Briefwechsel Johann Michael Franz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Scheidt, Christian Ludwig (1709-1761)[1]
Balck, Heinrich Eberhard (1705-1769)[2]
Empfänger Münchhausen, Gerlach Adolph von (1688-1770)[3]
Ort Hannover
Datum 13. November 1755
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5756, Bl. 134r-143r, 144r, 145r
Transkription Hans Gaab, Fürth


Königliche Großbritannische zur Churfürstlich
Braunschweig=Lünbeburgischen Regierung
Hochverordnete Herren Geheimte
Räthe. Hochgebohrne, Gnädig=Hochgebietende Herren !

Es haben Ew. Hochgebietende Excellencien, in Ansehung, des zu Göttingen etablirten Welt=Kugel=Laboratorii nachfolgenden gnädigsten Auftrag uns zu thun geruhet: 1.o) denen anwesenden Raht Frantz und Professor Lowitz geziemend vorzustellen, wie nachtheilig so wohl der Universitaet als ihrer eigenen Ehre die bisherige Versäumniß gewesen, und davon die Ursachen von ihnen, nicht weniger

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auch was an dem Werck würcklich geschehen seÿ, von ihnen vernehmen. Nechst dem 2.do) eine Nachricht verlangen, wie es mit denen praenumerirten[4] und von hier erhaltenen Geldern, wovon eine Specification herzugeben ist, stehe? Wie viel davon vorräthig und wohin das übrige verwendet seÿ? 3.o) Von ihnen vernehmen, was sie zu Rettung ihres Credits beÿm Publico, und zu unverzüglicher Bewerckstelligung ihres Versprechens für Vorschläge zu thun wißen; Und wie, und auf welche Art sie diese Arbeit anzugreiffen und solche fortzusetzen und zu beschleunigen vermeinen. Ferner 4.o) mit ihnen überlegen, ob es nicht rahtsam eine besondere Casse und Administratorem, in Absicht des Laboratorii, anzuordnen, wohin alle einkommende Gelder fließen - hingegen auch von solchem Administratore die ouvriers[5] und andere Kosten zu bezahlen.

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Solte auch 5.) unter den Societaets=Verwandten eine Irrung, so wohl wegen der von jedem zu leistenden Arbeit, als wegen des Honorarii vorhanden seÿn, oder auch Ein oder Anderer Gegen-Forderungen gegen einander haben, welche letztern jedoch eigentlich ad Separatum gehörig, mithin dadurch gegenwärtiges Institutum keinen Aufschub leiden muß: Partes gütlich aus einander zu setzen, suchen, übrigens 6.) auf die Sicherheit der zum Laboratorii gehörigen Gelder das Augenmerck richten; Und von diesem allem pflichtmäßigen Bericht und Gutachten zu erstatten.

Nachdem nun die Herren Professores Frantz und Lowitz am Sontage, als 9.ten hujus ihre Ankunfft angezeiget,[6] so haben wir so fort am 10. 11. und 12.ten hujus diese Sache vorgenommen, und sind Ew. Excellencen Befehl und Absicht

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auszurichten bemühet gewesen. Solchemnach ist
ad 1mum dem Raht Frantz und Prof: Lowitz die aufgegebene Vorstellung nachdrücklich geschehen, und besonders dem Raht Frantz vorgehalten worden, wie wenig er seinen theuren Versprechungen, nicht nur ohne einigen Aufschub die Kugel=Arbeit zu Stande zu bringen, sondern auch zu dem Ende verschiedene Künstler ins Land zu ziehen, erfüllet habe, welches er mit nichts erhebliches entschuldigen konte, sondern blos anführete, daß die zu Nürnberg gegen ihn vorgenommene harte Proceduren das Werck in Stocken gebracht; Wie wohl auch seiner Meinung nach der Profess: Lowitz die Zeichnungen bereits hätte fertig haben können.

