Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Fincke, Heinrich Arnold[1]
Empfänger Deputation der Universität
Ort Göttingen
Datum 20. Oktober 1767
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 264-270
Transkription Hans Gaab, Fürth

[Scan 270]


praes. d. 20. Oct. 1767.

Ganz gehorsamste Anzeige nebst
Interpostion der Remediorum[2] und Bitte
von Seiten
des bisherigen Curatoris des un=
mündigen Tobias Lowitz[3] Advocati
Heinrich Arnold Fincken.


[Scan 264]

Königl. Großbrittrl. zur
Churfürstl. Braunschwl. Lünebl.
Georg August Universitaets
Deputation, Hochverordnete Her=
ren Prorector[4]
Decani und übrige Professores
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
HochzuEhrende Herren !


Weil ich überzeuget bin, daß Hochlöbl. iudicium viel zu

/37.[5]

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gerecht liebend ist, als daß mir nicht sollte verstatten seÿn, mich auf alle mögliche erlaubte Weise gegen alle so wohl gegenwärtig als künftig wegen dieser Curatel, mir etwa aufgebürdet werden könnende Verantwortung sicher zu stellen; so habe Euro Magnificenz Hochwürdigen, und Wohlgebl. ganz gehorsamst anzeigen sollen, daß ab Seiten meiner in des von dem Herrn Professor Lowitz in dessen am 17ten d. M. eingereichten exhibito

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gethanen Erbieten wegen Sicherheit des für den unmündigen Tobias Lowitz per transactionem festgesezten Pflichttheil nicht consentiret, sondern ausdrücklich wiedersprochen, auch gegen das mir am 19ten d.M. insinuirete[6] Decretum mit Vorbehalt des schuldigen Respects quaevis remedia interponiret wird.

Damit mir auch sonsten ins künftige von Niemand also auch nicht von den Anver=

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wandten meines Curanden mütterlicher Seits vorgeworffen werden möge, daß ich durch Stillschweigen, das Anerbiethen und ermeldte Decretum genehmiget hätte; so werden HochDieselben gütigst geruhen, mich geneigtest zu dispensiren,[7] daß ich indem auf den 21ten d.M. anberaumte Termin nicht mit erscheinen darf.

Übrigens weis ich mir wohl zu bescheiden, daß ohne mich vielleicht von Gerichts

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wegen die Ablegung des verordneten Eÿdes vorgenommen werden wird, und auch nicht werdte nöthig haben, eines von den eingewandten remediis, wann ich ehesten Tages per Decretum meiner Pflichten entlaßen seÿn werde, zu wählen, und zu verfolgen. Auch weilen ich das Ende der Curatel meiner vorhin gethanen Bitte gemäß mit Freuden erwarte; so habe auch nicht verfehlen sollen, hiebeÿ sub A meine

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Curatel Rechnung[8] einzureichen.

Desuper decenter implorando[9]!

conc: HA Fincke



Fußnoten

  1. Nachdem sich Lowitz für zahlungsunfähig erklärt hatte, war seinem Sohn als Kurator der Advokat Heinrich Arnold Fincke zugewiesen worden.
  2. interposition der remdiorum: Einschub der Heilmittel, gemeint: Lösungsvorschläge.
  3. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  4. Von 02.07.1767-03.01.1768 war Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) Prorektor. Er war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat.
  5. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  6. insinuiren: einhändigen.
  7. dispensiren: freisprechen.
  8. Diese Rechnung ist nicht überliefert.
  9. Desuper decenter implorando: Mit Bitte darüber gnädig zu befinden.