Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Sachse, Witwe[1] |
Empfänger | Deputation der Universität |
Ort | Göttingen |
Datum | 12. Februar 1767 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 29-37 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
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praes. d. 12. Febr. 67.
Gemüßigte Klage und Bitte
ab Seiten
Weil. Raths Apothekers Johann Florenz
Sachsen, nachgel. Witwen gebl. Zindeln
für sich und in Vormundschaft ihrer
Kinder, Klägerin
entgegen
den Herrn Professor Lowitz Beklagter
hat Anl.
sub lit: A.
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Königl. Gros=Britl. zur Churfürstl. Brl.
Lünebl. Georg August Universtitäts
Deputation, Hochverordnete Herren,
Pro-Rector[2], Decanes und Professores
Magnifice Hochwürdige und Wohl=
gebohren, Hochgelahrte
besonders Hochzuehrende Herren!
Es ergiebt die sub Lit A hienebengehende Rechnung in mehrern, was gestalt mir der Herr Beklagter annoch 58 Rt 23 Gr 6 Pf für empfangene Medicin und Waaren schuldig geblieben. Gleichwie ich nun denselben verschiedentlich an die Bezahlung in Güte
/3.[3]
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erinnern laßen, demohngeachtet aber seit so geraumer Zeit beständig mit baaren
Vertröstungen von Ihm hingehalten worden, mithin keine Hoffnung mehr für mich sehe,
die Bezahlung in Güte zu erhalten; so ergehet an Ewl. Magnificentz, Hochwürden
und Wohlgebl. meine gehorsamste Bitte, dieselben wollwn Hoch und Rechtsgeneigt geruhen:
den Herrn Beklagten darüber vernehmen und instructa causa zu erkennen | ||
daß Beklagter die eingeklagten 58 Rt 23 Gr 6 Pf samt Zinsen von Michaelis 1763, innerhalb 4 Wochen den bey Vermeidung der Hülfe zu bezahlen, auch alle mir | ||
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verursachten Kosten zu erstatten schuldig sey. |
Super etiam atque etiam humiliter implorando
Conc. Alttemmelmann Adv.
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Anhang mit der Rechnung über die von Lowitz erhaltenen Waren
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Dekret der Deputation dazu
Vom Herrn Professori Georg Moritz Lowitz wird hiermit die von der Weÿl. des Rath Apothekers Johann Florenz Sachens nachgelaßene Wittwe geb. Zindeln für sich und in Vormundschafft ihrer Kinder übergebene Klage nebst der Rechnung sub lit. A. in Abschrifft und mit dem Bescheide communiciret, daß Beklagter die Klägern innerhalb vier Wochen klaglos zustellen, oder erhebliche Ursachen, warum er dieses zu thun nicht verbunden seÿ, in eben der Frist anzuführen schuldig. Decretum in Deputatione academica Göttingen den 14. Febr. 1767
/4.[3]
Fußnoten
- ↑ Der Apotheker Johann Florentin Sachse hatte am 17.06.1739
das Bürgerrecht erworben. Seit 1740 wohnte er Auf der langen Marschstraße 861.
Sein Haus wurde "Maschapotheke" genannt, er betrieb darin aber einen Weinschank.
Offensichtlich ist er vor 1767 gestorben.
Wellenreuther, Hermann: Göttingen 1690-1755. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1988, S. 391, Tab. IV, Nr. 676; S. 461, Tab. XIV, Nr. 317.
Marx, Karl Friedrich Heinrich: Goettingen in medicinischer, physischer und historischer Hinsicht geschildert. Dieterich: Göttingen 1824, S. 275
Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 46, Fußnote 299. - ↑ Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Von 03.01.1767- 02.07.1767 war er Prorektor der Universität.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.