Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Göttinger Professor
Ort Göttingen
Datum 12. September 1765
Signatur SUB Göttingen: 2 Cod. Ms. philos. 133:4, Bl. 104r-v
Transkription Hans Gaab, Fürth


Wohlgebohrner Herr,
Hochzuehrender Herr Professor![1]


Ich habe von meinem auswärtigen Consulenten[2] den Auftrag erhalten, von Ew Wohlgebohren dir mir noch fehlenden Acten Stücke abschrifftlich zu verlangen, und solche an selbigen mit der nächsten Montags Post abzusenden. Ew. Wohlgebohren ersuche ich daher gehorsamst die Gütigkeit zu haben, und durch den Hl Fricke[3] oder durch jemand anderen, für mich nicht allein aus dem Spezial-Fascicel, die Defension des Herrn von Selchow[4] betreffend, die mir noch fehlenden Nummern, als 18.[5] 21.[6] und das Publications-Protocoll des Urtheils[7], abschreiben zu lassen: sondern auch die in denen Haupt Acten selbst nach N. 75 folgenden Stücke, denen ich vier davon besitze,[8] in Ordnung zu bringen, nummerieren, und die dazwischen gehörigen Registraturen mir abschrifftlich mit zu theilen.

Da auch die mir communicirte Designation nicht weiter als auf N. 75 fortgesetzt ist; so bitte ich zugleich um deren Fortsetzung: Insbesondere aber um die Mittheilung der Abschrift des ehemals beÿ den Pasquillacten gelegenen Verzeichnißes aller beygelegte sämtlichen Special und separat Fasciculen, diejenige des Hl Selchows Defension betreffend, ausgenommen.

Endlich habe ich Ew Wohlgebohrnen auch noch um das Verzeichniß sämtlicher beÿ denen Acten liegenden Pasquillen

[Bl. 104v]
nebst der Zeit, wenn sie zu denen Acten gekommen, und durch wem selbige beÿ dem Judicio eingegeben worden, gehorsamst zu bitten!

Ich würde Ew Wohlgebohren die mir abgefordeten Vidimations[9] Gebühren schon längst abgetragen haben, wenn die Acten complet in meinen Händen gewesen wären: allein da mir auch noch aufgetragen ist, alle meine übrigen Acten Stücke, die ich nicht gerichtlich habe abschreiben lassen, Ew Wohlgebohrnen zur Vidimation zu übergeben, in dem man mir in meinen privat Acten nicht so schlechterdings glauben will; so werde ich mir die freyheit nehmen, so bald als ich meine Acten wiederum zurück bekomme diese noch übrigen Stücke Ew Wohlgebohren neu zur Beglaubigung vorzulegen: und so dann meine gantze Schuldigkeit, mit einem Mahle dankbarlichst abstatten. Der ich mit aller Hochachtung bin

Ew. Wohlgebohrnen


v. Hauß, am 12ten Sept.
            1765.

Ich bitte gehorsamst mir auch in ein paar Zeilen wissen zu lassen, ob Ew. Wohlgebohren mir diese Gefälligkeiten erzeigen wollen!

gehorsamster Diener
G. M. Lowitz


Fußnoten

  1. Das Schreiben dürfte an den Sekretär der Universitätsdeputation gerichtet sein und somit an Christian Gottlieb Riccius (1697-1784), der seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen war.
  2. Der Name seines Rechtsbeistandes ist nicht bekannt.
  3. Johann Daniel Christoph Fricke (1735-1809) war Pedell der Universtität in Göttingen. Vgl:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien. Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1996, S. 512.
  4. Johann Heinrich Christian von Selchow (1731-1795) war Juraprofessor in Göttingen.
  5. Mit Akt Nr. 18 wurde Selchow zur Verschickung der Akten ein Termin auf den 11. Mai 1764 gesetzt, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-1, Bl. 10r.
  6. Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 605.
  7. Dieses Protokoll ist in der Designatio Actorum nicht erfasst.
  8. Lowitz fehlten also die Akten 76 bis 92 des Pasquillenprozesse, wobei die Nummern 76 bis 79 die Briefe bzw. Dekrete sind, die er anspricht, vgl. den nachfolgenden Brief.
  9. Vidimation: Beglaubigung. Der Pedell Fricke hatte sich beschwert, dass er von Lowitz für seine bisherigen Arbeiten noch nicht bezahlt wurde, vgl. das Dekret der Deputation vom 13.05.1765.