Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger  
Ort Nürnberg
Datum 2. Mai 1753
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5756, Bl. 101r-103r, 104r
Transkription Hans Gaab, Fürth


Kund und zu wißen seÿe hiemit; Demnach Wir Endes Benannte unter uns schlüßig geworden, der Welt mit Himmels= und Erd Kugeln zu dienen, auch solchen Vorsatz mit einem Avertissement in deutscher[1] und frantzösischer[2] Sprache, wie wohl unter dem Homännischen Nahmen, nachher mit zweÿen andern,[3] unter unsern beÿden Nahmen,[4] als Cosmographische Mit=Glieder, kund gemacht, hierauf wahrgenommen haben, daß sich nicht wenig Liebhaber darzu äusern, mithin die Anrichtung einer Kugel-Fabric so rühmlich als nützlich seÿn würde; Als haben wir unter uns verabredet, im Nahmen Gottes dieses Werck anzugreifen, und mit gemeinsamen Kräfften hinaus zuführen.

Wir beschliesen also mit einander und haben beschloßen, daß unsere Societaet zu gleichen Theilen des Ge=

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winnes und Verlusts gehen, das ist jeder die Helffte der Verlags Kosten vom Anfang bis zu Ende, und überhaupts zu allem, was dazu gehören kan und mag, tragen, dagegen aber auch die Helffte des Gewinns jedem zugetheilet werden soll. Insbesondere haben wir uns verstanden, und gegen einander verbindlich gemacht, daß, wie ich, Johann Michael Frantz, alle und jede Subsidien[5], die ich bereits besitze, oder durch fleißiges Erforschen, zur Hand bekommen würde, herzugeben bedacht seÿn würde; Also ich, Georg Moritz Lowitz, die Kugeln zeichnen, die Cörper, Circkul und übrige Appertinentien[6], mit Beÿhülfe der Werckleute verfertigen, und alles zur Ausfertigung bringen wolle, dergestalt, daß man beÿ den Käufern und Verständigen dieser Sache Ehre einlegen könne. Ferner ist

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beliebet worden, den Weeg[!] der Praenumeration[7] zu nehmen, und das Praenumerations-Geld zur Einrichtung dieser Fabric zu gebrauchen.

Die Kugeln sollen dreÿ Schuh[8] oder sechs und dreÿßig Pariser Zoll im Diameter haben, und wann diese gezeichnet sind, sollen darnach kleinere à zwölf Pariser Zoll verkleinert, und sämtlich diese Kugeln, groß und klein durch den besten Kupfer Stecher, der beÿ der Homännischen Officin ist, ins Kupfer gestochen werden.

Überhaupts soll man keinen Fleis und Mühe dabeÿ spahren, und bedacht seÿn, daß auf der Himmels= und Erd-Kugel das neueste und beste erscheine, wofür beÿde Verlegere[!] äuserste Sorge zu tragen sich verpflichten.

Insbesondere soll Johann Michael Frantz für die Bekanntmachung so wohl als für den Verkauf und Spedition, und für alles, was disfals zu

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correspondiren vorfält, bemühet seÿn, jedoch alles auf gemeinsame Kosten, welchenfals auch Georg Moritz Lowitz in die Rechnung zu bringen berechtiget ist, was er fürs erstemal für die Zeichnung der beÿden Kugeln und für das Angeben der Machinen und übrigen Arbeiten, so viel durch seine Hände gehen, nach der Billigkeit zu taxiren haben wird; wie dann ihm, als Autori das Recht verbleibet, seinen Nahmen allein auf die Kugeln zu setzen.

Endlich verstehet sich von selbsten, daß wir allem, was ein Societaets-Contract überhaupts mit sich bringt es bestehe in commodis oder incommodis, in Rechten, Gerechtigkeiten, Schuldigkeiten, Verbindlichkeiten, daß wir uns derselben freÿwillig, wißentlich und wohlbedächtig gegen einander unterwerfen. Wir versprechen jedem sein bestes dabeÿ warzunehmen,

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keine Untreue noch Schuldung, Mißtrauen oder Trennung zu Schulden kommen zu laßen, sondern vielmehr in einer steten Uneigennützigkeit, Treu und ruhiger Verknüpfung beÿsammen zu beharren, und auf einerleÿ Arbeit und Absicht mit gleichem Eifer und Beständigkeit uns miteinander dafür zu bearbeiten, damit dieses Kugel-Laboratorium so wohl uns ersprieslich, als auch zugleich dem gantzen Publico angenehm und nützlich, und wo möglich, deßelben Verlag immer mit neuen Sachen vermehrter erscheinen möge. Zu Urkund deßen, haben wir beÿde Verlegere nebst unserer Frauen, für uns und unsere Erben eigenhändig unterschrieben, und es mit unsern gewöhnlichen Pettschafften[9] bekräfftigt, auch, da dieser Contract in duplo von einerleÿ Handschrifft gefertiget worden, jedoch aber ein Exemplar ohne das ander gültig seÿn soll, je=

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dem unter uns ein gleichlautendes Exemplar ausgehändiget; Wobeÿ wir noch ferner den HochEdelgebohrnen und Hochgelehrten, Herrn Christoff Adam Rinder,[10] J. U. Doctorem und beÿ des Heil. Römischen Reichs-Stadt Nürnberg Advocatum ordinarium auf das freundlichste gebetten, sich als Zeuge dabeÿ zu unterschreiben, jedoch ihme ohne allen Nachtheil. So geschehen in Nürnberg den 2ten May. 1753

  L. S.[11] Johann Michael Frantz,
 or. R. u. fränk. Kr. Geographus
 
  L. S. Georg Moriz Lowiz
  Prof: Math: et Director
      observatorii.
 
  L. S. Juliana Sophia Maria Franzin
      gebohrne Ÿelin.
 
  L. S. Anna Veronica Lowizin
      gebohrne Franzin.
 
  L. S. Christoff Adam Rinder, Dr.
  qua testio requisitus in
      fidem subherl:



Fußnoten

  1. Homännischer Bericht von Verfertigung grosser Welt-Kugeln. Nürnberg 1746.
  2. Avertissement Des Heritiers De Homann, Sur La Construction De Grands Globes. Nürnberg 1746.
  3. Lowitz, Georg Moritz:
    - Description complète ou Second Avertissement sur les Grands Globes Terrestres Et Célestes auxquels la Societé Cosmographique établie à Nurenberg fait travailler actuellement. Nürnberg: Homännische Erben 1749
    - Troisieme Avertissement sur les Grands Globes où la Societé des Sciences Cosmographiques de Nurenberg rend compte au Public du Retardement de cet ouvrage. Nürnberg 1753.
  4. Bei den Werbeanzeigen für die großen Kugeln von 1749 und 1753 taucht nur der Name von Lowitz auf, der von Franz nicht.
  5. Subsidien: Unterstützungsleistungen zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks.
  6. Appertinentien: Zubehör.
  7. Praenumeration: Vorauszahlung.
  8. 1 (Nürnberg) Schuh = 30, 379 cm. Die Globen sollten also einen Durchmesser von etwas mehr als 90 cm haben.
  9. Petschaft: kleiner Siegelstempel.
  10. Christoph Adam Rinder (1688-1766) war Advokat in Nürnberg. Zu ihm siehe:
    - Will, Georg Andreas: Nürnbergisches Gelehrtenlexikon, Band 3. Nürnberg und Altdorf: Lorenz Schüpfel 1757, S. 334.
  11. L. S.: Locus sigilli, also der Platz für das Sigel.