Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Schröder, Philipp Georg (1729-1772)[1] |
Empfänger | Protokoll |
Ort | Göttingen |
Datum | 10. März 1768 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 288-289 |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Praes. Dn. Prorectore et Archiatro
Schroedero
et me Synd.[2]
Actum Göttingen den 10. Martii 1768
in aedibus Dn. Prorectoris
Es erschien der denominirte Professor und Geographe der Russischen Kaÿserl. Academie der Wissenschaften zu St. Petersburg in Rußland, Herr George Moritz Lowitz, welcher als Professor Philosophiae und Mathem. ordinarius alhier gestanden, und gab zu erkennen, was massen er morgen gesonnen seÿ die hiesige Lande zu verlassen und sich zu St. Petersburg zu etabiliren und seinen dahin geschehenen Beruff alda obzuliegen.[3] Dieweil er aber für nöthig und nützlich erachte, annoch vor seiner Abreise einen zuverläßen und getreuen Bevollmächtigten so wohl zu seinem eigenen, als auch seines einzigen Sohns Tobias Lowitz[4] Angelegenheiten und sich etwan ereignenten Vorfällen, und in Sonderheit zu den zu respicirenden beÿder Interesse in ihrer Abwesenheit, gerichtlich alhier zu bestellen, der auch zugleich mit erschienene Herr Professor George Christoph Hamberg[5] sich auch auf des obgedachten Herrn Professoris Lowitz dienstgewiedmetes Ersuchen sothane Vollmacht nach sein Vermögen zu übernehmen, geneigt und willfährig mündlich erkläret; so lang erwehnter Prof. Lowitz auch demselben in seiner und seines unmündigen Sohns Nahmen von nun an die gerichtliche generale Vollmacht, wie solches am bündigsten und nach der Vorschrifft hiesiger Landes Verordnung geschehen soll und könne, dahin auf, daß derselbe, außer der ihm ertheilten schrifftliche Instruction, in allen Vorfallenheiten, sie mögen sich ereignen wann und wie sie wollen sein und seines in väterlicher Vormundschafft lebenden Sohns Interesse in hiesigen Landen bestmöglichst respiciren und als ein Bevollmächtigter vertreten möge. Solten auch
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Vorfälle sich ereignen, wozu eine specielle Vollmacht erfordert würde,
so wolte er ihn auch diese solcher Gestalt zu gleich ertheilet haben, daß
er auch in Processual-Sachen alles thun und handeln möge, was dabey
ein zu allen und jeden Vorfallenheiten Bevollmächtigter
unternehmen und fortführen könnte, wenn auch die Sache wieder verhoffen
per modum appellationis in die höhern Gerichte in hiesigen Landen zu bringen
wären, oder Jemand zu Führung des Processes von seinen erwehnten Herrn
Mandatario zu substituiren vor diensam erachtet werden möchte, so sollte
auch dieser zu solcher Substitutions=Besorgung ausdrücklich bevollmächtiget
seÿn. Was nun des Herrn Mandantis Bevollmächtigter oder der Substitute
in seinem oder seines Sohnes Nahmens handeln thun und schlüßen
würde, das wollte er jeder zeit genehmigen, und ihn schadlos halten,
wie er denn dieses sub obligatione bonorum auch angelobte und versprache.
Anbeÿ wurde von dem Hln Professore Lowitz geziemend nachgesucht, daß
diese geschehene Bevollmächtigung des Herrn Professoris Hambergers ad
protocollum genommen, solche so dann bestättiget und dem Herrn Professori
Hamberger davon beglaubte Abschrifft zu dessen etwan benöthigten
Legitimation mit getheilt werden möchte, actum ut supra
in fidem s.
Ch Riccius
Dieweil sich kein Bedencken findet die von dem Herrn Professore Lowitz an den Herrn Professorem Hamberger gerichtlich geschehene Bevollmächtigung auch Gerichts wegen zu bestättigen, so wird dieselbe durch Beÿdruckung des Universitaets Siegels, und des zeitigen Prorectoris Unterschrifft hiemit confirmiret. Geschehen den 10. Mart. 1768
PGS
Fußnoten
- ↑ Philipp Georg Schröder (21.04.1729-14.03.1772) war seit 1764 ordentlicher Professor für Medizin in Göttingen. Von 03.01.1768-04.07.1768 war er Prorektor.
- ↑ Der Syndicus Christian Gottlieb Riccius (1697-1784) war seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen.
- ↑ Dass Lowitz mit seinem Sohn am 11.03.1768 abreiste,
wird auch von August Ludwig von
Schlözer (05.07.1735-09.09.1809)
in einem Brief an Jacob von Stählin
(09.05.1709-25.06.1785) vom 13.03.1768 bestätigt.
Winter, Eduard (Hrsg.): August Ludwig v. Schlözer und Russland. Berlin: Akademie-Verlag 1961, S. 213. - ↑ Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
- ↑ Georg Christoph Hamberger (1726-1773) war seit 1755 außerordentlicher Professor der Philosophie, ab 1663 ordentlicher Professor in Göttingen.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.