Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Deputation der Universität
Empfänger Dekret
Ort Göttingen
Datum 21. Oktober 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 271, 285
Transkription Hans Gaab, Fürth


Prof. magnif. Pror. et Consil.
  auctior Ayrer[1]
  et me Syndico[2]

Actum Göttingen den 21. Octobr. 1767
auf dem Concilio

Nachdem der Herr Professor Lowitz sich wegen der seinem Sohne[3] competirenden[4] 1800 Rt zu einer eidlichen Versicherung freÿwillig offeriret und man Gerichts wegen solche anzunehmen verfüglich erachtet so ist heute um 10. Uhr Terminius zu dieser Vereidung angesezet, und es erschien auch der Hl. Prof. Lowitz mit seinem rechtl. Be&ystand dem Hl. Do. Cassius[5], und ist der Eid von erstern more solito[6] dergestalt abgestattet worden:

Ich George Moritz Lowitz schwöre zu Gott dem Allwissenden einen Eid mit Mund und Hertz, daß ich die meinem unmündigen Sohn gebührende und durch den zwischen mir und dessen Vormund getroffenen Vergleich festgestellte Summe von 1800 Rt in Louisdor a 5 Rt mütterlichen Vermögens, lebenslang als Vater conservieren und diese Gelder zu St. Petersburg hiernächst nach meiner Ankunfft daselbst gegen sichere Pfand Verschreiben auf liegende Gründe oder andre Sicherheit unter Zubringen suchen will.

Diese gelobe, versichere und schwöre ich, so wahr mir Gott helffe, und sein heiliges Evangelium durch Jesum Christum. Amen.

Nachdem nun der Hl. Professor Lowitz diesen Eid, me praelegente[7] wircklich geschworen, so hat derselbe sich aus dem Judicio wieder begeben

in fidem
Riccius



[Scan 285]

Auf die von dem Vormund des Herrn Prof. Lowitz unmündigen Sohns, dem Advocaten Heinrich Arnold Fincken[8] am 20. October übergebene Anzeige nebst Interposition der rem mediorum pp wird demselben zum Bescheid ertheilet: dieweil der erregte concurs aufgehoben, der Vater seinem unmündigen Sohn nach St. Petersburg mit sich zu nehmen, so bekunt ist, auch des Sohns halber eidliche Versicherung gerecht gethan, daß er diesem die durch den Vergleich verspreche 1800 Rt in Louisdor a 5 Rt beÿ seinem Leben conserviret, und zu St. Petersburg, so bald sichs nur bewircken läßt, auf unbewegliche Grund Stücke sicher unterbringen wolle, mithin er beÿ diesem veränderten Umständen der Lowitzsche Sohn keinen Vormund weiter bedarf, so wird der bisherige Vormund seiner Pflicht somit erlassen, der Herr Professor Lowitz aber dabeÿ demselben für seine beÿ der bishero geführten Vormundschafft die angewandte Bemühung und Sorgfalt mit Vier und Zwanzig Thalenr dem gerichtlich geschehenen Erbitten gemäß zu entrichten. Wie denn zu dem Ende die von den gewesenen Vormund Advocat Fincken übergeben Rechnung dem Herrn Prof. Lowitz hiermit zusammen gestellt wird. Decretum in Deput. acad., Göttingen den 21. October 1767

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Fußnoten

  1. Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  2. Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
  3. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  4. competiren: zustehen.
  5. Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester von Lowitzens Ehefrau, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
  6. more solito: wie gewohnt; üblicherweise.
  7. me praelegente: den ich vorgelesen habe.
  8. Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
  9. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.