Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Cassius, Georg Andreas (1716-1791)[1]
Empfänger Deputation der Universität
Ort Göttingen
Datum 5. August 1775
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 291-295
Transkription Hans Gaab, Fürth

[Scan 295]


Gemüßigte Vorstellung
und Bitte,
Mein
des Doctoris Juris Georg Andreas Cassius.

die Anordnung
eines Curatoris ad lites[2]
für den abwesenden unmündigen Lowitz[3]

[Scan 291]

Königl. Großbrittannische zur Churfürstl. Br. Lüneb.
Georg Augustus Universitaets Deputation
Hochverordnete Herren
Prorector[4], Decani, Professores und Syndico
Magnifice, Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte und Hocherfahren,
Hochgebietende Herren,


Der vorhin hieselbst in Königl. Churfürstlichen und letzlich in Kaÿserlichen Diensten zu St. Petersburg gestandene Professor Georg Moritz Lowitz ist erhaltenen zuverläßen Nachrichten gemäß am 13ten August 1774[5] in der bekandten Russischen Rebellion ums Leben gekommen

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[Scan 292]
und hat einen in seiner zweÿten Ehe mit Dorothea Regina Elisabeth gebohrne Riepenhausen am 23ten April 1757 erzeugeten einzigen Sohn, Nahmens Tobias, hinterlaßen. Dieser in St. Petersburg befindliche und verläufig als Cronschüler in dasiges Gymnasium aufgenommenen unmündigen Tobias Lowitz hat in verschiedenen Gerichtsbahrkeiten hiesigen Landes Vermögen, so er von seiner Großmutter[7], und Mutter[8] geerbet, insonderheit aber competiret[9] demselben an seines Vateren dahier zurück gebliebenen und in der Witwen Buchhändlers van den Hoeck[10] Gewahrsam befindlichen Bibliothec, Instrumentis mathematicis und andern importanten Effecten eine auf achtzehn hundert Thaler gerichtlich bestimmeten und verglichene vorzügliche Forderung, welcherwegen er noch nicht satisfaciret und befriediget worden.

Da nun das Interesse des minorennen[11 Lowitz unumgänglich erfordert, daß nicht so wohl bemeldeter

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Anforderung wegen der Behörde nähere und umständlichere Vorstellung geschehe, als auch außerdem mit deßen noch fürhandenen Väterlichen unbezahleten Creditoren, insonderheit mit der Königl. Churfüstlichen Landes Regierung zu Hannover noch zu forderen habenden Capital Restes á fünff hundert Thaler und Zinse, wofür er zwar laut gerichtlichen Protocolli de 28ten September 1767 sich eÿdlich dahin verbürget, daß er sothanen Rest nach Verlauff zweÿer Jahre de Michaelis d. a. angenehmet, bezahlen wolle, sein Versprechen hingegen nicht in Erfüllung gebracht hat, ihm, dem jungen Lowitz, zum Besten gütliche Handelung gepflogen werde, zur Zeit aber noch niemand zu Wahrnehm- und echter Ausführung der dem abwesenden unmündigen Lowitz zu stehenden Rechtsansprüche und Befugniße obrigkeitl. verwendet und angesetzet worden ist; so finde aus anwandschaftlicher Zuneigung und Pflicht ich mich schuldig, gestalten er meiner Frauen Schwester

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Sohn, Ew. Magnificenz, Hochwürden, und Wohlgebohren, des mehrbesagten Lowitz erwehnte Familien Umstände hiemit nur in etwas zu eröffnen, und daneben gehorsahmst zu bitten, hochdieselben wollen rechtsgeneigt geruhen, dem abwesenden unmündigen Lowitz aus beredeten dringenden und rechtserheblichen Gründen fördersahmst einen Curatorem ad lites obrigkeitlich zu verordnen und anzusetzen.


Desuper decentissime implorando[12!

Georg Andreas Cassius D.

[Scan 295]

Resolution der Deputation auf das Schreiben von Cassius


Auf die von dem Doctore Cassius übergebene so rubricirte: Gemüßigte Vorstellung die Anordnung eines Curatoris ad lites[13 für den abwesenden unmündigen Lowitz betrefs wird demselben hiedurch zum Bescheid ertheilet: daß dessen Gesuch um so weniger dermahlen statt gegeben werden könne, da gedachter Lowitz der Gerichtsbarkeit hiesiger Universität nicht unterworffen ist, auch bishero kein rechtlicher Grund vorhanden ist, die nachgesuchte Bestellung eines Curatoris vorzunehmen. Resolutum Göttingen in Deput: academ: d. 5ten August 1775.

Resolutio
für den Doct: iur.
  Cassius.

Hesse[13


Fußnoten

  1. Der Jurist Georg Andreas Cassius (1716-1791) hatte am 24. November 1750 die Schwester der Ehefrau von Lowitz, Charlotte Margaretha Catharina Riepenhausen (1727-1809) geheiratet.
  2. Curator ad litem: Nachlassverwalter.
  3. Tobias Lowitz (22.04.1757-07.12.1804) war das einzige überlebende Kind aus der zweiten Ehe von Lowitz.
  4. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen. Von 03.07.1775-02.01.1777 war er Prorektor der Universität.
  5. In Russland wurde noch der julianische Kalender verwendet. Im gregorianischen Kalender entspricht das angegebene Datum dem 24.08.1774.
  6. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  7. Dorothea Maria Riepenhausen (1698-1773) heiratete 1721 den späteren Göttinger Bürgermeister Otto Riepenhausen (1676-1750).
  8. Dorothea Regina Elisabeth Riepenhausen (23.07.1723-14.03.1765) hatte am 20.04.1756 Lowitz geheiratet.
  9. href="#FuNo_9>↑ competiren: gebühren.
  10. minorenn: minderjährig, unmündig.
  11. Desuper decentissime implorando: Darüber möge gnädigst befunden werden.
  12. Curator ad lites: gerichtlich bestimmter Kurator.
  13. Der Advokat Johann Friedrich Hesse (1744-1808) war Syndikus der Universität. Vgl.
    Heerde, Hans-Joachim: Das Publikum der Physik. Lichtenbergs Hörer. Göttingen: Wallstein 2006, S. 294.