau gelebet, er sich nicht viel darum bekümmert, nun aber selbsten von allem informiret seÿn müste, wenn er wegen seines Sohnes mitreden, und etwas beschließen solle. Seine intention gehet also dahin, daß

1.   eine specification von allen vorhanden documenten, die der Frau Mutter statum bonarum betreffen, gemacht, und ihm commu-

[Bl. 46v]
  niciret werden mögten, damit er sehe, was er davon abschriftlich nöthig habe.
2.   daß sodann die original documente in eine gemeinschaftl. lade vor jedem mitinteressenten verschloßen, und solche beÿ Ihnen, als rechnungsführer und Administratore deponiret bleibe. Wäre nun demnachst nöthig, beÿ solcher lade zu gehen, so könte jeder interesente mit dabeÿ seÿn, oder den Schlüßel schicken.
3.   findet er der billigkeit gemäß, daß auch Sie wegen der zinsbahr an sich habenden Mütterlichen Gelder eine bescheinigung oder obligation von sich stellen, und solche zu denen übrigen mütterlichen documentis mit in die gemeinschaftliche lade legeten, gestalten er und seine Hauß frau so wohl, als auch wir wegen des Anlehns aus dem Mütterlichen schrifftl. bescheinigungen von uns gestellet hätten.

[Bl. 47r]
4.   So bald dieses in richtigkeit gesetzet, wäre er bereit, die obgedachte Rechnungen mit der begehreten bescheinigung wegen derer approbation zu retradiren; und könte der bißherige Administrator auf dem einmahl beliebten Fuß continuiren, indem er einen fremden curatorem, wenn wir die Sachen unter uns in vorbemeldeter Ordnung hielten, gantz unnöthig fände.
5.   So bald das mütterliche inventarium mandiret seÿe, könten die beÿ ihm im Hause befindlichen meublen per capita nachgesehen, und so dann weitere Verabredung darüber genommen werden, vornehmlich, wie es in Zukunfft mit denen schwehren mütterlichen mobilien, als Schränken und dergl. gehalten werden solle, und ob nicht rathsahm, solche mittels einer anzustellenden auction zum besten der Fr. Mutter zu versilbern,

[Bl. 47v]
  und das daraus gelösete auf Zinsen auszuthuen; wobeÿ denen intrresenten freÿ bliebe, aus der auction anzukauffen, was ihnen beliebete.
6.   Wenn Sie nicht selbst lust und Zeit hätten, die Mütterliche mobilien nachzusehen, so würde es ihm lieb seÿn, wenn nur die frau schwester mit dabeÿ wäre, und fände er ohnehin nöthig, daß dieselbe von allen gründlich informiret würde. Wenn auch
7.   sonsten über ein oder anders deliberiret werden solte, so wolle er sich allemahl desfals beÿ uns einfinden, und hätten sie nicht zu besorgen, daß er zu Unrichtigkeiten, auch Zanck und Streit lust hätte.
  Er begehre nicht unbilliges, und könne hinkünftig jedes Jahr die administrations rechnung geschloßen und sofort abgethan werden.

  Ich ersuche übrigens zu diesen billigen Vorschlägen Hand zu biethen, da so dann alle ungegründete besorgniß von selbst hinweg fallen wird.

GA Cassius



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