Der Professor Lowitz führete an, wie er von allen denen großen

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Verheißungen bis hieher nichts gewust, sondern der Raht Frantz alles, ohne vorhergehende Communication, vor sich gethan habe; es solle übrigens an denen Zeichnungen, so bald es nöthig, gar nicht fehlen, er müße aber vorhero, ehe er das Werck ausführen könne, zuverläßig wißen, woher die Gelder erfolgen solten, welche zu Ausführung eines so kostbaren Wercks erforderlich wären.

Es gab uns dieses Gelegenheit ad 2.dum wegen der von denen Interessenten praenumerirten und von hieraus erhaltenen Geldern nachzufragen. Wegen der ersteren wurde vom Rath Frantz eine Specification von denen erhaltenen Praenumerations=Geldern übergeben, welche aber primo intuitu[7] nicht vollständig vielmehr dieses befunden, daß, die Praenumeration des Grafen von Holstein[8] ausgelaßen, dahero

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derselbe sehr ermahnet wurde, hierunter aufrichtig heraus zu gehen.

Aus dieser Specification erhellete nun, daß incl. den jetzt erwehnten Holsteinischen Gelde, geständigermaßen, 4200 rt. an Praenumerationen baar erhoben seÿ, von welchen der Rath Frantz 2500 rt. empfangen zu haben, geständig war, und davon an Papier, Porto und Correspondenz 300 rt, ohngefehr verwendet, mithin ihm der Calculus gemacht werden konte, daß er laut Anh. sub Lit: A. von Praenumerations=Geldern 2200 rt in die Kugel=Cassa schuldig seÿ; Ferner daß er von denen von hieraus zum Anlehn erhaltenen Geldern 525 rt annoch in Händen habe, welche letzteren er noch in diesem Jahr, mittelst der 400 rt., welche ihm für einen großen Atlas von Königlicher Regierung versprochen wären, und

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mit andern gewiß zu erwartenden Geldern abzuführen, und solche in die Kugel=Caße zu liefern versprach; so dann agnoscirte derselbe, behuf eines zu edirenden Schul=Atlantis die geschenckte 1000 rt. richtig empfangen zu haben. Zuletzt kam durch eine von dem Profess: Lowitz geschehene Anzeige an den Tag, daß der Frantzische Mandatarius zu Nürnberg, von einem Rußischen ungenannten Grafen noch überhin eine Praenumeration von 72. Ducaten oder 200 rt. empfangen habe.[9]

Wegen aller dieser Pöste wurde dem Rath Frantz eine Rechnung von Commissions wegen formiret, vermöge welcher er laut Beÿl. Sub Lit: A. der Kugel=Casse 2925 rt. überhaupt aber 3925 rt. schuldig bleibet; Eine gleiche Rechnung wurde auch dem Profess: Lowitz gezogen, welcher vermöge seines producirten

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Buchs an Praenumerations-Geldern 1700 rt. erhalten zu haben geständig war; Ferner wären ihm von dem hiesigen Anlehn derer 2000 rt., 1475 rt. zu Händen gekommen, welches eine Summe von 3175 rt. ausmachet.

Hiervon habe er, laut seines gleichfals producirten Buchs, da ihm alle Arbeit und Kosten allein obgelegen, schon in Nürnberg ppter[10] 700 rt. behuf dieses Instituti aus gegeben, an Instrumentis und Büchern wenigstens 350 rt. verwendet, außer den Beträgen die Göttingischen Ausgaben incl. derjenigen 220 rt., welche er für Gestelle nach Nürnberg geschicket, an 600 rt., und wegen seiner Mühe rechne er nur 200 rt., auch habe er zu denen zuvor erhaltenen aber nicht zureichend gewesenen Transport=Kosten ein Merckliches zuschießen müßen; daß demnach ein mehreres als etwa 700 rt. in

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Cassa nicht vorräthig wären.

Wenn man nun alle diese Pöste für richtig annimmt, so würde derselbe demnach der Casse, laut beÿl. sub Lit: B, schuldig seÿn 1325 rt., wovon er aber die Ausgabe, behuf seiner Subsistenz in Nürnberg, und den Zuschuß der Transport=Kosten abrechnete.

