Briefwechsel Georg Moritz Lowitz


Kurzinformation zum Brief  
Autor Riepenhausen, Otto jun. (1722-1803)[1]
Empfänger Deputation der Universität
Ort Göttingen
Datum 13. Dezember 1765
Signatur Universitätsarchiv Göttingen: E-38-2, Scan 20-26, 27
Transkription Hans Gaab, Fürth


praes. d. 13. Dec.
1765.

Zur Königl. Großbrittrl. und
Churfürstl. Braunschwl. Lünebl.
Georg August Universitaets
Deputation Hochverordnete Herren
Prorector[2]
Decani und übrige Professores
Magnifice
Hochwürdige und Wohlgebohrne
Hochgelahrte
Insondres HochzuEhrende Herren


Ewl. Magnificence Hochwürden und Wohlgebl. wollen gütigst erlauben

/1[3]

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daß beÿ dem unter dem dieses ertheilten, mir aber am 6ten darauf insinuirten[4] Beyscheidt auf meine übergebene Vorstellung vom dem 9ten Novbr. c.a. gehorsamst vorstellen darf, wie ein solcher beÿ welchem melus dilapidationis[5] obwaltet, zu einem Adminstratore nicht könne bestellet werden. Melus dilapidationis wird aber daraus geschlossen, wenn jemandt ein Grundstück nach dem andern verkauffet. Da nun stadtkündig, daß der Herr Profeßor Lowitz bereits dem größesten

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Theil seiner Grundstücke veräußert und dem Überrest bestehend in dem Hause, und ein paar Morgen Landt, noch zu verkaufen willens; muß Ewl. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. erleuchteten Einsicht überlassen, ob nicht der Herr Professor Lowitz melum dilapidationis auf sich geladen.

Zweÿtens so ist bekannten Rechtens, daß ein Debitor seine minorenni[6] creditori zum Curatore nicht können constituiret werden, und solches alsdenn um so viel weniger wenn noch nicht constiret auf wie hoch das Debitum sich be=

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lauffe, und solches noch erst zu liquidiren ist. Nun hat der Herr Profeßor Lowitz zwar einige Schulden bezahlet, dazu aber das mehreste aus seiner letzt verstorbenen Ehefrauen[7] Vermögen genommen, man mithin noch nicht einmahl wissen kan, wie viel derselbe der massae haereditariae schuldig seÿn. Es ist ferner höchst nothwendig, daß das quantum totius massae haeridatis festgesetzet werde, weil der Herr Professor Lowitz seine Frau des Kindes Mutter dahin zu vermögen

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gewußt, daß sie ihre leibl. Kinder per Testamentum d.d. Hannover den 7ten Octbr. 1756 bis auf den Pflichttheil enterbet, und alles ihr übrige Vermögen ihrem Ehemann als Erben hinterlassen.

Mit stehet ein mehres nicht zu als von alle dem einer Hochlöbl. Universitaets Deputation gebührende Anzeige zu thun und muß Ewl. Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. überlaßen, ob dieselben über Hlr. Professor Lowitz Kinder Vermögen einen Adminstratorem zu setzen für nötig erachten, wobeÿ ich freÿlich der Meinung

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bin, daß dem Hlr. Professor Lowitz der usus fructus[8] von seines Kindes maternis, so lange er solches beÿ sich hat und unterhält competire[9], mithin der allenfalls zu bestellende Curator sothane Aufkünffte dem Herrn Professor Lowitz einzuhändigen habe. Alles dieses geschiehet, um mich als Oheim in meinem Gewissen zu rechtfertigen, daß ich für meinen Neffen gesorget habe, und muß ich das weitere Euro Magnificenz Hochwürden und Wohlgebl. obervormundschaftlichen Fürsorge überlassen. Solte

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inzwischen mein Neffe durch die versäumete Bestellung eines Curatoris Nachtheil an seinen Gütern leiden; so werde ich dereinst mich bedürfenden Falls der Last einer etwaniger Alimentation zu entziehen befungt seÿn.

Der ich mit aller Hochachtung stets beharre

Euro Magnificenz Hochwürden
und Wohlgebohrnen

Göttingen
den 13. Xbr 1765.

gantz gehorsamster
Diener
Riepenhausen.

Undatierte Antwort der Deputation auf Riepenhausens Ansuchen

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Dem Senator und Kulands Verwalter Herr Otto Riepenhausen bleibet auf seine unter dem 13. Dec. anni current übergebene weiter Vorstellung ohnverhalten, daß es beÿ der am 4. Dec abgebenen und ihm am 6. ejusd. richtig insinuriten[10] Resolution zur Zeit sein Bewenden behalte. Würde derselbe aber solche causales anführen und nothdürfftig bescheinigen, wodurch das Judicium academicum überführet würde, daß der Professor Lowitz wirclich so wol dilapidire[11] daß dem Sohn durch desselben Administration der mütterliche Pflichts Theil Gefahr liefe; so würde man sich als dann verbunden erachten, die vorgeschlagenen Verfügung zu treffen.



Fußnoten

  1. Otto Riepenhausen (1722-1803) war Senator in Göttingen und Bruder der verstorbenen Ehefrau von Lowitz.
  2. Christian Friedrich Georg Meister (1718-1782) war seit 1753 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften in Göttingen. Von 03.07.1765-02.01.1766 war er Prorektor der Universität.
  3. Nummer des Dokuments in der Designatio Actorum.
  4. insinuiren: einliefern.
  5. melus dilapidationis: beanspruchte Verschwendung.
  6. minorenn: unmündig.
  7. Lowitzens Ehefrau Dorothea Regina Elisabeth (1723-1765), geborene Riepenhausen ist am 14.03.1765 verstorben.
  8. usus fructus: Nutznießung eines fremden Eigentums.
  9. competiren: gebühren.
  10. insinuiren: ausliefern.
  11. dilapidiren: vergeuden, verschwenden.