Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Lowitz, Georg Moritz (1722-1774)
Empfänger Göttinger Professor
Ort Göttingen
Datum 13. September 1765
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-1, 44r-45v
Transkription Hans Gaab, Fürth


Wohlgebohrner Herr,
Hochzuehrender Herr Professor![1]

Es wundert mich nicht wenig, daß Ew Wohlgebohrnen in einer Sache Anstand nehmen, darinnen die hochlöbliche Deputation mich schon verschiedene Mahle unmittelbar an dieselben gewiesen hat. Ich verlange nichts als die Completmachung meiner Privat Acten, und es wird mir schwehr zu glauben, daß die hochlobliche Deput. ihre Hand über einige gewiß gleichgültige Stücke halten wolte, als diejenige sind, die mir ausser denen Rechtsgutachten noch fehlen, und die ich schon so lange durch den Pedellen habe fordern lassen.

Ew Wohlgebornen stelle ich zu erwägen anheim, wie ferner diese Umstände, daß ich so offt um die abschriftliche Auslieferung derer Acten anhalten, und noch darzu so lange warten muß, denen Königl. Befehlen und Gesetzen gemäß sind? Der VI §. des I Cap. der Criminal Instruction verordnet:

  daß der Inquisitions-Proceß aller anderer Arbeit vor zu ziehen u. zu beschleunigen seÿ. ---------- Wie dann diejenigen welche aus Nachläßigkeit den Inquisitions-Proceß aufhalten werden, alle durch solchen ungebührlichen Verzug verursachte Kosten zu erstatten schuldig, auch dem Befinden nach anderer Ahndung gewärtig seÿ sollen.

Nachdeme mir Ew Wohlgebohrnen die Versicherung nicht geben können: daß das, was ich in meinem gestrigen Billete mir erbetten habe, nicht bis längstens morgen abends in meine Hände kommen werde: So sehe ich mich nothgedrungen am Sontage früh eine beschwehrende u. dringende Vorstellung an die hochlöbl Deputation beÿ Ihrer Magnificienz dem Hl Prorector[2] ein zu reichen, und um schleunige Resolution an zu halten. Ich habe schon gerichtliche Abschriften dieser Acten von dreÿ

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verschiedenen Händen bekommen: es ist daher nicht einzusehen was wegen des Abschreibens für Bedencklichkeiten eintretten solten.

Ew Wohlgebohrnen verlangen von mir die Numern zu wissen, was ich aus diesen Acten schon habe: ob ich gleich gestern bestimmte was ich noch nicht habe: so füge ich hier das Geforderte beÿ, um nicht etwan einen neuen Umstand zu verursachen.

I.   Ich besitze von denen Haupt Acten nach der mir mitertheilten Designation Numero 1. - 75 inclusive.

Von denen folgenden noch in Unordnung liegenden Stücken besitze ich meine Vorstellung an die hochlöbl Deputation vom 25 May und 12ten Sept. 1764, wie auch die darauf erfolgten Resolutions Decrete vom 29 May[3] u. 5tenNov. 1764[4] und sonst weiter nichts. Das übrige also, was bisher zu denen Acten gekommen ist, es mag mich angehen oder nicht, muß ich mir abschriftlich ausbitten.[5]

II. Von dem Special Fascicul der von Selchowischen Defension betreffend besitze ich

  N. 1 -17 inclusive.
  N. 18 fehlet mir.[6]
  N. 19 und 20 besitze ich.
  N. 21 als die Urtheilsfrage der Dep. fehlet mir.[7]
  N. 22 u. 23 besitze ich
  N. 24 aber als das Publications Protocoll des Urtheils vom 2ten October 1764 fehlet mir.[8]

Von dem separat Fascicul einzelner retradirte[9] und in Abschrift zurücke behaltenen Acten Stücke die Pasquill Sache betreffend besitze ich N. 1 und N. 2. Was sonst der Zeit dazu gekommen, ist mir nicht bekannt.[10]

