Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1]
Empfänger Universitätsdeputation
Ort Göttingen
Datum 9. November 1765
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 5756, Bl. 258r-259v, 260r
E-38-2, Scan 28 (Antwort der Deputation)
Transkription Hans Gaab, Fürth


Zur Könglich Grosbrittanischen
und Churfürstlichen Braunschweig
Lüneburgischen Georg August Uni
versitaets Deputation Hoch
verordnete Herren Prore
ctor Decani und übrigen
Professores.
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohr.
und
Hochgelahrte
Insders HochzuEhrende Her
ren !

Ew. Magnificenz Hochwürdige

[Bl. 258v]
und Wohlgebohren ist nicht unbekannt, was gestalt meine Frau Schwester des Hl Profeßor Lowitz Ehefrau in letzten Frühjahr verstorben,[2] ein Kind nachgelaßen, dem neben ihrem Ehemann ein ziemlich Vermögen zugebracht habe, der Herr Profeßor Lowitz von hier zugehen gedenke, und alle von meiner Frau Schwester nachgelaßene Grundstücke zuveräußern gesonnnen, wasfalls derselbe beÿ hiesigem Civil Gericht mit einer Schrift eingekommen, und um deren Anschlag darinn gebetten.

[Bl. 259r]
Es ist nun freÿlich an dem, daß dem Vatter der usus fructus[3] von denen bonis maternis[4] seiner Kinder competire[5], und ich meines Orts finde auch nichts dawieder zuerinnern daß Hl Profeßor Lowitz seines mit meiner Frau Schwester erzeugten Kindes bona materna usu fructe.

Beÿ denen bisher vorgekommenen Umständen muß ich indeß Ew. Magnificenz Hochwürdigen und Wohlgebohrnen erleuchteten Einsicht überlaßen in wie weit es zu verantworten seÿn, wenn dem von meiner verstorbenen Fr. Schwester des Hl Profeßor Lowitz Ehefrau nachgelaßenem Kinde ein Curator nicht bestellet werde, der des Kindes materna gehörig ad liquidum[6] bringen, die jährlichen Auskünfte aber davon dem Herrn Professor Lowitz alljährlich zustelle, und das Kind wegen

[Bl. 259v]
Conservirung desjenigen so ihm seine Mutter nachgelaßen hinlänglich gesichert seÿn möge.

Der ich mit aller Hochachtung stets beharre.


Ew. Magnificenz Hochwürdige
und Wohlgebornen


Göttingen
19ten November
      1765.

gehorsamster Diner
Riepenhausen



Antwort der Deputation auf das Ansuchen Riepenhausens [Entwurf]

[Bl. 260r]
Dem Senatori Herrn Otto Riepenhausen wird auf seine in puncto des Lowitzschen Sohns übergebene    [7] hiermit zur Resolution ertheilet, daß, weil der Professor Lowitz als legitimer Tutor und Administrator bonorum maternorum anzusehen, solche Verwaltung ohne Bescheinigung, daß derselbe die Güter dissipiere[8], Ihme de jure nicht genommen werden kan, auch solches daraus nicht folget wenn er sich von hier wegbegeben will, dessen Suchen zur Zeit noch nicht zu deferiren[9] seÿ. Würde Implorante[10] aber eine wirckliche Dissipation beÿbringen, so ergehet als dann in der Sache was Recht ist.



Dekret der Deputation vom 04.12.1765

[E-38-2, Scan 28]
Dem Senatori und Culands Verwalter Herrn Otto Ripenhausen wird auf seine unterm 9. Nov. anni currentis beÿ Judicio academico übergebene Anzeige unverhalten: Die weil einem Vater die ihm krafft habende Väterliche Gewalt zustehende Administration des mütterlichen Vermögens seiner KInder nur in einigen Fällen vermöge der Rechte entzogen werden kann; daß aber dergleichen gegenwärtig hier mindestens von dem Herrn Senatore nicht merklich gemacht worden ist, in Sonderheit aber daraus daß der Herr Professor Lowitz die von seiner verstorbenen Ehefrauen hinterlaßene Grund Stücke öfentlich zu veräusern gesonnen seÿ, sich noch kein rechtlicher Verdacht einer Dissipation herfür thut; So findet das Judicium academicum beÿ so bewandten Umständen Bedencken, gegen die bißhero von Herrn Professore Lowitz geführte Administration des mütterlichen Vermögens seines Sohns, etwas der von dem Herrn Senatore Ripenhausen geschehenen Äusserung gemäßes zu verfügen. Würde indessen derselbe glaubwürdig beÿbringen, daß der Lowitzsche Sohn beÿ der fordaurenten väterlichen Administration des mütterlichen Vermögens wegen übler Haußhaltung in Gefahr stehe; so würde so dann das Judicium academicum die gehörige Maaß-Regeln zu ergreiffen nicht ermangeln.

Göttingen den 4 Dec. 1765

insinuirt den 6ten Decembr. 1765.

/2[11]



Fußnoten

  1. Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der verstorbenen Ehefrau von Lowitz.
  2. Dorothea Lowitz, geborene Riepenhausen, war am 14.03.1765 verstorben.
  3. usus fructus: Nutznießung eines fremden Eigentums.
  4. bonis maternis: die von der Mutter vererbten Güter.
  5. competiren: geb&uumL;hren.
  6. ad liquidum: mit Gewissheit.
  7. Auslassung im Text.
  8. dissipiren: zerstreuen.
  9. deferiren: bewilligen.
  10. Implorant: Kläger.
  11. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.


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