Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Wolters, Jakob Friedrich (?-1781)[1]
Empfänger Meyenberg, Georg Philipp (1732-1791)[2]
Ort Göttingen
Datum 24. Januar 1776
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-33-22, Bl. 6r-7v;
E-38-2, Scan 298-304 (Kopie)
Transkription Hans Gaab, Fürth

Unsere PP

Es ist zu seiner Zeit geliefert, und vernommen, was von Euch in Gefolg Unsers Rescripti vom 8ten Nov. a. p. wegen Bevormundung des von Weÿl. Professore Lowitz nachgelaßenen Sohns[3] einberichtet worden.[4]

Wie laßen es nun zwar beÿ der Verfügung bewenden, nach welcher von dem dortigen Civil Gerichte der Stadt=Schreiber Werder[5], als Curator des Sohns in Betref des demselben zu gefallenen Grosmütterlichen Erb=Antheils bereits bestellet ist, finden jedoch bedencklich zu genehmigen, daß Nahmens gedachten Minorio absentis von der väterlichen in hiesigen Landen befindlichen Verlaßenschaft schlechterdings abstiniret werde, ob gleich allem Ansehen nach wegen des darauf haf-

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tenden Aeris alieni[6] wenig vortheilhaftes vor denselben heraus kommen dürfte. Ich habe demnach vi Commissionis specialis

1.) den Stadt Schreiber Werder in Unsern Namen auch zu Curatel=Verwaltung, in Ansehung der Lowitzschen väterlichen Verlassenschafft eÿdlich zu verpflichten, jedoch mit der Aufgabe, daß Er, nomine Curandi sich solcher Verlaßenschaft nicht anders als cum beneficio legis et Inventarii anzunehmne hätte.

2.) Alles was zu dem Nachlaß so quaest; gerechnet werden kan, mithin auch die angeblich dort versetze Lowitschen Bücher, Instrumente und sontigen Effexten mit Vorbehalt des deren Inhabern daran zu stehnden Unterpfands=Rechts,

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legali modo zu inventarisiren und hiernächst öffentlich an den meistbietenden zu verkaufen, den davon aufkommenden Geld Betracht aber vors erste, und bis zu Unser weiteren Verordnung wohl verwahrlich beÿ zu behalten.

3.) Sämtliche Creditores weÿl. Professoris Lowitz ad profitendum et liquidandum, cum termino trium mensium sub poena praeclusionis edictaliter zu citiren, diese edictal Citation so wohl in loco als in dreÿen benachbarten Territoriis durch öffentlichen Anschlag nicht weniger in den Intelligenz=Blättern bekanndt zu machen, und demnächst in Termino praefixo, Professiones et Liquidationes Creditorum ad Protocollum auf= und anzunehmen, auch darüber, dem befinden nach von den interssierten

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Theilen rechtlicher Gebühr nach verfahren zu laßen, mithin die Sache zum Erkenntniß in puncto prioritatis zu instruiren, und so dann gesamte Acta zu Unser weiteren Verfügung einzsenden. Wobeÿ sich übrigens von selbsten verstehet, daß der Lowitzsche Curator in vorkommenden in die Curam ad lites schlagende Fällen sich des Beÿstandes eines guten Rechtsgelahrten unter einer Anweisung bedienen könne, und müße, ohne daß die mit mehrneren Kosten verknüpfte Bestellung eines besonderen Curatoris ad lites erforderlich seÿ. Wir sind Euch pp Hannover den 24. Jan: 1776

[...?] Justiz Canzley
verordnete Director und Räthe

F Wolters



Fußnoten

  1. Jakob Friedrich Wolters (?-1781) war von 1743 bis 1776 Hof- und Kanzleirat in der Justizkanzlei von Hannover.
  2. Georg Philipp Meyenberg (1732-1791) war Mitglied des Göttinger Magistrats und seit 1757 zweiter Stadtsekretär. Zu ihm siehe:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 268.
  3. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  4. Weder das Reskript noch die Antwort von Meyenberg sind überliefert.
  5. Beim Stadtschreiber Anton Friedrich Werder (1747-1810) fand am 26.03.1783 in seinem Haus in der Burgstraße eine Bücherversteigerung stattfand. Werder war später Kämmerer von Göttingen.
  6. Aeris alieni: Schulden.