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IV. Von einem andern Separatfascicul worinnen die rechtlichen Gutachten pp enthalten sind, besitze ich nichts als die Uberschrift.[11]

V. Vom dritten Separat Fascicel die vom Prof. Lowitz des Stallmeisters[12] Köchin[13] vorgeschossene 3 Rthl pp besitze ich 1) mein Schreiben an den Hl D. Walch[14] vom 16 Jun 1763 und 2) das darauf erfolgte Decret[15] ohne Jahr u. Dato: sonst aber nichts.[16]

VI. Die mir mitgetheilte Abschrift der Designation derer Acten Stücke reichet in den Hauptacten bis N. 75 inclusive. Die Fortsetzung derselben muß ich mir also noch mitzutheilen gehorsamst erbitten ![17]

Ubrigens habe ich die Ehre zu seÿn


Ew. Wohlgebohrnen



v. Hauß, am 13ten Sept.
            1765.

gehorsamster Diener
G. M. Lowitz


Fußnoten

  1. Das Schreiben dürfte an den Sekretär der Universitätsdeputation gerichtet sein und somit an Christian Gottlieb Riccius (1697-1784), der seit 1747 Universitäts-Secretär und seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen war.
  2. Prorektor war vom 03.07.1765 bis zum 02.01.1766 Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782), der seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen war.
  3. Dekret der Deputation vom 29.05.1764 auf das Schreiben von Lowitz vom 25.05.1764, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 459.
  4. Dekret der Deputation vom 05.11.1764 auf das Schreiben von Lowitz vom 12.09.1764, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 476.
  5. Lowitz fehlten also die Akten 76 bis 92 des Pasquillenprozesse, wobei die Nummern 76 bis 79 die Briefe bzw. Dekrete sind, die er anspricht.
  6. Mit Akt Nr. 18 wurde Selchow zur Verschickung der Akten ein Termin auf den 11. Mai 1764 gesetzt, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-1, Bl. 10r.
  7. Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-2, Scan 605.
  8. Dieses Protokoll ist in der Designatio Actorum nicht erfasst.
  9. retardiren: zurückgeben.
  10. Anmerkung von anderer Hand: "Ist nichts weiter darzu kommen."
  11. Anmerkung von anderer Hand: "Diese sollen nicht mitgetheilet werden, weil sie niemals Pars actorum waren."
  12. Johann Heinrich Ayrer (1732-1817) war seit 1760 Stallmeister in Göttingen, wobei er den Rang eines ausserordentlichen Professors hatte. Vgl.:
    Wähner, Andreas Georg: Tagebuch aus dem Siebenjährigen Krieg. Bearbeitet von Sigrid Dahmen. (= Quellen zur Geschichte der Stadt Göttingen, Band 2). Göttingen: Universitätsverlag 2012, S. 162, Fußnote 1075.
  13. Maria Elisabeth Becker war seit 1762 beim Stallmeister Ayrer als Köchin angestellt. Vgl.:
    Wagener, Silke: Pedelle, Mägde und Lakaien: Das Dienstpersonal an der Georg-August-Universität Göttingen 1737-1866 (= Göttinger Universitätsschriften: Serie A, Schriften; Bd. 17 ). Göttingen: Univ., Diss. 1994, S. 472.
  14. Christian Wilhelm Franz Walch (1726-1784) war seit 1754 Professor in Göttingen. Vom 3. Januar 1767 bis zum 2. Juli 1767 war er Prorektor der Universität. Der Name des Adressaten wird im Brief nicht erwähnt, er dürfte sich aber an den Prorektor gerichtet haben.
  15. Dekret der Deputation mit Ablehnung des Ansinnens von Lowitz, 18.06.1763, Universitätsarchiv Göttingen: D-23-9-1, Bl. 92r.
  16. Anmerkung von anderer Hand: "Ist weiter nichts da zu kommem."
  17. Anmerkung von anderer Hand: "diese folget"