Beÿ diesem zur Zeit sehr geringen Casse=Vorrath, wurde

ad 4.tum unnöthig gefunden, einen besondern Casse-Administratorem zu bestellen, und solches von dem Raht Frantz, der Kosten halber, verbehten, vielmehr von ihm darein gewilliget, daß Hl. Lowitz solche Casse unter Händen behalten möge, in welche er die von dem Anlehn schuldige 525 rt. gleichfals liefern, und zu dem Ende genehmigen wolle, daß das Kauf-Pretium des von Königl. Regierung erkaufften Atlantis zur Kugel=Casse aus gezahlet werde.

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Ad 3.tium wurde von dem Prof: Lowitz der zwischen ihm und dem Raht Frantz des Kugel=Geschäfftes wegen errichtete Contract, wovon wir copiam ad Acta genommen haben, produciret; Und offenbahrte sich hiebeÿ ein uns bislang verborgen gewesener Umstand, wie nemlich die gantze Arbeit von solchen Welt=Kugeln allein auf dem Prof: Lowitz beruhe, und daß der Raht Frantz zwar in der historischen und politischen Geographie eine gute Einsicht besitze, dennoch weder zur Projection noch Mappierung der Charten, noch minder aber zu dem Mechanischen Bau der Kugeln etwas beÿtragen könne. Wie nun beÿ solchen Umständen dem Prof: Lowitz diensame Vorstellung wegen Beschleunigung der ex Contractu zu leistenden Kugel=Arbeit geschahe; So weigerte er sich zwar anfänglich zum äusersten

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die angefangene Arbeit, mit so wenigem Gelde, als er in Barrath habe, fortzusetzen, bis der Raht Frantz die in der Kugel=Casse annoch schuldige 2200 rt. geliefert habe, er mithin absehen könne, wie er die annoch erforderlichen große Kosten zu bestreiten vermögend seÿ; ließe sich doch aber, auf weitere remonstration[11], und in Betracht seine eigene Ehre und Credit dabeÿ versire,[12] dahin bereden, daß er mit denen selbst in Vorrath habenden und von dem Raht Frantz versprochenen 525 rt. das Werck mit gantzem Ernst angehen und daßelbe soweit als möglich poussiren[13] wolle, und vermeine er, wenn sich die Arbeit der Erd=Kugeln von denen Himmels=Kugeln separiren ließe, mit gedachten Erd=Kugeln binnen Jahres-Frist, mit beÿderleÿ Kugeln aber innerhalb

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2. Jahren, wenn er demnechst mit gehöriger Geld=Hülfe vom Raht Frantz unterstützet würde, fertig zu werden, und die Praenumeraten zu befriedigen.

Hierauf geschahe

ad 6.tum dem Raht Frantz ernstlicher Vorhalt, wie er dazu gekommen, daß er die zur Praenumeraton erhaltene Gelder in alios usus verwendet hätte, mit dem Befragen, wie er solche Gelder entweder herbeÿ schaffen, oder, daß solche wenigstens Termins-Weise zuverläßig erfolgen könten, Sicherheit zu stellen vermeinte.

Der Raht Frantz gab hierauf anfänglich zu vernehmen, daß weilen ein solches Institutum den Vortheil der Entrepreneurs mit zum Augenmerck gehabt habe, und wenigstens daraus soviel Vortheil zu seinem Antheil erfolgen müße, als das der Kugel=Casse schuldige Quantum ausmache, er solches zu Befreÿung seiner

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Homannischen Handlung angewendet habe, und hätten auch aus solcher Handlung die benöthigten Gelder successive erfolgen können, wenn nicht die Nürnbergischen Creditores auf seinem Anteil an der Homannischen Handlung eine Administration ausgewürcket; Solche Administration daure aber nur 6. Jahre, nach deren Verfließung der völlige Antheil ihm wiederum zu Handen käne, und jährlich 1000. rt., in Krieges-Zeiten aber das Duplum abwerffen könne; Erklärete sich dabeÿ, wie er mit den empfangenen Geldern, statt des zu erwartenden Lucri sich befriedigen, und die gantze Entreprise dem Prof: Lowitz überlaßen wolle, welcher aber dieses keines Weges acceptirte, sondern auf die völlige Herbeÿschaffung der empfangenen Praenumerations-Gelder drunge, maßen sich in fine erst zeigen würde,

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ob beÿ solcher Entreprise Schaden oder Vortheil seÿ.

