Briefwechsel Johann Gabriel Doppelmayr


Kurzinformation zum Brief  
Autor Doppelmayr, Johann Gabriel (1677-1750)
Empfänger Rat der Stadt Nürnberg
Ort Nürnberg
Datum Januar 1710
Signatur Staatsarchiv Nürnberg: Reichsstadt Nürnberg, Losungsamt Akten, S I L 108/19 (8), Bl. 1r-2r
Transkription Hans Gaab, Fürth

Hochedelgebohrne, Hochweiße, Hochgebietende,
Gnädige Herrn!

Es wird E. HochEdlen und Gnaden ausser allen Zweifel annoch im frischen Gedächtnis schweben, welcher gestalten vor kurzem der Befehl ergangen als solte die bißhero vacante Direction des allhießigen Observatorii ins künfftige durch meine Wenigkeit ersezet werden, indem sich aber hiebey wegen des gewöhnlichen Honorarii einigen Umstandt, daß nemlich selbiges hinführo auff mich gar nicht gelangen könnte, ereignet, als habe nicht weiter ermangeln sollen meine weitere Angelegenheit deßwegen hiemit gehorsamst vorstellig zu machen. Es ist zuförderst bekandt daß fast durchgehends jederman, es mag auch das Vermögen beschaffen seyn wie es immer wolle, nichts desto weniger mit seinem Thun jederzeit zugleich dahin mit abzielet, wie er seine Profession zu seiner und der seinigen Conservation der mahl eins emploiren möge, in diesem billichen und erlaubten Absehen habe ich nun auch über 4. Jahr lang auff universitaeten und 2 Jahr auff meinen Reisen nach

[Bl. 1v]
Holl- und Engeland aus meinen eigenen Mitteln, ohne den geringsten Beytrag eines andern nebst dem studio Juris das kostbarste studium, welches in aller Wege das Mathematicum ist, mit großen Unkosten tractiret,[1] um meinem Vatterlandt einstens diese erwünschten dienste leisten, und anbey vor meiner auffgewändete Sumtur wiederum einige Recreation haben zu können, wie wohl ich diesem leztern bißhero noch ungeachtet dem publico bey Profitirung vieler Stücke aus der Mathesi nunmehro in das sechste Jahr, so viel in meinem wenigen Vermögen gestanden, getreulich gratis gedienet, der gegebenen Hoffnung inzwischen lebend, es werde sich ins künfftige ein Besseres zeigen, da sich aber nun bey dieser vacanten Stelle allbereit etwas dargegeben hätte, will mir solches nicht wohl zu statten kommen, da ich doch ebenso wohl als ein andrer etwas zu genießen Ursach habe, in deme ich zu mahlen sonsten unglücklich bin, daß ich nicht allezeit des meinigen kan habhafft werden, gleich wie ich zum Erinnern annoch in einer Affaire, da mir vom Hochlöbl.

[Bl. 2r]
Stattgericht in meiner SchuldSach die Priori den Rechten gemäß zu erkannt, davon Zeugnis geben kan.

So gelanget demnach an E. Hochlöbl. Herrl. Und Gnaden mein Gehorsamstes Ersuchen und Bitten, man wolle, wie es bißhero mit dem gewöhnlichen Honorario gehalten worden, dabey noch ferner gütigst acquisieren, und mir doch solchen, wann H. P. Müller nicht mutiret hätte,[2] daß jedermann so rechtschaffen zu dienen sich befleißet, auch einige Ergözlichkeit wiederum dargegen zu genießen mit aller Billichkeit sich ausbitten könne, da ich dann vor solche hohe Gütigkeit Lebens lang verharren werde.

Ew. Hochlöbl. Herrl. und Gnaden

Unterthänig=gehorsamster
Johann Gabriel Doppelmayerus


Fußnoten

  1. in seiner Stellungnahme vom 26. September 1720 schrieb Doppelmayr, dass er "über 4000 Gulden von dem meinigen auf das kostbare Studium Mathematicum verwendet".
  2. Nach dem Tod des Sternwartengründers Georg Christoph Eimmart Anfang Januar 1705 hatte die Stadt Nürnberg dessen Sternwarte angekauft und Müller als Direktor eingesetzt. Der folgte aber 1710 einem Ruf auf den Lehrstuhl für Mathematik und Physik in Altdorf.