Briefwechsel Georg Moritz Lowitz
Kurzinformation zum Brief | |
Autor | Landesregierung in Hannover |
Empfänger | Lowitz, Georg Moritz (1722-1774) |
Ort | Hannover |
Datum | 16. Oktober 1765 |
Signatur | Universitätsarchiv Göttingen: Kur. 8213: Bl. 131r-132r (Entwurf) D-23-9-1: Bl. 22r-v (Reinschrift) |
Transkription | Hans Gaab, Fürth |
Auf das am 2: huj: von dem Professore Lowitz beÿ Königl. Geh: Raths=Stube übergebene Exhibitum[1] die bekandte Pasquil=Sache betreffend wird hiemit demselben unverhalten, gestalten quo ad 1mum sich allererst nach Einbringung und Einsicht der Defensional Artickel ergeben werde, ob das Zeugen Verhör, dem ordentlichen Gericht, nebst Beÿordnung eines Notarii, zu überlaßen, oder im Fall es selbst impliciret werden solte, einer besondern Commission zu übertragen seÿ.
Ad 2dum sind die Acta Civilia, Lowitz contra Aÿrer und Consorten an Königl. Justitz=Cantzleÿ hieselbst zum rechtlichen Spruch übergeben, mithin ist vom Imploranten[2] das Gesuch in puncto inspectionis et remissionis daselbst anzubringen.
Was aber 3tio die beide Rechts=Gutachten[3], sodann die beÿde dringende Vorstellungen der HoffRäthe Ayrer[4] und Michaelis[5] anbelanget, hat deren Communication um desto weniger statt, als solche blos zum Privat=Gebrauch gedienet, un in solcher Absicht erstattet sind, und dahero auch keine partes actorum geworden, mithin dem Professore Lowitz unnachtheilig geworden sind.
[Bl. 22v]
Ad 4tum findet das Avocations[6]=Gesuch,
noch zu Zeit, um desto weniger statt, da der Richter erster Instantz nicht selber
in der Sache sprechen, sondern instructa cuasa, acta ad impartiales extraneos verschicket werden sollen.
Dabeÿ aber gegen Imploranten wegen der ehrenrührigen und respectswiedrigen Schreibart
deren er in Anfangs erwehnten Exhibito sich bedienet, die verdiente Andung vorbehalten.
Übrigens wird das Verlangen einer Commision, zur geselschafftlichen Acten=Verlesung,
und hiernächstigen Relation, an Königl. Regierung, als ungewöhnlich,
unschicklich und unstatthaft hiemit abgeschlagen.
Hannover den 16. Oct: 1765.
Königl. Großbritt. zur Churfürstl. Br.
Lünebl. Regierung verordnete
Geheimte Räthe.
Fußnoten
- ↑ Das Schreiben von Lowitz stammt bereits vom 2. September 1765. Das Antwortschreiben wurde noch in diesem Monat mit Bitte um Stellungnahme an die Deputation der Universität geschickt. Dadurch verzögerte sich die Auslieferung an Lowitz, wo man das "hujus" (das für diesen Monat steht)stehen ließ.
- ↑ Implorat: Kläger; Implorant: Beklagter.
- ↑ Rudolf Christoph von Bilderbeck (1714-1786) hat am 15.05.1763 und am 18.08.1763 Rechtsgutachten vorgelegt.
- ↑ Georg Heinrich Ayrer (1702-1774) war seit 1736 Juraprofessor in Göttingen, 1743 ernannte man ihn zum Hofrat. Angesprochen wird hier sein Brief vom 20. Juni 1763.
- ↑ Johann David Michaelis (1717-1791) war Theologe und Orientalist an der Universität Göttingen. U.a. er entwarf für die dortige Akademie der Wissenschaften die Satzung und war einige Zeit Sekretär, dann Direktor dieser Einrichtung. Angesprochen wird hier sein Brief vom 20. Juni 1763.
- ↑ Avocatio: Streitsache, die an ein höheres Gericht verwiesen wurde.