Wie man nun, wegen Herbeÿschaffung der schuldigen Gelder von dem Raht Frantz keine acceptable Vorschläge zu erhalten vermogte, ob ihm gleich die ernstlichsten Vorstellungen darüber geschahen; Hiernechst bekannt, daß er anjetzo aus der Homannischen Handlung keinen Thaler heraus zuziehen vermöge, und mit Schulden behafftet und allenthalben Credit loß gemacht seÿ; So wurde ihm, damit doch etwas ausgerichtet würde, der Vorschlag gethan, daß er zuforderst eine bündige von seiner Frau mit zu unterschreibende gerichtliche Obligation, wegen der schuldigen Gelder ausstellen, und Fleiß anwenden solle, damit dieser Schuld=Post der Nürnbergischen Administration mit einverleibet werde, mithin auch die Kugel=Caße successive pro rata

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daraus befriediget würde, welches er nicht allein zu thun versprach, sondern auch die aus Rußland zuletzt eingelauffenen 72. Ducaten, auf ernstliches Zureden, in die Kugel=Casse zu liefern versicherte.

Ad 5.tum Die übrige Uneinigkeiten zwischen dem Raht Frantz und Profess: Lowitz anbelangend, sind hieher nicht gehörig zu seÿn, befunden, und werden dahero solche die Fortsetzung der Kugel=Arbeit um so weniger hindern, als der Prof: Lowitz das ad N.r 3. angeführete Versprechen mit Bezeugung so viel gutem Willens gethan hat, daß wir an deßen Erfüllung, wenigstens so weit seine Casse zu langet, keinen Zweifel tragen.

Ob nun gleich, beÿ diesem unterthänig berichteten Umständen von dieser Sache, die gröste Verantwortung auf dem Raht Frantz zurückfält,

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der in einigen Dingen selber contra bonam fidem gehandelt und durch verschiedentliches nachhero nicht wahr befundenes Vorgeben einen ziemlichen Verdacht gegen seine Aufrichtigkeit erwecket hat, so ist doch auch nicht zu leugnen, daß ab Seiten Profess: Lowitz es nicht zu entschuldigen seÿe, daß er in so langer Zeit an die nöthwendige Zeichnung und Mappirung dieser Welt=Kugeln nicht Hand angeleget, und nur wenigstens so vieles praestiret hätte, daß der bereits seit mehr als 4. Monath zu Göttingen anwesende Kupfer=Stecher in Arbeit hätte können versetzet, und dadurch der ohnehin geschwächten Cassa die Last entzogen worden, selbigem ohne einigen Nutzen von seiner Arbeit zu ziehen, wöchentlich mit 4 rt. zu alimentiren, zumahlen ihme ja allemahl freÿ gestanden wäre

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wegen derer von dem Raht Frantz in alios usus verwendeten Gelder den Weg-Rechtens zu suchen.

Wir überlaßen dahero Ew. Excellences hohen und gnädigen Ermessen in tiefestem Respect, ob nicht noch über das von uns geschehene ernstliche Ermahnen dem Professori Lowitz durch ein nachdrückliches Rescript dieses untersaget, und dabeÿ bedeutet werden solle, durch verdoppelten Fleiß sich nunmehro dahin zu bestreben, daß diese Versäumnis desto eher hereingebracht, und durch weitere Tergiuersation[14] Ew. Excellences nicht etwan genöhtiget werden mögten, das vorgeschoßene ansehnliche Capital zurückzufordern.

