Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1] |
Empfänger | Universitätsdeputation |
Ort | Göttingen |
Datum | 9. November 1765 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5756, Bl. 258r-259v, 260r E-38-2, Scan 28 (Antwort der Deputation) |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Zur Könglich Grosbrittanischen
und Churfürstlichen Braunschweig
Lüneburgischen Georg August Uni
versitaets Deputation Hoch
verordnete Herren Prore
ctor Decani und übrigen
Professores.
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohr.
und
Hochgelahrte
Insders HochzuEhrende Her
ren !
Ew. Magnificenz Hochwürdige
[Bl. 258v]
und Wohlgebohren ist nicht unbekannt, was gestalt meine
Frau Schwester des Hl Profeßor Lowitz Ehefrau in
letzten Frühjahr verstorben,[2]
ein Kind nachgelaßen, dem neben ihrem Ehemann ein
ziemlich Vermögen zugebracht
habe, der Herr Profeßor Lowitz von hier zugehen gedenke,
und alle von meiner Frau Schwester nachgelaßene
Grundstücke zuveräußern gesonnnen,
wasfalls derselbe beÿ hiesigem Civil Gericht mit einer
Schrift eingekommen, und um
deren Anschlag darinn gebetten.
[Bl. 259r]
Es ist nun freÿlich an dem, daß dem Vatter der
usus fructus[3]
von denen bonis maternis[4]
seiner Kinder competire[5], und ich meines Orts
finde auch nichts dawieder zuerinnern
daß Hl Profeßor Lowitz seines mit meiner Frau Schwester erzeugten
Kindes bona materna usu fructe.
Beÿ denen bisher vorgekommenen Umständen muß ich indeß Ew. Magnificenz Hochwürdigen und Wohlgebohrnen erleuchteten Einsicht überlaßen in wie weit es zu verantworten seÿn, wenn dem von meiner verstorbenen Fr. Schwester des Hl Profeßor Lowitz Ehefrau nachgelaßenem Kinde ein Curator nicht bestellet werde, der des Kindes materna gehörig ad liquidum[6] bringen, die jährlichen Auskünfte aber davon dem Herrn Professor Lowitz alljährlich zustelle, und das Kind wegen
[Bl. 259v]
Conservirung desjenigen so ihm seine Mutter nachgelaßen
hinlänglich gesichert seÿn möge.
Der ich mit aller Hochachtung stets beharre.
Ew. Magnificenz Hochwürdige
und Wohlgebornen
Göttingen
19ten November
1765.
gehorsamster Diner
Riepenhausen
Antwort der Deputation auf das Ansuchen Riepenhausens [Entwurf]
[Bl. 260r]
Dem Senatori Herrn Otto Riepenhausen wird auf seine in puncto des Lowitzschen Sohns übergebene
[7] hiermit zur Resolution ertheilet, daß, weil der Professor Lowitz als legitimer Tutor und
Administrator bonorum maternorum anzusehen, solche Verwaltung ohne Bescheinigung, daß derselbe
die Güter dissipiere[8], Ihme de jure nicht genommen
werden kan, auch solches daraus nicht folget wenn er sich von hier wegbegeben will, dessen Suchen
zur Zeit noch nicht zu deferiren[9] seÿ.
Würde Implorante[10] aber eine
wirckliche Dissipation beÿbringen, so ergehet als dann
in der Sache was Recht ist.
Dekret der Deputation vom 04.12.1765
[E-38-2, Scan 28]
Dem Senatori und Culands Verwalter Herrn Otto Ripenhausen wird auf seine unterm 9. Nov. anni currentis
beÿ Judicio academico übergebene Anzeige unverhalten: Die weil einem Vater die ihm krafft habende
Väterliche Gewalt zustehende Administration des mütterlichen Vermögens seiner KInder
nur in einigen Fällen vermöge der Rechte entzogen werden kann; daß aber dergleichen
gegenwärtig hier mindestens von dem Herrn Senatore nicht merklich gemacht worden ist, in Sonderheit
aber daraus daß der Herr Professor Lowitz die von seiner verstorbenen Ehefrauen hinterlaßene
Grund Stücke öfentlich zu veräusern gesonnen seÿ, sich noch kein rechtlicher Verdacht
einer Dissipation herfür thut; So findet das Judicium academicum beÿ so bewandten Umständen
Bedencken, gegen die bißhero von Herrn Professore Lowitz geführte Administration des
mütterlichen Vermögens seines Sohns, etwas der von dem Herrn Senatore Ripenhausen geschehenen
Äusserung gemäßes zu verfügen. Würde indessen derselbe glaubwürdig
beÿbringen, daß der Lowitzsche Sohn beÿ der fordaurenten väterlichen Administration
des mütterlichen Vermögens wegen übler Haußhaltung in Gefahr stehe; so würde
so dann das Judicium academicum die gehörige Maaß-Regeln zu ergreiffen nicht ermangeln.
Göttingen den 4 Dec. 1765
insinuirt den 6ten Decembr. 1765.
/2[11]
Fußnoten
- ↑ Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der verstorbenen Ehefrau von Lowitz.
- ↑ Dorothea Lowitz, geborene Riepenhausen, war am 14.03.1765 verstorben.
- ↑ usus fructus: Nutznießung eines fremden Eigentums.
- ↑ bonis maternis: die von der Mutter vererbten Güter.
- ↑ competiren: geb&uumL;hren.
- ↑ ad liquidum: mit Gewissheit.
- ↑ Auslassung im Text.
- ↑ dissipiren: zerstreuen.
- ↑ deferiren: bewilligen.
- ↑ Implorant: Kläger.
- ↑ Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.