Dem Rath Frantzen aber wäre um so mehrers mit äußerstem Nachdruck zu bedeuten, wie Ew. Excellences es sehr ungnädig empfinden,

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daß durch seine verworrenen Handlungs=Umstände, beÿdes die zu denen Globis paernumerirte Gelder, als auch der von Ew. Excellencen hergeliehene ansehnliche Vorschuß, ohnerachtet die letzten 1000 rt. die Bewerckstelligung des Gesellschaftlichen Atlantis abgezielet gehabt, grösten Theils vergriffen, und nicht zu dem gesuchten Endzweck verwendet worden seÿen, und da es seines Orts gantz unmöglich sothane Gelder wiederherbeÿ zuschaffen, so wäre doch auf eine Sicherheit in seinem Antheil an der Homännischen Officin alles Eÿffers zu denken, und er mithin anzuhalten, um solche herbeÿ zuschaffen.

Wir wünschen in tiefster Unterthänigkeit, daß dieses uns gnädig committirte Geschäfft zu Ew. Excellences hohen Wohlgefal-

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len möge verrichtet worden seÿn, und empfehlen uns zu fortdauernden hohen Hulden und Gnaden in submissesten Veneration beharrende

Ew. Hochgebohrnen Excellences

Hannover
den 13. Nov: 1755.

unterthänig=gehorsamste Diener
Cl Scheidt.       H Balck

[Bl. 144r]

A.

  Hl. Raht[!] Frantz haben erhalten an Praenumerations=Geldern 4200 rt  
  von dem Anlehn aus Königlicher Regierung 525   "  
  Noch wegen des Rußischen Grafen 200   "  
   
 
  Einnahmen Summa = 4925 rt  
  hiervon
bezahlet an Hl. Prof: Lowitz
   
  Praenumerations=Gelder 1700 rt  
  an Unkosten 300   "  
   
 
  Ausgaben Summa 2000 rt  
  Mit obigem verglichen bleibt
selbiger in die Kugel-Casse
   
  schuldig 2925 rt  
  Ferner behuf des Schul=    
  Atlantis erhalten 1000   "  
   
 
  Summa Debet = 3925 rt  

[Bl. 145r]

B.

  Hl. Professor Lowitz haben erhalten an    
  praenumerations=Geldern 1700 rt  
  Ferner von dem Anlehn aus    
    Königlichen Regierung 900   "  
  noch davon 575   "  
   
 
  Einnahmen Summa = 3175 rt  
  hiervon    
  ausgegeben in Nürnberg 700 rt  
                in Göttingen 600   "  
  für die Mühe 200   "  
  - Instrumente 350   "  
   
 
  Ausgaben Summa 1850 rt  
  Mit obigem verglichen bleibt    
  selbiger schuldig 1325 rt  

Fußnoten

  1. Christian Ludwig Scheidt (1709-1761) war seit 1748 Hofrat und Bibliothekar in Hannover.
  2. Heinrich Eberhard Balck (1705-1769) war geheimer Kanzleisekretär in Hannover.
  3. Gerlach Adolph von Münchhausen (1688-1770) war Minister des Kurfürstentums Hannover. 1734 war er einer der Begründer der Georg-August-Universität in Göttingen. Ab 1753 war er als Kammerpräsident für das Ressort Finanzen zuständig.
  4. Praenumeration: Vorauszahlung.
  5. Ouvrier (franz.): Arbeiter.
  6. Scheidt scheint Anfang November die Aufforderung erhalten zu haben, nochmals nach Göttingen zu reisen. Mit Brief vom 2. November argumentierte er jedoch, dass eine Reise unnötig sei, da er erst vor kurzem in Göttingen war und sich vor Ort sicherlich nichts geändert hat. Stattdessen solle man doch Franz und Lowitz nach Hannover vorladen, was offensichtlich so geschehen ist.
  7. primo intuitu: auf den ersten Blick.
  8. Vermutlich Johan Ludvig von Holstein (1694-1763), der sich ab 1750 Graf von Holstein-Ledreborg nennen konnte.
  9. Vgl. hierzu den Auszug aus einem Brief von Jacob Heinrich Franz (1714-1769) an seinen Bruder Johann Michael vom 10. Oktober 1755.
  10. ppter= praeterpropter: etwa, ungefähr.
  11. Remonstration: Einwendung.
  12. seine Ehre versire: seine Ehre stehe auf dem Spiel.
  13. poussiren: treiben, durchsetzen.
  14. Tergiversation (franz.): Zaudern, Ausflüchte.